Fasching "Falsche Angaben bei der Polizei"

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von LucKeR619, 14. Februar 2010 .

  1. 14. Februar 2010
    AW: Fasching "Falsche Angaben bei der Polizei"

    oups, bedankt...

    ich denke nicht dass da noch was kommt... du hast ja nix verbrochen, die werden sich zwar nciht gerne verarschen lassen, aber deswegen nochmal was nachzusenden halten die sicher für übertriebenen aufwand...
     
  2. 14. Februar 2010
    AW: Fasching "Falsche Angaben bei der Polizei"

    Das heißt Seife aufheben für min. 5 Jahre. Kannst ja schonmal was üben.



    Und im ernst...Wie soll da noch was kommen, wenn du falsche Angaben gemacht hast? Was ich mir nicht vorstellen kann, denn die gleichen die Daten eigentlich immer über die Wache ab ob Anschrift und Name vorhanden sind. Und ja wenn keiner dein Perso genmmen hat, da es kein wirklichen Beweis gibt kommt wohl auf beide nichts zu.

    Für übertriebenen Aufwand halten die das nicht. Weißt du was für Strafen die Läden heutzutage bekommen die Alk an Minderjährige bezahlen? Die Person die das ander Kasse verkauft bekommt eine Geldstrafe von 200-500€ und eine Anzeige und der Ladenführer muss sich auch dazu äußern wie sowas passieren kann.
     
  3. 14. Februar 2010
    AW: Fasching "Falsche Angaben bei der Polizei"

    wirst erstmal in untersuchungshaft kommen, bis deine strafe verkündet wird und die wird nicht schlecht ausfallen - ich tippe mal so 1 jahr, denn falschaussage ist kein kavalliersdelikt und wird auch hart geahndet !

    Spoiler
    .. dir wird nix passieren .. karneval = viele verbrechen = zu wenig polizisten = können nicht jeden scheiß nachgehen (falls du jetzt nicht im letzten kuhkaff wohnst)

    wird die nicht weiter kümmern, vermute ich jetzt mal, kann natürlich auch ganz anders laufen aber was dir dann blüht weiß ich nicht und will hier auch kein halbwissen verbreiten

    außerdem bist du erst 16 und da kann eh nichts passieren außer ärger von mami und papi
     
  4. 15. Februar 2010
    AW: Fasching "Falsche Angaben bei der Polizei"

    Du bist ab 14 strafmündig. Wäre ja noch schöner, knallst du einen ab mit 16 und kannst dafür nicht belangt werden.^^


     
  5. 15. Februar 2010
    AW: Fasching "Falsche Angaben bei der Polizei"

    ich weiß ..

    nur unser jugendstrafrecht ist sehr sehr locker, da kannst du bauen ohne ende bis du mal dafür richtig belangt wirst
    und für falsche angaben bei der polizei bekommt er nichts weil kein bulle hier genug zeit hat sich um so kleinen mist zu kümmern .. vorallem an karneval nicht
     
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