Ohne Beweis keine Verurteilung für Tauschbörsennutzung

Dieses Thema im Forum "Szene News" wurde erstellt von Smokiyjoe, 8. Februar 2010 .

Schlagworte:
  1. 8. Februar 2010
    Ohne Beweis keine Verurteilung für Tauschbörsennutzung


    Vorschau:

    Weil einer Frau eine Tauschbörsennutzung nicht konkret nachgewiesen werden konnte, ist die Musikindustrie in Deutschland mit einer Klage gescheitert. Da auch die Söhne der Angeklagten Zugang zu dem Internetanschluss hatten, muss sie 1.500 Euro Geldstrafe nicht zahlen.

    Vollständiger Artikel:
    Spoiler
    Geldstrafe von 1.500 Euro muss nicht bezahlt werden

    Weil einer Frau eine Tauschbörsennutzung nicht konkret nachgewiesen werden konnte, ist die Musikindustrie in Deutschland mit einer Klage gescheitert. Da auch die Söhne der Angeklagten Zugang zu dem Internetanschluss hatten, muss sie 1.500 Euro Geldstrafe nicht zahlen.
    Das Amtsgericht Mainz sprach eine Frau in einem Strafverfahren frei, weil ihr persönlich eine Tauschbörsennutzung nicht nachgewiesen werden konnte. Das Urteil (Aktenzeichen: 2050 Js 16878/07.408ECs) vom 24. September 2009 wurde jetzt im Magazin MMR - MultiMedia und Recht vom Verlag C.H. Beck veröffentlicht. Mehrere Musikkonzerne hatten Anzeige erstattet, weil unter der IP-Nummer der Beschuldigten insgesamt 3.780 Musikdateien angeboten worden seien. Zwei Musikdateien wurden zur Beweissicherung heruntergeladen. Bei einer Hausdurchsuchung wurden vier PCs und eine externe Festplatte beschlagnahmt.

    [...]

    Quelle:
    Ohne Beweis keine Verurteilung für Tauschbörsennutzung - Golem.de

    Comment:

    Insgesamt macht der ganze Artikel nur geringfügig Sinn. Den klappts beim Strafgericht nicht, so kann man es ja beim Zivilgericht probieren. Oder sehe ich das falsch?
     
  2. 8. Februar 2010
    AW: Ohne Beweis keine Verurteilung für Tauschbörsennutzung

    gibt doch so ne 3000€ Sachwert Regel, fällt mir grad auch net ein^^

    aufjedenfall richtiger Schritt vom Gericht, aber es wurden 3.780 Musikdateien angeboten, bei sowas sollte man meiner Meinung auch zahlen. Auch wenn man kein plan hat, dass die dann Angeboten werden, in so einem Maße muss Strafe sein!
     
  3. 8. Februar 2010
    AW: Ohne Beweis keine Verurteilung für Tauschbörsennutzung

    chillt mal

    dass hab ich schon davor gewusst

    wenn der pc / die leitung frei zugänglich is könnte es auch wer anderst im haus gewesen sein -> im zweifelsfall für den angeklagten

    wer früh singt sitzt tief
     
  4. 8. Februar 2010
    AW: Ohne Beweis keine Verurteilung für Tauschbörsennutzung

    Nicht genug informiert?
    Renos kann man auch durch sinnvolle Beiträge bekommen. Aber davon verstehst du scheinbar nichts!

    b2t.:
    Naja, da ist die gute Frau ja nochmal durchgerutscht.
    Aber im Großen und Ganzen finde ich es ok.
    Das ist für sie bzw. für die Söhne bestimmtn Schock gewesen, deshalb glaube ich kaum, das die jemals nochmal eine TauschBörse anwerfen werden, wenn sie Grips haben. :lol:

    Und ja, viele Eltern wissen gar nicht, was ihre Kinder am PC machen, wenn dann aufeinmal die Polizei vor der Tür steht sind die Ellis erstmal verdutzt...gabs schon paar mal im TV xD
     
  5. 8. Februar 2010
    AW: Ohne Beweis keine Verurteilung für Tauschbörsennutzung

    na steht doch am ende des artikels. zivilrechtlich kann schon noch was auf sie zukommen
     
  6. 8. Februar 2010
    AW: Ohne Beweis keine Verurteilung für Tauschbörsennutzung

    wieso gilt denn angeblich das urteil des strafgerichts nicht beim zivilgericht???

    und könnte der ankläger jetzt im nachhinein die söhne anzeigen, da die ja nun verdächtigt werden könnten?
     
  7. 8. Februar 2010
    AW: Ohne Beweis keine Verurteilung für Tauschbörsennutzung

    mir kommts auf die renos eigentlich nicht so an.
    wüsste nicht warum ich mich nun dir untergeordnet fühlen sollte oder dich nur wegen deiner renos anzicken sollte...

    geht mir eher darum, dass du mit 100%iger sicherheit nicht frei von schuld bist.
    zeig dich doch einfach selbst bei der polizei an.

    touché!
     
  8. 8. Februar 2010
    AW: Ohne Beweis keine Verurteilung für Tauschbörsennutzung

    Also hatte die Frau ja richtig Glück, aber die werden nie wieder eine Tauschbörese benutzen
     
  9. 8. Februar 2010
    AW: Ohne Beweis keine Verurteilung für Tauschbörsennutzung

    wenn ich das machen würde, würde mir lustigerweise nix passieren.
    Leb weit unter der Freigrenze!
     
  10. 9. Februar 2010
    AW: Ohne Beweis keine Verurteilung für Tauschbörsennutzung

    Herber schlag für die Deutsche Musikindustrie die ja mehr an solchen fällen verdienen will als sinvolle musik zu produzieren - dann würd die auch wer kaufen

    Und wieder abermals tausende euronen verschossen -> danke liebe plattenfirma ohne hirn.

    Zu der Frau selbst: bei der Anzahl an Musikstücken würd ich meine halten - und ihre söhne sind sicher erst 6 und 7 jahre alt n000bs um zu wissen das sie die mukke aus dem shared folder nehmen sollten um nicht selbst am "galgen der musikindustrie" zu hängen.
     
  11. 11. Februar 2010
    AW: Ohne Beweis keine Verurteilung für Tauschbörsennutzung

    Mehr Infos dazu :

    Klick


    Zum Zivilrechtlichen :


    "...Wohlgemerkt in Strafverfahren, die Anschlussinhaberhaftung wird davon nicht berührt. Vor einem Zivilgericht hätte es wohl schlechter für die Angeklagte ausgesehen, da sie hätte verhindern müssen, dass illegal urheberrechtlich geschützte Werke über ihren Anschluss getauscht werden konnten."


    Quelle : Netzwelt KLICK



    MfG
    F.
     
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