SchulG §53

Dieses Thema im Forum "Schule, Studium, Ausbildung" wurde erstellt von Chrisco, 28. Januar 2010 .

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  1. 28. Januar 2010
    HI,

    Unzwar hab ich eine frage hab heute morgen ein Brief von
    meiner schule bekommen das ich laut §53 denn Schriftlichen Verweis habe.
    Heißt das jetzt das ich offiziel von der schule geflogen bin oder was?.
    Ich sehe das ehrlich nciht so streng ,weil ich nen realschul abschluss mit quali habe
    und in ne 1 jährige BFW klasse gerutscht bin .
    Also nochmal zu meiner frage zu kommen ich bin glaub ich draußen oder?
     
  2. 28. Januar 2010
    AW: SchulG §53

    http://www.schulministerium.nrw.de/Schulgesetz/paragraph.jsp?paragraph=53

    würd an deiner Stelle mal genauer Lesen was in dem Brief stand... und dann mal im Gesetz schauen
     
  3. 28. Januar 2010
    AW: SchulG §53

    http://www.schulministerium.nrw.de/Schulgesetz/paragraph.jsp?paragraph=53

    Google ftw. Und zur not kannste auch direkt bei deiner Schule fragen...
     
  4. 28. Januar 2010
    AW: SchulG §53

    Landesrecht Rheinland-Pfalz

    da steht doch alles was du wissen musst

    gruß
     
  5. 28. Januar 2010
    AW: SchulG §53

    danke jungs.
    Ich fliege erst bei 3 von denn terilen grad in eurem link nachgelsen thx.
     
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