Unfallflucht mit Verfolgungsjagd

Dieses Thema im Forum "Auto & Motorrad" wurde erstellt von speed, 6. Februar 2010 .

  1. 6. Februar 2010
    Hi rr'ler,

    gestern so um 23 uhr wollte ich meinen Kollegen nach Hause fahren, bis einer aus Overrath (in Düsseldorf) aufeinmal von der rechten Spur auf meine Spur nach Links "gehüpft" ist und hat mich am Kotflügel und an der Stoßstange getroffen. Aber anstatt er stehen bleibt, fährt er mit vollgas weg, überfährt eine rote Ampel... Ich habe ihn natürlcih verfolgt..Ich habe Gehupt geblinkt, aber keine Reaktion seiner seits.. Weil er nicht mehr weiter kam, wegen stehende Autos an der Ampel bog er rechts ab in eine Sackkasse. Ich habe ihn so gekriegt. Durch zufall kam schon ein Streifenwagen hinter mir her und nahm die ganze sache auf.

    Ich habe der Polizei alles erzählt was passiert ist.. und als die Polizei den Fluchtfahrer befragte meinte er, er hätte angeblich nichts gemerkt, dass eine Kolision stattgefunden hat. Er meint: "Ich bin mir keine Schuld bewusst" und er werde auch nichts zugeben.

    Troztdem hat die Polizei, ihn sofort eine Anzeige geschrieben als "Unfallflucht" und im Unfallbericht steht bei dem auch "Unfallflucht".

    Na ja meine Frage ist was muss ich nun tun, um ihn seine schuld zu beweisen?
    Als Zeuge wurde mein Kollege angegeben.

    Weiterhin meinte die Polizei die Schuldfrage würde die Staatsanwaltschaft klären und ich müsste eine Aussage machen wie es genau geschehen ist.

    Könnt ihr mir ein paar Tips geben, was man in dieser Situation so machen sollte?
     
  2. 6. Februar 2010
    AW: Unfallflucht mit Verfolgungsjagd

    Der Fall ist doch ganz klar, du sagst einfach was passiert ist und fertig. Wenn du sogar nen Zeugen hast ist das doch in trockenen Tüchern. Wäre halt schlecht wenn Aussage gegen Aussage stehen würde aber da du ja nen Zeugen hast denk ich wirds keine Probleme für dich geben.
    Außerdem, wenn er nichts gemerkt hat, warum rast er dann weg und auch noch über ne rote Ampel?! Ein bisschen komisch, wie ich finde xD
     
  3. 6. Februar 2010
    AW: Unfallflucht mit Verfolgungsjagd

    Könntest noch einen Gutachter hinzuziehen, welchen du aber zahlen musst, wenn der andere als nicht schuldig gesprochen wird.

    Er kann niemandem weiß machen, dass man blinken, hupen und den Aufprall nicht merkt.
     
  4. 6. Februar 2010
    AW: Unfallflucht mit Verfolgungsjagd

    Für solche hirnkranken sollte man immer einen basy im Kofferraum haben, die merkens sonst nie.

    Die sache ist klar, du bekommst deinen schaden bezahlt ich würde aber ggf einen rechtsanwalt hinzuziehen.
     
  5. 6. Februar 2010
    AW: Unfallflucht mit Verfolgungsjagd

    Hi,

    Du hast eine Aussage gemacht und die Polizei hat sie auch aufgenommen (Vor Ort)! Natürlich sagt der "Unfallverursacher" das Gegenteil, weil es ja noch zur "Unfallflucht" kam. --> Massig Punkte, Strafverfahren, Kosten .. bla bla.
    Aber der Fall is doch klar. Musst ganz beruhigt an die Sache gehn. Du hast einen Zeugen, der den Vorfall genau beschreiben kann, dazu kommt noch deine Aussage. Im Gegenzug hat der "Angeklage" nur seine Sicht und seine Aussage. D.h 2 zu 1. Zusätzlich kann er nicht sagen, dass der Aufprall, Hupen, Blinker nicht erkennbar und hörbar war.
    Das ganze wird vom Staatanwaltschaft geprüft mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit für die Dich zum Positiven führen.
    Schlau wäre es allerdings einen Rechtsanwalt einzuschalten!

    (Unter uns: Ich hätte ihm vor Ort eine geklatscht!)

    so far
     
  6. 6. Februar 2010
    AW: Unfallflucht mit Verfolgungsjagd

    Hallo,

    also auch ich denke dass die Sache recht klar ist. Du weißt was du gesehen hast und sagst auch genau das aus. Ebenso wird es dein Kumpel machen.
    Ob darüber hinaus noch die Möglichkeit besteht, andere Zeugen zu finden, z.B. dafür, dass der Täter bei rot versucht hat zu fliehen u.ä., würde ich gegebenefalls mit einem Anwalt besprechen, der den Sinn von weiteren Unternehmungen besser einschätzen kann.
    Ich denke aber, dass das Ganze keine große Sache wird, und dem Täter recht schnell die Schuld zugesprochen wird.

    Grüße
    Logos
     
  7. 6. Februar 2010
    AW: Unfallflucht mit Verfolgungsjagd

    Macht natürlich einen guten Eindruck, wenn die Polizei daneben steht.

    Du hast einen Zeugen und durch die Spuren an beiden Autos wird sich der Unfall rekonstruieren lassen.
    Damit ist die Sache dann für Polizei und Richter klar.
     
  8. 6. Februar 2010
    AW: Unfallflucht mit Verfolgungsjagd

    die sache ist die, dass auf dich vllt noch ein verfahren zukommen könnte wenn du die verkehrsregeln verletzt bzw sogar eine gefährdung (sehr nahes auffahren etc) bei deiner verfolgung dargestellt hast

    denn du hast als unfallopfer zwar das recht den unfallgegner festzuhalten, jedoch dabei keine sonder und wegerechte nach stvo §35 abs.1-3
     
  9. 6. Februar 2010
    AW: Unfallflucht mit Verfolgungsjagd

    Man kann vor Gericht nie wissen, wie es endet. Kommt auf seinen Anwalt usw. an.

    Doch eigentlich sollte er als Schuldiger aus dem Gerichtssaal gehen, denn wieso fährt er in eine Sackgasse, wenn er nicht von dir abgehauen ist?

    Er ist rote Ampeln überfahren, hat wahrscheinlich viele Geschwindigkeitsbegrenzungen missachtet, weil du ihm ja auf den Fersen warst, also hast du mehr als genug Beweise

    Der Richter und der Staatsanwalt werden ihn sowieso eher mit einem kritischen Auge befragen und alles aus ihm ausquetschen.

    In dem Fall ist der Staatsanwalt immer auf deiner Seite, mach dir keine Sorgen, er ist schuldig
     
  10. 7. Februar 2010
    AW: Unfallflucht mit Verfolgungsjagd

    Ist an der kaputten Stelle bei dir evtl. Lack von seinem Auto?
     
  11. Video Script

    Videos zum Themenbereich

    * gefundene Videos auf YouTube, anhand der Überschrift.