#1 21. Februar 2010 Moin Community. Mein Onkel hat sich eine waschmaschine zugelegt. Die Kosten lagen bei 279€, eine Maschine der Marke "Exquisit". Da mein Onkel nicht zu frieden mit der Geräuschkullisse die das Gerät abgibt zufrieden ist, ebenso mit der Spülqualität, der Spüldauer und zudem kommt noch dass das Gerät das Wasser nichtmals richtig abpumpt, so das Wasser auch nach dem Spülen noch drin ist, wollte er das Gerät zurückgeben (14-Tage-Rückgaberecht). Der Verkäufer meinte jedoch, da es sich um einen "Hygieneartikel" handelt, könne er sie nicht mehr zurücknehmen. Wie sieht die Rechtslage in diesem Fall aus? Ich kann mir nicht vorstellen das die nicht wieder zurückgenommen werden kann, zumal das Gerät ja auch defekt scheint.:angry: lg + Multi-Zitat Zitieren
#2 24. Februar 2010 AW: Spülmaschinen rückgabe, wie sieht die Rechtslage aus? Muss er in den AGB`s der Firma schauen. Es gibt kein Gesetzliches Umtauschrecht. Die Firmen, die das anbieten machen das freiwillig und müssen sich dann natürlich auch dran halten. Allerdings sollte man sich fragen, warum er das Gerät gekauft hat, denn Spülqualität und Lautstärke stehen doch immer auf den Labels drauf. Und die Spüldauer hätte er sicher auch in Erfahrung bringen können. Von daher kann ich mich gut in den Verkäufer reinversetzen, wenn er sich querstellt. Thema abpumpen: Sollte das wirklich nicht funktionieren, dann ist das ein Mangel und er kann daraufhin das Gerät nicht einfach umtauschen, sondern er muss der Firma Gelegenheit geben, den Mangel zu beseitigen --> Reparatur. + Multi-Zitat Zitieren
#3 24. Februar 2010 AW: Spülmaschinen rückgabe, wie sieht die Rechtslage aus? Am besten informiert ihr euch erstmal über die rechtliche Lage. Wie der vorposter schon gesagt hat, gibt es kein Rückgaberecht im Einzelhandel. Wie lange hat er das Gerät schon ? Was steht genau in den AGB´s des Ladens ? Hat er im Internet vorher über das Gerät gegoogelt ? Wenn die so ist hätte man das doch finden müssen. + Multi-Zitat Zitieren