Mazen2004
22.01.2010, 19:04
Heyho,
Hab hier grad einen ähnlichen thread gefunden, da stand folgendes:
…Verbraucherrecht aktuell: Assessor Dominic Döring, Gießen, informiert: Der Europäische Gerichtshof entscheidet auf kostenlosen Umtausch für Verbraucher!
Die Situation ist kein Einzelfall. Gerade bei hochtechnisierten Geräten, wie z.B. Computern kommt es häufig vor, dass gegen Ende der zweijährigen Gewährleistung oder Garantie das Produkt bei einem Defekt nicht mehr durch ein gleiches ersetzt werden kann, wenn die Reparatur nicht möglich oder nicht wirtschaftlich ist. Der Handel bot bislang in vielen dieser Fälle entweder Ersatz durch ein gleichwertiges Gerät oder die Zeitwerterstattung an. In beiden Fällen musste der Verbraucher drauflegen. Für das Ersatzgerät wurde eine Nutzungsentschädigung aufgerufen, beim Zeitwert gab es für einen knapp zwei Jahre alten Computer mit Glück ein Drittel des ursprünglichen Kaufpreises zurück.
Nunmehr hat der Europäische Gerichtshof in seiner Entscheidung vom 17.04.2008, AZ: C-404/06, entschieden, dass Verbraucher weder eine Nutzungsentschädigung zu zahlen haben, noch sich mit dem Zeitwert zufrieden geben müssen.
Der Umtausch hat für den Verbraucher in jedem dieser Fälle kostenneutral zu erfolgen.
Das Urteil im Volltext unter: http://www.rechtsanwalt-deutschland.at
Pressemeldung eingestellt von Jörg Reich - http://www.rechtsanwalt-deutschland.at
Datum: April 2008
Bei mir ist das jetzt wie folgt: ne Grafikkarte vor 2 Jahren gekauft 220€. Vor 2 Monaten kaputtgegangen nun geben sie mir nur den Zeitwert zurück (wahrsch. so 60-80€).
Hier der Thread von mir bei denen im Forum:
http://forum.hoh.de/viewtopic.php?f=21&t=5854&sid=7e493404d2c54a9a684a6d2e3a5a6243
Was soll ich denn da jetzt am Besten schreiben :/
Hab hier grad einen ähnlichen thread gefunden, da stand folgendes:
…Verbraucherrecht aktuell: Assessor Dominic Döring, Gießen, informiert: Der Europäische Gerichtshof entscheidet auf kostenlosen Umtausch für Verbraucher!
Die Situation ist kein Einzelfall. Gerade bei hochtechnisierten Geräten, wie z.B. Computern kommt es häufig vor, dass gegen Ende der zweijährigen Gewährleistung oder Garantie das Produkt bei einem Defekt nicht mehr durch ein gleiches ersetzt werden kann, wenn die Reparatur nicht möglich oder nicht wirtschaftlich ist. Der Handel bot bislang in vielen dieser Fälle entweder Ersatz durch ein gleichwertiges Gerät oder die Zeitwerterstattung an. In beiden Fällen musste der Verbraucher drauflegen. Für das Ersatzgerät wurde eine Nutzungsentschädigung aufgerufen, beim Zeitwert gab es für einen knapp zwei Jahre alten Computer mit Glück ein Drittel des ursprünglichen Kaufpreises zurück.
Nunmehr hat der Europäische Gerichtshof in seiner Entscheidung vom 17.04.2008, AZ: C-404/06, entschieden, dass Verbraucher weder eine Nutzungsentschädigung zu zahlen haben, noch sich mit dem Zeitwert zufrieden geben müssen.
Der Umtausch hat für den Verbraucher in jedem dieser Fälle kostenneutral zu erfolgen.
Das Urteil im Volltext unter: http://www.rechtsanwalt-deutschland.at
Pressemeldung eingestellt von Jörg Reich - http://www.rechtsanwalt-deutschland.at
Datum: April 2008
Bei mir ist das jetzt wie folgt: ne Grafikkarte vor 2 Jahren gekauft 220€. Vor 2 Monaten kaputtgegangen nun geben sie mir nur den Zeitwert zurück (wahrsch. so 60-80€).
Hier der Thread von mir bei denen im Forum:
http://forum.hoh.de/viewtopic.php?f=21&t=5854&sid=7e493404d2c54a9a684a6d2e3a5a6243
Was soll ich denn da jetzt am Besten schreiben :/