#1 28. Januar 2010 HI, Unzwar hab ich eine frage hab heute morgen ein Brief von meiner schule bekommen das ich laut §53 denn Schriftlichen Verweis habe. Heißt das jetzt das ich offiziel von der schule geflogen bin oder was?. Ich sehe das ehrlich nciht so streng ,weil ich nen realschul abschluss mit quali habe und in ne 1 jährige BFW klasse gerutscht bin . Also nochmal zu meiner frage zu kommen ich bin glaub ich draußen oder?
#2 28. Januar 2010 AW: SchulG §53 http://www.schulministerium.nrw.de/Schulgesetz/paragraph.jsp?paragraph=53 würd an deiner Stelle mal genauer Lesen was in dem Brief stand... und dann mal im Gesetz schauen
#3 28. Januar 2010 AW: SchulG §53 http://www.schulministerium.nrw.de/Schulgesetz/paragraph.jsp?paragraph=53 Google ftw. Und zur not kannste auch direkt bei deiner Schule fragen...
#4 28. Januar 2010 AW: SchulG §53 Landesrecht Rheinland-Pfalz da steht doch alles was du wissen musst gruß
#5 28. Januar 2010 AW: SchulG §53 danke jungs. Ich fliege erst bei 3 von denn terilen grad in eurem link nachgelsen thx.