Schlägerei/Anzeige

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Dimax3, 30. Januar 2010 .

  1. 30. Januar 2010
    Hey, Leute ich wollte mal was Fragen und zwar.


    Vor 2. Wochen hatte ich und ein Kumpel von mir eine Schlägerei auf einer Party, es ging so ab und zwar, wir warten halt auf der Party dann hat jemand den Feueralarm ausgelöst da wir an der Tür standen kammen da welche Typen runter die diese Party veranstaltet haben und meinte wir waren das, dabei kannten die uns nicht und wir die ebenso nicht.

    Naja halt dann gings los wir wollten eigentlich keinen Stress und waren fast schon auf dem Heimweg, dann kam einer an und hat meinen Kumpel geschuppst und ein Schlag ins Gesicht gegebn, mein Kumpel hat sich daraufhin natürlich gewehrt..

    Dann lag er und der anderen auf dem Boden, und von den anderen Typen hat noch so einer meinen Kumpel eingetretten, da dachte ich mir ich muss da jetz was machen und helfen.
    Ich habe den einen der auf im lag "eingetretten", später stellt sich raus das er 2. Rippenbrüche hat.
    Dann wurde auch die Polizei gerufen, aber zudem Zeitpunkt waren wir schon weg.
    Naja und jetz würde ich gern wissen, was kann uns passieren ?

    Wenn jetze eine Anzeige kommt wegen Körperverletzung ?
    Und wie hoch kann dann die Strafe sein ?


    Zur Info:

    Ich bin noch nicht einmal aufgefallen bei der Polizei und somit hab ich noch keine Anzeige etc.
    Mein Kumpel hatte mal eine Anzeige wegen "Sachbeschädigung" aber da hat er Arbeitstunden bekommen die schon vorbei sind.

    Naja ich mache mir halt jetz SORGEN was uns passieren könnte, hoffe jemand kann mir da etwas helfen weil ich will nicht eine Geldstrafe zahlen etc.


    "Sry wegen Schreibfehler"
     
  2. 30. Januar 2010
    AW: Schlägerei/Anzeige

    Dir wird nicht alzuviel passieren.

    Kennst die Leute bzw kennen die dich?

    Also wenn noch net vorbestraft bist passiert dir relativ wenig aber eintreten ist direkt schwere körperverletzung....

    Ihr wart ja nichtmehr da als Bullen kamen deswegen bekommst mal keine Anzeige doch ich den mal der Typ wird strafanzeige gegen dicht stellen aber da du noch nichts angestellt hast passiert dir relativ wenig paar sozialstunden vlt das wars aber dann auch schon.
     
  3. 30. Januar 2010
    AW: Schlägerei/Anzeige

    "Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden" (§32 StGB).

    - Wenn der Angreifer in Notwehr verletzt und geschädigt worden ist, kann er vom Angegriffenen keinen Schadensersatz z. B. für Arztkosten, Verdienstausfall oder zerrissenen Kleidung verlangen (vgl. §227 BGB).

    - Wenn der Verteidiger aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken zu weit geht und die Grenzen der Notwehr überschreitet, wird er nicht bestraft (§33 StGB, sog. Privileg des Angsthasen).

    Wenn die Geschichte sich exakt so ereignet hat, hast du wenig zu befürchten, das ganze war Notwehr dann. Aber beweisen ist immer hart, im Zweifel Aussage gegen Aussage.



    quelle:Notwehr
     
  4. 30. Januar 2010
    AW: Schlägerei/Anzeige


    Okay das ist beruhigend, aber kann ich geldstrafe kriegen z.b Schmerzensgeld ans Opfer ?

    Wenn ja, wie hoch könnte das sein ?
     
  5. 30. Januar 2010
    AW: Schlägerei/Anzeige

    Kommt immer drauf an könnte sein du musst vor gericht, dann beschliest der richter wieviel du zahlen musst bzw wieviel sozialstunden.

    wenn du zahlen musst kommt es drauf an wiviel du verdienst.
     
  6. 30. Januar 2010
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 15. April 2017
    AW: Schlägerei/Anzeige

    Anzeige wegen Feuerlöscher - RR:Board

    Errinert mich an den Threat?^^
    Seid ihr freunde?^^

    btt.: Auf jemanden eintretten, der auf dem boden liegt is keine Feine sache..
    Von ihm ging ja keine Direkte bedrohung aus...
    Hättest lieber den stehenden "geben" sollen...

    Wenn sie eure namen haben, dann wird da was kommen..
    Aber es wird halt aussage gegen aussage stehen...
    Informier dich bei googel über den Straftatbestand "körperverletzung" ..

    Das wars von mir.

    mfg.
     
  7. 30. Januar 2010
    AW: Schlägerei/Anzeige

    Würd aufjedenfall sagen das du angst um deinen kollegen gehabt hast weil der andere so brutal auf ihn eingeprügelt hat und es keine absicht von dir war ihm die rippen zu brechen du wolltest lediglich deinen wehrlosen kumpel helfen damit nicht noch mehr passiert...

    also einfach die wahrheit sagen... das ganze ein bisschen übertreiben ka das du angst hattest die schlagen den tod oder so der angriff kam von dennen nicht von euch... normal dürfte da nicht viel passieren... vllt. wird die anzeige wenns eine gibt auch wegen geringe schuld fallen gelassen

    viel glück

    greeTz Testament
     
  8. 30. Januar 2010
    AW: Schlägerei/Anzeige

    ganz klar notwehr meiner meinung nach, wenn die anfangen zu schlagen müssen sie sich net wundern wenn was zurück kommt...
     
  9. 30. Januar 2010
    AW: Schlägerei/Anzeige

    Wieso sollte deinem Freund einfach so jemand ein Schlag ins Gesicht geben? Ich bin ja echt fasziniert davon, was manch Leute hier erleben.


    Jedenfalls: Es kann mit einer Strafe zur Körperverletzung lt. §§ 223 StGB Abs. 1 von bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder zur Geldstrafe verurteilt werden. Zweiteres tritt wohl eher in Kraft, bei euch, sofern ein einwandfreier Leumund besteht.

    Da ihr aber auf einer "Party" wart und somit Zeugen bereitstehen, welche deine Aussage so 1:1 bestätigen werden, wird die Strafanzeige wg. Körperverletzung gegen euch fallen gelassen werden. Sofern ihr Rechtsschutzversichert seid, sucht einen Anwalt auf und klagt sofort auf Schmerzensgeld. Für den idealfall hättet ihr am Folgetag zum Arzt gehen sollen und über Schmerzen (Ja, ihr habt welche ) klagen müssen. Das schriftlich protokolliert und dem Anwalt vorgesetzt hätte mittels §§ 823 BGB Abs. 1 Schmerzensgeld in angemessener Höhe für euch beide bedeutet.
     
  10. 30. Januar 2010
    AW: Schlägerei/Anzeige

    sehr eigenwillige rechtsauslegung.

    wenn, dann bitte richtig!

    über §§ 823 I oder auch II i.V.m. Schutzgesetz gibt es nur Schadensersatz - das ist mit Sicherheit nicht gleichzusetzen mit Schmerzensgeld! Schmerzensgeld gibt es nur unter den Voraussetzungen des § 253 BGB. Außerdem gibt es das Ganze eh nur, sofern die Täter älter als 21 waren, denn von den sog. "Heranwachsenden" (welch ein Unsinn m.M.n.) kann man kein Schmerzensgeld verlangen!

    Auch würde ich mir das mit der Strafanzeige zweimal überlegen, denn die deutsche Rechtssprechung ist viel zu milde. Mein Kumpel wurde auf einer Party mal von ca. 5 Leuten fast totgeprügelt und der Haupttäter, welcher wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung angeklagt wurde hat, obwohl er schon eine Vorstrafe wegen Hausfriedensbruchs hatte, weil er noch 20 war und der Richter entschied Jugendstrafrecht (wie gesagt, der größte Witz!), anzuwenden, 100 Sozialstunden und ein Anti-Agressions-Seminar bekommen. Wow - mein Kumpel wurde fast totgeprügelt und der kann sich ins Fäustchen lachen!

    Btw: Deine Handlung, so wie du sie geschildert hast, fällt wohl nach h.M. nicht mehr unter Notwehr!
     
  11. 30. Januar 2010
    AW: Schlägerei/Anzeige

    Na ja hin oder her, körperliche gewalt wird in deutschland nicht geduldet ausser es liegt in der reflex zeit von 3 sek.
    Aber dir wird ausser höchstens Arbeitsstunden nichts passieren.
    Stell aber auch gleich eine gegen Anzeige.
     
  12. 30. Januar 2010
    AW: Schlägerei/Anzeige

    Kommt drauf an, was ihr bei der Polizei sagt. Schätze mal sofern Aussage gegen Aussage steht wird das Verfahren eingestellt...
     
  13. 30. Januar 2010
    AW: Schlägerei/Anzeige

    Kriegst eine Strafe, egal, ob du deinem Kumpel geholfen hast oder nicht.
    Du darfst niemanden schlagen und schon gar nicht treten. Tritte gelten schon als
    Körperverletzung mit Waffe, meinte ein Richter zu mir. Ebenfalls soll man sich, wenn man geschlagen wird, schützend hinwerfen und die Hände über den Kopf halten...
    Meinte ebenfalls ein Richter zu mir, als ich auch aus "Notwehr" handelte und der andere dann eben mehr abbekam.

    Ich denke mal, dass ihr eine Gegenanzeige macht etc. und dann bekommt eben jeder, der mal zugelangt hat, eine Anzeige.
    Btw. hast du beim Rippenbruch durch Tritte schon ganz schön die *****karte gezogen.

    Wenn du nicht vorbestraft bist, und unter 25, bekommst du vielleicht eine Arreststrafe von 2-3 Wochen.
    Schmerzensgeld könnte der Anwalt von deinem Opfer auch noch aushandeln. Das läuft dann aber nicht zwangsweise gerichtlich.

    Würd ich nicht unebdingt sagen. Ich habe damals auch direkt eine Woche Jugendarrest bekommen, obwohl ich vorher nicht aufgefallen bin.
    Fande ich persönlich auch ziemlich übel, habe auch mit Sozialstunden gerechnet. Und ich habe niemanden die Rippen gebrochen. Ich denke, er wird schon mehr als ein paar Sozialstunden bekommen. Wobei ich ehrlich gesagt lieber eine Woche in Arrest gehe, als 150 oder mehr Sozialstunden abzuleisten.
     
  14. 30. Januar 2010
    AW: Schlägerei/Anzeige

    Also die Können ja nur eine Anzeige stellen wenn sie euch kennen. Ansonsten stellen sie eine Anzeige gegen unbekannt und die wird meistens eh nicht weiter verfolgt. Ansonsten droht euch nicht ganz so viel Wahrscheinlich Sozialstunden!

    mfg.
     
  15. 30. Januar 2010
    AW: Schlägerei/Anzeige

    Wissen die überhaupt wie ihr beiden heißt?
    Weil wenn die ne Anzeige gg Unbekannt machen (falls die überhaupt ne anzeige machen) , lassen die Bullen die Anzeige wohl eh erstmal fallen oder so
    Und wenn, kannste ja sagen dass es Notwehr war und die angefangen haben
     
  16. 30. Januar 2010
    AW: Schlägerei/Anzeige

    Ich denke dein Kumpel hat aus Notwehr gehandelt.

    Und Notwehr ist die Verteidigung, welche notwendig ist, einen gegenwärtigen,rechtswidrigen Angriff von sich oder einem Anderen abzuwenden.

    D.h. du hast deinem Kumpel geholfen. In Notwehr. Und das sollte nach dem Deutschen Gesetz eigentlich nicht als Straftat angesehen werden. Aber wie das letztendlich abläuft, wird der Richter entscheiden. Denn ich denke es kommt zu einer Anzeige wegen schwerer Körperverletzung. Dann musst du nurnoch sagen wie es war, und dass du aus Notwehr gehandelt hast. Hast du noch weitere Zeugen?

    So ein Quatsch ! Natürlich darf man aus Notwehr handeln. Nur wie ist eine andere Sache. Da sollte man schon die Verhälltnismäßigkeit der Mittel beachten. Es kann durchaus sein, dass wenn der Aggresor auf dem Boden lag und kampfunfähig war und du auf den jenigen eingetreten hast, dass dies als versuchter Totschlag gelten kann.


    Viele kennen sich nicht mit den Notwehrrecht aus, und ich denke, dass du nicht aus Notwehr gehandelt hast.
     
  17. 30. Januar 2010
    AW: Schlägerei/Anzeige

    pille palle

    über biete das.. 4 gebrochene rippen, 1 lungenriss da rippe in die lunbge gerutscht ist, 1 schlüsselbeinbruch, prellungen schirwunden bla bla..

    ich angefangen, kein zweifel, udn was bekomm ich? nix. verfahren wurde eingestellt ka warum


    hm rippen brechen schnell. wie alt biste denn? bewährungsstrafe denke ich wenn irh schuldig gesprochen werdet
    natürlich doof wenn ihr vor der polizei abhaut. jetzt erklärt dennen mal es war damals notwehr aber wir sind dann halt abgehauen..

    aber ich dachte die kennen euch nicht?
     
  18. 30. Januar 2010
    AW: Schlägerei/Anzeige

    naja,laut dem gesetz hast du in notwehr gehandelt um deinem kollegen zu helfen auf ihn wurde fahrlässig gehandelt und er ist ebenfalls unschuldig...

    sofern eine anzeige kommen sollte,"sofern" sie euch von irgendwoher kennen,dann einfach eine gegenanzeige starten,das ganze bei der polizei dokumentieren,wie der ablauf war...

    wenn es vor gericht gehen sollte,dann steht im endeffekt aussage gegen aussage...

    dir kann nicht viel passieren...
     
  19. 30. Januar 2010
    AW: Schlägerei/Anzeige

    Erstmal eine großes Dankeschön an ALLLE !

    Sind ein paar gute Nachrichten dabei.
    Aber ich hoffe sehr da kommt jetz nichts.

     
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