ALG I nach Ausbildung!?

Dieses Thema im Forum "Finanzen & Versicherung" wurde erstellt von SeelenPsycho, 30. Januar 2010 .

Schlagworte:
  1. 30. Januar 2010
    Moin Moin,

    hatte am Mittwoch meine Abschlussprüfung bestanden und wurde nicht übernommen. Sprich, ich durfte aufs Arbeitsamt.

    Jetzt hat die mir gesagt das ich da wohl auch anrecht auf Leistungen habe, da ich eine betriebliche Ausbildung hatte. Jetzt meine Frage, mit viel ist zu rechnen, was ich bekommen könnte? Kenne das so, das es 80% vom letzten Einkommen sind. Nur das wären bei mir ca. 250 Euro netto (ja hab nur 324€ Netto in der Ausbildung gehabt). Bekomm ich wirklich so wenig, oder wird nach Ausbildungsabschluss, da Facharbeiter, dann ein möglicher Standardsatz angenommen?

    Vielleicht kann mir ja einer das ein klein wenig erklären. Bw ist sicher für sinnvolle Antworten.


    MfG SeelenPsycho
     
  2. 30. Januar 2010
    AW: ALG I nach Ausbildung!?

    ähm nur so rein aus Interesse, was hast du für ne Ausbildung gemacht ^^ ... so zum Vergleich mein Kumpel is im 2.Lehrjahr und verdient 800€ Brutto
     
  3. 30. Januar 2010
    AW: ALG I nach Ausbildung!?

    du bekommst grob 60% (bzw. 67%, wenn du ein kind im sinne des einkommenssteuergesetzes hast) vom netto.

    genauer berechnet wird es so:
    brutto im letzten jahr (28.01.10-27.01.10) minus sozialversicherungspauschale in hoehe von 21% minus lohnsteuer (du hast aber keine gezahlt also wird hier nichts abgezogen) minus solidaritaetszuschlag (hast glaub auch nicht gezahlt deswegen wird auch hier nichts abgezogen).
    hiervon dann 60% (bzw. 67%, wenn du ein kind im sinne des einkommenssteuergesetzes hast).

    so einen standardsatz gibt es in deinem fall nicht. das gaebe es nur unter anderen bedingungen, die aber rein gar nichts mit der ausbildung bzw. dem beruf zu tun haben.

    ich schaetze 200e arbeitslosengeld gibt es wenn du kein kind hast. es sind bei dir etwas mehr als 60% vom netto, weil du ja keine lohnsteuer zahlst.
    bitte gib dann bescheid wie hoch dein arbeitslosengeld ist. weil ich glaube 200e sind von mir sehr gut geschaetzt xD
     
  4. 30. Januar 2010
    AW: ALG I nach Ausbildung!?

    Mechatroniker in einem Ausbeuter Betrieb. Mehr sag ich dazu jetzt mal nicht, kann sich sicherlich jeder denken. Und da spielt es nicht mal eine Rolle, das ich im Osten bin, denn selbst die in meiner Klasse hatten minimum 200-300 Euro mehr.


    @J0rd4n: Also kann ich nun somit, mit knapp 196 Euro Arbeitslosengeld rechnen?
    Wie geil ist das denn?
     
  5. 30. Januar 2010
    AW: ALG I nach Ausbildung!?

    kurz und knapp gesagt...

    nimm dein netto gehalt der letzten 12 monate in denen du berufstätig warst, teil es wiederum durch 12...das ergebnis nimmste mal 0,6 und schon hast du dein monatliches arbeitslosengeld für die nächsten 12 monate (solltest du solange keiner anderen tätigkeit nachgehen).
     
  6. 31. Januar 2010
    AW: ALG I nach Ausbildung!?

    fuer 12 monate hast du alg i anspruch, wenn du 24 monate davor am stueck in der ausbildung warst. wenn du zb nur 20 monate davor in ausbildung warst und davor schule, ist die anspruchsdauer geringer (dann zb 6 monate).

    ja, sag ich ja. ich schaetz wie gesagt 200 euro monatlich ^^ mal schauen..
     
  7. 2. Februar 2010
    AW: ALG I nach Ausbildung!?

    Ausbildung war 3,5 Jahre und dual, heißt Betrieb und normal Berufsschule.
    Werd dann hier rein schreiben, wieviel es am Ende wird, bzw. ob ich überhaupt was bekomme
     
  8. 2. Februar 2010
    AW: ALG I nach Ausbildung!?

    Also bei mir war es damals so dam man nach der Ausbildung nich soundsoviel (kein Plan mit wieviel % das heutzutage gemacht wird) vom Ausbildungsgehalt, sondern vom Gesellenlohn laut Tarif bekommen hat. ich habe im letzten Lehrjahr als Kfz-mechanicker nur so 400Euro Netto aber Asiigeld waren so 700 Euro. 400 Euro Netto im letzten Lehrjahr muss ich gerade mal lachen! Das und auch recht was mehr bekomme ich bei meiner neuen Ausbildung im ersten.
     
  9. 5. Februar 2010
    AW: ALG I nach Ausbildung!?

    du kriegst hartz 4...........du hast gar keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld^^ du hast doch gar net richtig gearbeitet, dein Betrieb müsste dich nen halbes Jahr übernehmen damit du Anspruch auf ALG1 hast
     
  10. 5. Februar 2010
    AW: ALG I nach Ausbildung!?

    du hast anspruch auf algI allerdings ist es so gering, dass du aufstockung auf algII bekommst. Und mach dir nichts drauß, manche berufstätige friseurin verdient weniger als algII und muss auch jeden monat zum amt und aufstockung beantragen.
     
  11. 5. Februar 2010
    AW: ALG I nach Ausbildung!?

    Hä was willst du denn? Hab 3,5 Jahre normal gearbeitet, egal ob Lehrling oder nicht. Denn die Bedingung für ALG1 ist, das du innerhalb der letzten 2 Jahre oder so insgesamt 1 Jahr lang abgabepflichtig gearbeitet hast. Und das halbe Jahr bringt dir absolut null.
    Anspruch auf Hartz 4 hab ich aus diversen Gründen absolut gar nicht, von daher ALG1 oder gar nichts

    So hatte heute den ersten TErmin bei meiner Vermittlerin, die hab ich nun auch nochmal gefragt. Normal wären es die 60% von der Ausbildungsvergütung. Die hatten aber gestern eine Dienstbesprechung, wo gesagt wurde, das man wieder in das alte System zurück will und somit dann ein Standardsatz annimmt, was man als Facharbeiter verdienen würde. Sie konnte mir allerdings noch nicht sagen ab wann das zählt und ob ich da schon reinfalle. Würde dann also die Leistungsbehörde entscheiden.
     
  12. 5. Februar 2010
    AW: ALG I nach Ausbildung!?

    sorry muss meine Aussage zurücknehmen, das wurde mir damals vom Betriebsrat erzählt, als es darum ging das wir vllt nach nem halben Jahr gekündigt werden......

    hab hier mal was gutes gefunden, was deinen Fall behandelt

    Hartz IV Ratgeber: Arbeitslos nach der Ausbildung
     
  13. 5. Februar 2010
    AW: ALG I nach Ausbildung!?

    Das tut mir Leid, das ist wirklich ein hartes Pflaster jetzt direkt nach der Ausbildung in die Arbeitslosigkeit zu rutschen. Such so schnell wie möglich eine neue Arbeit!

    b2t: Ja, bekommst du weil du min. 1 jahr gearbeitet haben musst. Der Satz ist ca. 60% deines Gehaltes, also weniger als Hartz 4 bei dir da kannst du auch gleich Hartz4 beantragen.
     
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