#1 23. Juni 2009 Widerrufsrecht Frage Moin, hab ma ne frage zum Widerrufsrecht. Hab mir bei Ebay letztens eine USB Tastatur und Maus gekauft. So mittlerweile hab ich sie auch schon bekommen, aber die Tastatur hat ein Englisches Layout also z und y sind vertauscht und da wo normal das ö is ist son komisches C mit nem strich drüber. In der Auktion stand nicht das es ne Deutsche, Englische oder sonst eine Tastatur ist, also erwartet man ja eig das man eine Deutsche bekommt^^ Beim Widerrufsrecht muss man ja den Versand zahlen wenn der Artikel dem beschriebenen entspricht und unter 40€ gekostet hat, da die Tastatur nun aber nicht Deutsch ist dürfte ich sie doch eig versandkostenfrei zurückschicken oder? danke olup89 + Multi-Zitat Zitieren
#2 23. Juni 2009 AW: Widerrufsrecht Frage War ein Bild darunter? Wenn ja, stand Symbolfoto dabei? MfG + Multi-Zitat Zitieren
#3 23. Juni 2009 AW: Widerrufsrecht Frage glaub nicht das Du den Versand kostenfrei bekommst, hättest den Verkäufer vorher fragen sollen. Aber man hat sich an eng. Tastatur schnell gewöhnt. + Multi-Zitat Zitieren
#4 23. Juni 2009 AW: Widerrufsrecht Frage zeig ma die artikel ID. Aber frag doch einfach nach wenn es ein großhändler ist. + Multi-Zitat Zitieren
#5 23. Juni 2009 AW: Widerrufsrecht Frage ist natürlich gelaufen aber ich glaube nicht, dass du die tastatur versandfrei zurückschicken kannst, ist im grundegenommen nicht selbstverständlich, dass die mit deutscher tastenbelegung ist... kannst daher nicht großartig was machen, aber gib dem verkäufer doch ne schlechte bewertung, wenn er die versandkosten nicht übernimmt... ^^ + Multi-Zitat Zitieren
#6 23. Juni 2009 AW: Widerrufsrecht Frage Kommt drauf an ob der Verkäufer ein Wiederrufsrecht gibt, steht eig. immer in der Artikelbeschreibung. Gemäß Gesetz is die ja 2 Wochen. Wenn du nun den Artikel reklamieren willst, musste den Verkäufer fragen ob er dir den Versand zahlt. Firmen geben zum Beispiel immer so nen reklamationsversandzettel, den du nur aufkleben musst und der rest ist erledigt. Fragen kostet nicht, also frag ma nach Aber schau erstmal ob da wirklich nichts von englischer Tastatur stand. + Multi-Zitat Zitieren
#7 23. Juni 2009 AW: Widerrufsrecht Frage http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&ssPageName=STRK:MEWNX:IT&item=390058184396 Das war die Auktion. Naja beim ersten ma wo ich mit dem Händler geschrieben hab und gesagt hab das ich das Widerrufsrecht nutzen will, meinte der nur noch was damit nicht in ordnung sei + Multi-Zitat Zitieren
#8 23. Juni 2009 AW: Widerrufsrecht Frage Steht doch groß drin Portugisisches Tastenlayout + Multi-Zitat Zitieren
#9 23. Juni 2009 AW: Widerrufsrecht Frage ups xD das da oben in der Mitte is mir gar net aufgefallen + Multi-Zitat Zitieren
#10 23. Juni 2009 AW: Widerrufsrecht Frage steht doch in den widerrufsrichtlinien drin, dass du den versand selber zahlen musst. kannst aber bissle nach dem thema googeln, weiß nicht ob das gesetz nicht was gegenteiliges sagt, war zumindest bei mir mal so + Multi-Zitat Zitieren
#11 23. Juni 2009 AW: Widerrufsrecht Frage ~_~ na da musste dir nu ne gute Ausrede einfallen lassen wenn du wiederrufen willst. Bzw. musste gar kein Grund angeben laut Gesetz. Aber falls du es tun willst, sag net das es kratzer oder so hat --> da B-Ware Versandkosten musste selbst zahlen in dem fall + Multi-Zitat Zitieren
#12 23. Juni 2009 AW: Widerrufsrecht Frage lohnt sich nicht, da der versand wohl so 4€ kostet und er wirds nicht erstatten weil ja dabei steht das portugisiches layout + Multi-Zitat Zitieren
#13 23. Juni 2009 AW: Widerrufsrecht Frage Wie gesagt, er muss beim wiederruf kein Grund angeben. Von daher muss der Verkäufer es erstatten, denn er darf kein Grund fordern. Daher muss er auch net sagen das es an dem falschen layout liegt. + Multi-Zitat Zitieren
#14 23. Juni 2009 AW: Widerrufsrecht Frage Der Verkäufer muss erst ab nem Warenwert von 40€ den Versand erstatten + Multi-Zitat Zitieren
#15 23. Juni 2009 AW: Widerrufsrecht Frage steht doch alles da: also kannste die tastatur einfach innerhalb eines monats one angebe von gründen an der verkäufer zurückschicken und wiederrufst somit den kaufvertrag. aber die versandkosten wirste wohl oder übel zahlen müssen... + Multi-Zitat Zitieren
#16 23. Juni 2009 AW: Widerrufsrecht Frage jo das steht bisschn klein da aber durchlesen sollte man sich sowas schon mit b ware wäre ich eh vorsichtig! + Multi-Zitat Zitieren
#17 20. Februar 2010 Servus RR, hab mal 2 Fragen bezüglich des Widerrufsrechts, aber dafür erklär ich euch am besten erstmal die Situation: Ich habe mir eine Anlage auf Raten gekauft über 2 Jahre verteilt das ist jetzt ca. 1 1/2 Jahre her, jedoch gab es schon am 1. Tag Probleme das die Boxen immer leiser wurden ohne das ich was verändert habe, jedoch hat sich das nach einer Zeit gelegt so das ich die ersten 2 Wochen die Boxen behalten habe (Ist ja die Zeit für das Widerrufsrecht) jetzt hatte ich sie 1 1/2 Jahre immer wieder mit kleineren Problemen, jedoch seit heute kommt aus den Boxen garkein bis so leiser Sound das es fast nicht wahrnehmbar ist ich habe bereits vor ca. einem halben Jahr einen Brief erhalten das durch einen Produktionsfehler die Boxen zurückgeschickt werden können und man Ersatz bekommt, das ist nach wie vor gültig. Habe aber vor mir eine andere Anlage zu kaufen die um einiges billiger ist. Nun zu meinen Fragen: Ist es möglich aus dem Raten Vertrag jetzt auszusteigen und meine bereits bezahlten Raten zurück zu erhalten? Kann ich wenn der Ersatz ankommt wieder von meinem Widerrufsrecht gebrauch machen und die Anlage zurückschicken und meine bereits gezahlten Raten zurück erhalten? Vieleicht weiß ja jemand Bescheid. + Multi-Zitat Zitieren
#18 20. Februar 2010 AW: Widerrufsrecht Fragen Nein kannst du nicht der Hersteller muss 4 mal die Chance haben Nachzubessern dann kannst du dein Geld zurück bekommen aber auch nur anteilig wegen Wert Verlust Du kannst allerdings auf Garantie zurück schicken den bekommste ja neue oder eben Repariert und dann bei ebay oder so verkaufen und dir dann deine neue Anlage kaufen aber aus der Nr. mit dem Ratenvertrag kommste nich raus + Multi-Zitat Zitieren
#19 20. Februar 2010 AW: Widerrufsrecht Fragen Also ersteinmal, dass Wiederuffsrecht ,das gilt grundsätzlich nur innerhalb von 2-4 wochen. Das ist mehr oder weniger ein Umtauschrecht. Das problem was du hast, ist ja dass du für etwas bezahlt hast, was nicht funktioniert bzw nach normalem Gebrauch Mängel aufweist. Du kannst dich bei Mängeln auf dein Gewährleistungsrecht beziehen. Dies muss dir der Verkäufer (nicht der hersteller) mind. 6 Monate bis 2 Jahre gewähren. Dass heist er muss falls ein Mangel auftritt, diesen reperieren oder dir ein Ersatz Gerät geben. Jedoch muss erkennbar sein, dass der Schaden von alleine und nicht durch falsche Handhabung zustande gekommen ist. Garantie vergibt der Hersteller. Falls auf deinem Produkt garantie drauf ist ,dann am besten zum hersteller. das ist auch der leichteste weg + Multi-Zitat Zitieren
#20 21. Februar 2010 AW: Widerrufsrecht Fragen es kommt drauf an... aussteigen kannst du nur, wenn der hersteller den fehler nicht beseitigen konnte, nachdem er die möglichkeit gehabt hat, die ware nachzubessern. sollte das der fall sein, so hat der hersteller möglicherweise das recht einen teil des kaufpreises bzw. der raten einzubehalten. nein... da gibt es kein widerrufsrecht: der ersatz bzw. nacherfüllungsanspruch entstand aus deinem vor 1,5 jahren geschlossenen vertrag. mit der nacherfüllung entsteht kein neuer vertrag. + Multi-Zitat Zitieren