Oberlandesgericht München kippt Urheberrechtsabgabe

Dieses Thema im Forum "Netzwelt" wurde erstellt von Smokiyjoe, 21. Februar 2010 .

  1. 21. Februar 2010
    Oberlandesgericht München kippt Urheberrechtsabgabe


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    In aller Kürze:

    Mit einer Einstweiligen Verfügung hat des Oberlandesgericht München der Zentrale für private Überspielrechte (ZPÜ) untersagt, einen Tarif für die Abgabe auf Personal Computer aufzustellen und im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Das Gericht folgt damit einer Eingabe des Zentralverbandes der Computerindustrie Zitco.

    Vollständiger Artikel:

    Spoiler
    Oberlandesgericht München kippt Urheberrechtsabgabe
    Einstweilige Verfügung verbietet ZPÜ Tarif-Veröffentlichung im Bundesanzeiger

    Mit einer Einstweiligen Verfügung hat des Oberlandesgericht München der Zentrale für private Überspielrechte (ZPÜ) untersagt, einen Tarif für die Abgabe auf Personal Computer aufzustellen und im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Das Gericht folgt damit einer Eingabe des Zentralverbandes der Computerindustrie Zitco.
    Das Oberlandesgericht München fordert, zunächst eine empirische Untersuchung im Sinne des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes durchzuführen. Darin soll ermittelt werden, wie hoch die tatsächliche Nutzung von Computern zur Herstellung von Kopien ist. Das Gericht wertet die Anfang des Jahres geschlossene Vereinbarung zwischen dem Bundesverband Computerhersteller (BCH) und der ZPÜ als "keine den Interessen der gesamten Branche Rechnung tragende Regelung".


    Einige Vertreter des Verbandes Zitco hatten sich Mitte Februar 2010 getroffen, um unabhängig von der Vereinbarung zwischen ZPÜ und BCH über die Urheberrechtsabgabe auf PCs zu verhandeln. Während der Verhandlungen hatte die ZPÜ mitgeteilt, eine selbst erarbeitete Tarifregelung bereits in wenigen Tagen im Bundesanzeiger zu veröffentlichen und damit rechtsgültig zu machen. Daraufhin reichte die Zitco die Klage ein. Das OLG München gab der Klage statt, und verbot der ZPÜ unter Androhung eines Bußgeldes von 250.000 Euro, einen Tarif im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Eine Festsetzung eines Tarifs sei erst dann zulässig, wenn einen Einigung mit allen Verhandlungspartnern mit der ZPÜ vorliege, so das Gericht. Sollten die Verhandlungen scheitern, müsse ein Schiedsstellenverfahren eingeleitet werden.

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    Quelle:
    Oberlandesgericht München kippt Urheberrechtsabgabe - Golem.de
     
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