#1 14. Januar 2010 Ein Freund(24j.) von mir wurde zuhause rausgemießen. Er hat zwar arbeit aber für ne eigene Wohnug würde das Geld nicht reichen. Ich habe mal davon gehört das es ein gesetz gibt was bestimmt das sich das Elternteil bis zum 25 lebensjahr um einen kümmern muss.Gilt das auch bei ihm und wenns das Gesetzt gibt wie heißt das?????????? Danke für eure Antworten + Multi-Zitat Zitieren
#2 14. Januar 2010 AW: Ab wann darf ich zuhause rausgeschmießen werden? also, soweit ich weiss bis zur vollendung des 25 lebensjahr, muss du bei deinen elternm wohnen bleibenm, solltest du dir keine eigene wohnung leisten können. aber bei deinem kumpel da er schon arbeitet etc. müsste das arbeitsamt ihn unterstützenm, bin mir da aber auch nicht sicher, wenn seine eltern wiederspruch ebinm arbeistamt einlegen, stellen die ih ehh ne wohnung greetz + Multi-Zitat Zitieren
#3 14. Januar 2010 AW: Ab wann darf ich zuhause rausgeschmießen werden? In der Schweiz isses so, dass die Eltern für den Unterhalt des Kindes verantwortlich sind bis zum Abschluss der Erstausbildung oder bis max. 25 Jahren... Da dein Freund ne Arbeit hat, denk ich mal sind die Eltern nicht mehr verpflichtet, Unterhalt zu zahlen und dürfen ihn folglich rausschmeissen. + Multi-Zitat Zitieren
#4 14. Januar 2010 AW: Ab wann darf ich zuhause rausgeschmießen werden? Er soll zum Jugendamt rennen -.- Dort ist er besser aufgehoben als hier. Ansonten BMFSFJ - Startseite - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Klick dich mal da durch. Oder: Google Oder lass ihn bei dir einziehen? Ansonten soll er sich ne Wg/eigene günstige wohnung suchen + Multi-Zitat Zitieren
#5 14. Januar 2010 AW: Ab wann darf ich zuhause rausgeschmießen werden? Ich bin mit 16 schon von daheim weg mein bruder wurde mit 18 raus geworfen! Es geht ab 18 ... wenn es Stess gibt kriegste Bafög.. MFG.: Swoos + Multi-Zitat Zitieren
#6 14. Januar 2010 AW: Ab wann darf ich zuhause rausgeschmießen werden? Ich denke nicht das er irgendwelche zuschüsse bekommt ,da er genug Gehalt bekommt aber noch ziehmlich viel abbezahlen muss ... ich weiss das interessiert den Staat auch nicht. Aber er arbeitet halt auch bei seiner Mum mit in der Firma. + Multi-Zitat Zitieren
#7 14. Januar 2010 AW: Ab wann darf ich zuhause rausgeschmießen werden? bafög denke ich nicht, soweit ich weiss ist es ein zuschuss zum bab oder allgemein das bab, nur du hast nicht erwähnt ob er in der ausbildung ist, oder ob er so arbeitet + Multi-Zitat Zitieren
#8 14. Januar 2010 AW: Ab wann darf ich zuhause rausgeschmießen werden? Ausbildung abgeschlossen und Arbeitet nun richtig + Multi-Zitat Zitieren
#9 14. Januar 2010 AW: Ab wann darf ich zuhause rausgeschmießen werden? geschmießen schonmal gar nicht :lol: :lol: :lol: wenn du 18 bist soweit ich das weiß.... aber deine familie muss dir unterhalt zahlen solange du noch in der shcule bist/ ausbildung machst! + Multi-Zitat Zitieren
#10 14. Januar 2010 AW: Ab wann darf ich zuhause rausgeschmießen werden? Mein Stiefvater wollte mich, als ich 18 Jahre alt wurde, rausschmeißen. Meine Mutter überredete ihn und ich zog einen Monat nach dem ich mein Abitur in der Tasche hatte aus. Er hatte halt Glück, dass er mir nicht unterhaltsberichtigt ist und meine Mutter nicht zahlen konnte. Naja mein Pech... aber im Nachhinein wars gut, es hilft einem in seiner persönlichen Entwicklung früh selbstständig zu sein... wäre da nicht das Problem des Geldes. Während des Zivi, war das echt problematisch, da mir keiner die Miete zahlen wollte(hab ich aber nachträglich "eingeklagt"), aber falls du studierst ist das kein Problem mehr, da man dank Bafög und Nebenjob gut alleine leben kann. Also zum Recht konnte ich nicht viel sagen, eben nur, dass falls du rausfliegst immer noch gut über die Runden kommen kannst. + Multi-Zitat Zitieren
#11 14. Januar 2010 AW: Ab wann darf ich zuhause rausgeschmießen werden? ab 18 können dich deine eltern vor die tür setzen, allerdings müssen sie dir weiterhin bis zum vollendeten 25. lebensjahr unterhalt zahlen so lang du nicht mehr als irgendwie 600€ oder so verdienst. für den genauen wert siehe düsseldorfer tabelle. bafög steht einem nur zu wenn man schüler/auszubildender ist, nicht wenn man im arbeitsleben steht, das "Bafög" in dem fall nennt man hartz4. "um einen kümmern" heißt nicht dass du ein recht darauf hast bedient und behaust zu werden, sondern nur dass deine eltern verpflichtet sind, ihren kindern ein angemessenes leben zu finanzieren soweit sie es können. wie sie das machen bleibt ihnen überlassen. + Multi-Zitat Zitieren
#12 14. Januar 2010 AW: Ab wann darf ich zuhause rausgeschmießen werden? Sobald jemand eine Arbeit hat, darf er rausgeschmissen werden. Falls dein Freund Probleme mit der Wohnung haben sollte, kann er entweder eine WG aufsuchen oder Beischuss vom Arbeitsamt beantragen. + Multi-Zitat Zitieren