#1 21. Januar 2010 Hey ich habe hier mal ein paar fragen wo ich selber nicht weiterkomme ! hoffe ihr könnt helfen 1. Wer handelt bei einem eingetragenen Verein im Außenverhältnis ? Im Innenverhältnis? 2. Wann wird eine Willenserklärung gerichtet auf ein Vertragsangebot Wirksam ? 3. Nennen Sie Kriterien für die (Nicht-) Erforderlichenkeit eines kaufmännischen Geschäftsbetriebes nach der Art und Umfang gemäß § 1 ll HGB 4. Muß der Konditor Feinschmeck, der neben seiner Konditorei 5 weitere Verkaufsfilialen mit insgesamt 20 Angestellten betreibt und bilanziert, als Kaufmann bezeichnet werden? Begründen sie kurz die Entscheidung! 5. Welche Formvorschriften werden in § 350 HGB angesprochen und wann finden die Formvorschriften Anwendung 6. Erläutern Sie kurz die Voraussetzung des kaufmännischen Bestätigungsschreibens gemäß § 362 HGB Danke im voraus BW ist natürlich drin + Multi-Zitat Zitieren