Angeblich rot überfahren > angehalten

Dieses Thema im Forum "Auto & Motorrad" wurde erstellt von phoz, 21. Februar 2010 .

  1. 21. Februar 2010
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 14. April 2017
    brauch mal eure hilfe, folgendes grade passiert.
    auf ne kreuzung zugefahren, ampel springt um von grün auf gelb, bin drübergefahren. von links kam dann en steifenwagen der mich dann 500m weiter rausgezogen hat. beide beamte haben gesagt ich sei über rot gefahren. außerdem meinten die noch, bei ihnen wäre die ganze zeit grün gewesen, was 100%ig nicht sein kann, und folgedessen müsste bei mir rot gewesen sein. mit was hab ich zu rechnen? bin noch in der probezeit und kann mir atm kein bußgeld geschweige denn aufbausaeminar leisten als schüler.aber was mich am meisten aufregt ist, dass einer der beiden meitne sie hätten die ganze zeit grün gehabt. hab hier nochmal die situation aufgemalt

    UPDATE SEITE 2


    Bild
     
  2. 21. Februar 2010
    AW: Angeblich rot überfahren > angehalten

    warst du alleine im PKW unterwegs?

    meines Wissens, kann man Schaltzeiten von Ampel zurückrechen oder so.
     
  3. 21. Februar 2010
    AW: Angeblich rot überfahren > angehalten

    ja war alleine, kam von meiner freundin. aber natürlich kanns NICHT sein dass ich grün hab und die ampel bei den bullen auch grün. bin definitiv bei gelb rüber
     
  4. 22. Februar 2010
    AW: Angeblich rot überfahren > angehalten

    Sie waren nicht hinter dir also können sie es nicht gesehen haben, aber wenn 2 Bullen sagen bei ihnen war es grün, ist es halt nur logisch das bei dir rot war...

    Um dagegen zu halten brauchst mindestens 4 Leute im Auto...
    Ganz alleine bist denen "ausgeliefert"

    War bei mir schon mal ähnlich, gab nen Punkt und Geld wollten se natürlich auch haben...
    Hatte auch zu 100% noch grade gelb und die sind mir gleich hinterher gefahren dabei sind die dann über rot gefahren was natürlich egal ist

    Kannst nur mal dich an die Ampel stellen wo die Bullen waren und schauen ob vll wenn es bei "deiner" Ampel gelb ist bei der "bullen" Ampel schon grün ist. Wenn dem so ist hast nix "verbrochen"

    Was bringt es denn die Schaltzeit zurück zu rechnen, bringt ja so gesehen nix?(
     
  5. 22. Februar 2010
    AW: Angeblich rot überfahren > angehalten

    @fatmoe: Die Schaltzeiten einer Ampel werden durch die Anzahl der kommenden Autos beeinflusst, zurückrechnen klappt nach einem bestimmten rhythmus also nicht... Ich weiß nun auch nicht wie du das jetzt meintest.

    @phoz: Dein Problem wird sein, dass du gegen 2 Aussagen von Polizisten nichts machen kannst... Versuchen kannst du es dennoch. Afaik ist bei rot über die Ampel fahren der Führerschein weg (kann auch sein dass es nur das Stop Schild war)...
     
  6. 22. Februar 2010
    AW: Angeblich rot überfahren > angehalten

    @phoz: Afaik ist bei rot über die Ampel fahren der Führerschein weg (kann auch sein dass es nur das Stop Schild war)...[/QUOTE]

    Wieso schein wech oO
    Wenne kein Unfall gebaut hast oder so ist der Lappen doch nicht wech oO

    So weit ich weiß ist bei nem Stop Schild das selbe, nur da zahlt man 10 euro und bei ner Ampel 40 oder 50 Eier + Punkte (3 glaub warens bei mir)

    Mach dem Armen jungen mal keine angst^^
     
  7. 22. Februar 2010
    AW: Angeblich rot überfahren > angehalten

    ne der ist nicht weg, der muss nur ein Aufbau Seminar machen. Führerschein wird er behalten.
    Aber wenn du dein Aufbauseminar nicht in einer bestimmten Zeit machst kann es sein das er weggenommen wird.


    MFG Painkiller47
     
  8. 22. Februar 2010
    AW: Angeblich rot überfahren > angehalten

    vergisses, gegen die polizei anzugehn bringt eh nix. hatte letzten april die fast gleiche situation. bin angeblich über rot gefahren und musste dann halt 135€ oder so für die ampel zahlen und dann halt 450€ für die nachschulung. achja, 3 punkte gibts auch noch und 2 Jahre Probezeitverlängerung.

    du hättest sofort einen videobeweis verlangen sollen. alle streifenwagen müssen ja ne kamera drin haben, die auch laufen muss. da hätte man erkennen können, ob die ampel wirklich grün war.
     
  9. 22. Februar 2010
    AW: Angeblich rot überfahren > angehalten

    und gibts da keine möglichkeit was zu drehen? weil die waren ja nichtmal hinter mir, und einsehen kann man meine ampel auch nich richtig..
     
  10. 22. Februar 2010
    AW: Angeblich rot überfahren > angehalten

    wtf lebst du in den usa oder was?seit wann hat jeder streifenwagen in ger ne kamera!selten sone gelesen!:lol:
     
  11. 22. Februar 2010
    AW: Angeblich rot überfahren > angehalten

    Du kannst es versuchen, aber ganz ehrlich es wird dir nix bringen. Da die Bullen sich in unserem Staat einfach zuviel erlauben dürfen. Kenne das zur genüge.
    Wenn du es auf ein Gerichtsverfahren ankommen lässt, rechne ich dir aber kaum Chancen auf Erfolg aus.
    1. Du sagts gegen die Grünen aus.
    2. Die waren zu Zweit, du Alleine
    Ganz schlechte Vorraussetzungen.
    Vielleicht könnte man noch mit Anwalt und nem Gutachter was reißen, aber wenn die Grünen bei ihrem Standpunkt bleiben das bei ihnen Grün war, dann wird das auch kaum was brignen. Und du bleibst nachher auf den Kosten sitzen.


    Also nimm es halt hin, bezahl den crap und mach das Aufbauseminar.
    Das du dann noch 2 weitere Jahre ne Prozeit hast ist dann nur das schlimmste, aber das überstehste auch ^^ Aber du kommst auf jedenfall billiger weg, als wenn du gegen an gehen würdest
     
  12. 22. Februar 2010
    AW: Angeblich rot überfahren > angehalten

    Wenn ich den Scheiß jetzt tatsächlich bezahle, wieviel wird das dann? Und bekomme ich ein Fahrverbot oder "nur" Aufbauseminar?

    /e: hab grad mal im Bußgeldkatalog geschaut und da steht bei einmaligem "A-Verstoß" nichts von nem Fahrverbot, nur Bußgeld+Aufbauseminar. is das korrekt?
     
  13. 22. Februar 2010
    AW: Angeblich rot überfahren > angehalten

    das kommt nun drauf an wie die Bullen das auslegen, ob du nun innerhalb einer sekunde nachm umspringen die Ampel bei Rot passiert hast oder ob die Ampel schon länger Rot war.

    Dazu kommt dann noch:


    Also sagen wir mal so die Grünen sind gnädig mit dir und sagen du warst innerhalb einer Sekunde drüber, dann sind das
    max. 490,- EUR;
    3 Punkte;
    Aufbauseminar machen
    Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre.

    Im schlimmsten Fall wenn se ganz dreist sind und es als Gefährdung auslegen und sagen die Ampel war schon länger Rot als 1 Sekunde:
    max. 720,- EUR;
    4 Punkte;
    1 Monat Fahrverbot,
    Aufbauseminar machen
    Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre


    Dazwischen ist dann alles möglich kannste dir selber angucken
    Und nächste Mal einfach vorher mal die Kreuzung abchecken ob ned irgendwo unser Freund und Helfer steht, denn wenn die ne Ansicht haben, kommst du da schlecht wieder raus
     
  14. 22. Februar 2010
    AW: Angeblich rot überfahren > angehalten

    Rechne mal mit 450-500 Euro ink aufbauseminar...
    Musste ich letzte mal auch machen wobei ich schon jetzt fast 3 1/2 jahre den schein habe aber die Drecksäcke haben mich nen Jahr lang gesucht :angry:

    Wenn der staat dir Geld schuldet dann dauert es Jahre oder wenn dich einer Betrogen hat und du den Anzeigst...
    Aber wenn die Geld wollen dann sofort zur Kasse bitte...

    Lass dir noch gesagt sein das du rechtzeitig so ein Aufbauseminar machst! Innerhalb der Frisst die die dir geben (knappe 2 Monate war es bei mir) sonst darfst nochmal 200 Euro Strafe zahlen und dein Lappen ist wech bis die die Anmeldung zum ASF haben :angry:
     
  15. 22. Februar 2010
    AW: Angeblich rot überfahren > angehalten

    In NRW gibt es in jedem Streifenwagen eine Kamera, die nach vorne herausfilmt und auf einem Tape aufnimmt.
    ABER: Die Kamera läuft nicht durchgehend. Entweder sie wird über einen Schalter in der Mittelkonsole eingeschaltet, oder sobald das "Stop - Polizei"-LED eingeschaltet wird.

    Aber mal was anderes: Man hält keine Fahrzeuge an, ohne sich 100%ig sicher zu sein dass man mit dem Tatvorwurf Recht hat, vor allem wenn es um sowas wie 'nen Rotlichtverstoß geht.

    Bezüglich der Ampelschaltung: Wenn das eine Ampel ist, welche keine Kontakte im Boden hat (diese weißen Rauten kurz vor der Haltelinie), dann hat die eine regelmäßige Schaltung.
    Stell dich mal mit 'nem Kumpel an die Ampel, und schau wie die Schaltung ist.
    ES KÖNNTE SEIN (sowelche Ampeln gibt es), dass es sich hier um eine der Ampelanlagen handelt, die extrem zügig an Straße A auf grün schalten , wenn an Straße B unmittelbar auf rot geschaltet wurde.
    Dann kann es sein, dass die Polizisten grade grün bekommen hatten, und sich wunderten warum zu dem Zeitpunkt noch jemand über die Kreuzung huscht (nicht ganz unverständlich,oder?).

    Probier es an der Ampel aus, und gib dann in der schriftlichen Äußerung zur Ordnungswidrigkeit an, dass die Ampel sehr unmittelbar umschaltet (wie oben beschrieben, wenn es denn nun der Fall ist) und es daher wohl zu seinem Missverständnis gekommen ist.

    schau mal da vorbei und dann berichte
     
  16. 22. Februar 2010
    AW: Angeblich rot überfahren > angehalten

    3 Möglichkeiten:
    1) Gelbphase und du bekommst dafür nur eine geringe Geldstrafe. Würd ich zahlen und gut ist.
    2) Rotphase (unter 1 Sek): Punkt -> Aufbauseminar. Unangenehme Sache für dich, aber wird sehr schwer, da was zu drehen. Wenn du ne Rechtschutzversicherung hast und es wirklich (musst du selbst ja wissen) erst Gelb war, dann würd ich versuchen, da mit einem Anwalt und Einspruch den 2. Fall zum ersten zu machen. Muss nicht klappen, aber kannst auch nichts verlieren.
    3) Rotphase (qualifizierter Rotlichtverstoß): Böse Sache und teuer. Da hast aber wohl Glück, weil das die Polizisten in der Praxis meist nur bei Bildbeweis anzeigen. Vor Gericht sind hier kaum geschätzte Zeiten von Polizisten anerkannt. Hier würd ich mir definitiv einen Einspruch überlegen.

    Hast den Bescheid schon bzw was wird dir den konkret vorgeworfen? Ampel überfahren ist bisschen ungenau.

    @lordchaos: Der "über 1 Sekunde Rotlicht"-Fall hat eine relativ hohe Beweislast. Zählen und Schätzen der Polizisten alleine reicht hier meistens nicht. Was mich aber etwas beunruhigt, ist die Aussage, dass die Polizei die ganze Zeit grün hatte...
     
  17. 22. Februar 2010
    AW: Angeblich rot überfahren > angehalten

    Wenn die sagen es war länger als Sekunde, dann war es auch so . . .
    Obs stimmt oder nicht, sie haben recht, ist einfach so . . .leider, da können wir als Normal Bürger nichts dran rütteln.
    Die drehen sogar einen Auffahrunfall auf der Autobahn in ner Baustelle.
    Das derjenige komplett Schuld bekommt dem aufgefahren wurde. Ist sogar vor Gericht verhandelt worden. Die deutsche Polizei ist in Sachen Kompetenz ganz weit unten, das hat mir auch mein Auswahlverfahren gezeigt ^^ (zum Glück bin ich da nicht gelandet)
    Was ich damit sagen will, wenn die Jungs eine Behauptung aufstellen kann man kaum gegen vor gehen. Und wie du schon sagst, wenn sie behaupten sie hatten die ganze Zeit grün ist der Fall für die damit klar
     
  18. 22. Februar 2010
    AW: Angeblich rot überfahren > angehalten

    @lordchaos: Grundsätzlich stimm ich mit dir da überein, aber zum konkreten Fall hab ich mal bisschen was rausgesucht

    Das OLG Düsseldorf DAR 1995, 167 (Beschluß vom 9. Januar 1995, Az: 5 Ss (OWi) 466/94 - (OWi) 217/94) hat hinsichtlich der Zeitschätzung eines Polizeibeamten bezüglich eines sog. qualifizierten Rotlichtverstoßes ausgeführt:
    "Für die Feststellung eines qualifizierten Rotlichtverstoßes im Sinne der Nr. 34.2 BKATVO (Passieren einer Verkehrsampel bei schon länger als eine Sekunde andauernder Rotphase) genügt die bloße "gefühlsmäßige" Schätzung eines den Rotlichtverstoß zufällig beobachtenden Polizeibeamten, die Ampel habe seit "mindestens 2, eventuell auch 3 Sekunden" rotes Licht gezeigt, auch dann nicht, wenn dieser in der Verkehrsüberwachung erfahren ist."
    Auch das KG NZV 1995, 240, das BayObLG ZfS 1995, 433 und das OLG Hamm DAR 1996, 415 haben gegenüber Schätzungen der Rotlichtdauer ganz erhebliche und überwiegende Zweifel.


    Das OLG Hamburg NZV 2005, 209 f. (Beschl. v. 29.12.2004 - 3 Ss 114/04 OWi) hat eine amtsgerichtliche Verurteilung aufgehoben, die sich auf die Zeugenaussage eines Polizeibeamten stützte:
    Die Schätzung eines Zeitablaufs ist schon allgemein mit hoher Unsicherheit behaftet. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Polizeibeamter den das Rotlicht überfahrenden Autofahrer nicht gezielt, sondern zufällig beobachtet.

    Die im Urteil in derartigen Fällen festgestellte Verkehrssituation muss konkrete Tatsachen aufweisen, auf denen die Schätzung der Dauer der Rotlichtphase beruht und die einer gerichtlichen Überprüfung zugänglich sind (z. B. Methode der Schätzung, Sicherheitsabschlag, Geschwindigkeit, Abstand und Bremsverzögerung des Zeugen, Strecke bis zum Stillstand).
    Zum Sachverhalt: Das AG verurteilte den Betr. wegen fahrlässigen Rotlichtsverstoßes zu einer Geldbuße und ordnete ein Fahrverbot von einem Monat an. Das Gericht stellte hierzu Folgendes fest:
    „Der Betroffene befuhr mit einem Pkw in Hamburg öffentliche Straßen. An einer Kreuzung zeigte die Lichtzeichenanlage rot. Leicht versetzt vor ihm — auf der anderen Fahrspur — fuhr in einem zivilen Funkstreifenwagen ein ziviler Polizeibeamter. Dieser erkannte das rote Ampellicht, verlangsamte seine Fahrt und fuhr auf die rote Ampel zu, um dort zum Stehen zu kommen. Dies gelang innerhalb einer Zeit von mindestens einer Sekunde. Der Betroffene indes traf eine andere Entscheidung. Er gab Gas, zog mit aufheulendem Motor an dem Funkstreifenwagen des Zeugen vorbei und überquerte die Haltelinie der Lichtzeichenanlage als diese mindestens schon eine Sekunde Rot anzeigte und überquerte die Kreuzung ...

    Das Gericht stützt seine Überzeugung auf die Angaben des Polizeibeamten. Dieser hat den Vorfall beobachtet und konnte ihn von seinem Standpunkt aus auch sehen - er fuhr versetzt unmittelbar vor, später hinter dem Betroffenen in der gleichen Straße. Er bekundet, langsam auf die bereits Rotlicht anzeigende Verkehrsampel gefahren zu sein, als er auf einen aufheulenden Motor aufmerksam geworden sei. Er habe nach links geschaut und das - trotz Rotlicht - beschleunigende Fahrzeug des Betroffenen gesehen, der dann bei ,;rot” in die Kreuzung hineingefahren sei. Die Dauer der Rotlichtphase von mindestens einer Sekunde habe er dann - vor dem Hintergrund der ihm zur Verfügung stehenden Anhaltezeit - geschätzt, eher seien es jedoch 2 Sekunden gewesen. Der Betroffene habe insbesondere - wie auch er - ausreichend Zeit gehabt, bei ordnungsgemäßer Geschwindigkeit sein Fahrzeug rechtzeitig zum Halten zu bringen."
    Die zulässige Rechtsbeschwerde hatte (vorläufigen) Erfolg.
     
  19. 22. Februar 2010
    AW: Angeblich rot überfahren > angehalten

    Interessantes Urteil, nur kommt bei diesem Fall noch erschwerend hinzu, dass es 2 Beamte waren.
    Wenn beide aussagen das sie grün hatten , kann man ja nur schlussfolgern das der "sünder" rot hatte.
    Ich bin echt mal auf das Ergbenis gespannt und befolg echt mal den Rat von JimmyBob. Vielleicht schaltet die Ampel einfach nur zu schnell. Das könnte dir vielleicht noch den ***** retten ^^
     
  20. 22. Februar 2010
    AW: Angeblich rot überfahren > angehalten

    also die gelbphase ist ja normal immer 3 sekunden und danach hättest du immernoch eine sekunde toleranz also insgesamt 4sekunden,
    waren es junge oder alte polizisten? das spielt auch ne große rolle, denn die jungen wollen ja immer guten eindruck machen beim chef und möglichst viele sachen klären und so

    mir wollten die damals auch andrehen das ich mit meinem roller 80gefahren bin obwohl das bei mir gar nicht ging, die wollten dann noch rollbrett und so holen
    aber den bmw der mich rechts über den fahrradweg überholt hat, der war egal


    die polizei ist nicht mehr das was sie mal war und die lügen sich auch ein zurecht das sich die balken biegen
     
  21. 22. Februar 2010
    AW: Angeblich rot überfahren > angehalten

    Okay, werd mal nachschauen wies so mit der Ampel steht. Hab noch kein Schreiben bekommen, ist gestern abend passiert. Zu der Aussage der Polizisten, sie hätten grün gehabt kann ich sagen dass die mich sowas von verarscht haben. bin gefahren und hab sie langsam an die ampel ranfahren sehen, die hatte nie und nimmer grün, würd ich alles drauf verwetten. außerdem wenn die schon so lange grün hatten wie sie sagten, muss ich länger rot gehabt haben. und ich riskiere bestimmt keinen unfall und fahr über knallrot nur um 1 min eher über die kreuzung zu sein.

    /e: war ein junger und ein älterer polizist
     
  22. 22. Februar 2010
    AW: Angeblich rot überfahren > angehalten

    ich würds an deiner stelle einfach auf ein verfahren ankommen lassen. ein gutachter wird dann sehen, ob die ampel für die einsehbar war. falls das nicht der fall war werden die kaum ne chance haben. ich mein die können ja auch nicht auf gut glück urteilen sondern müssen schon was handfestes haben.
     
  23. 22. Februar 2010
    AW: Angeblich rot überfahren > angehalten

    Auch wenn die Schisser hier alle davon abraten, ich würde Revision einlegen bzw. deren Urteil anfechten.

    Es sei denn, du bist wirklich knapp bei Kasse, dann vielleicht nicht. Wie du in dem geposteten Urteil siehst, ist die 3 Gewaltenteilung nach Montesqieu doch ganz sinnvoll
     
  24. 25. Februar 2010
    AW: Angeblich rot überfahren > angehalten

    Hat ja nix mit schisser zu tun ;D
    Hat einfach was mit Erfahrung zu tun...
    Man kommt zu 99,99% nie gegen an, hab schon so viel gehört und selber erlebt.

    z.B
    Ich wohne in NRW und musste meinen Schein nach Hamburg schicken, hab ihn per einschreiben dahin geschickt an dem Absender von dem Brief wo aufgefordert wurde das ich ihn abgeben muss.
    Jetzt ist herausgekommen das die den nie erhalten haben obwohl ich den Beweis habe durch das Einschreiben, es wird behauptet die Person arbeite nicht da (Man kennt die Unterschrift nicht) und daher könne man nicht mehr nachvollziehen was in dem Brief war, ob Führerschein oder vll nur nen Zettel...

    Im Enddefekt habe ich mir umsonst 4 Wochen Urlaub genommen und muss mir noch nen Schein neu beantragen, Kostenpunkt 75 Euro...
    Da drauf kommt natürlich auch noch ne Strafe da ich ihn nicht Fristgerecht abgegeben habe von knappen 200 Euro und ich gefahndet wurde mit nem D4 Foto von mir und jetzt jeder in der Nachbarschaft mich meidet da die denken ich bin ein Verbrecher:angry:

    Hab nicht einen Brief erhalten das der nicht eingegangen ist oder das ich gesucht werde.
    Der Bulle der bei mir zuhause war meine nur "ja da haben se pech gehabt mein jung"
    Hätte den am liebsten in meinen Mixer gesteckt.

    Ich habe gegen alles Einspruch eingelegt aber wie es aussieht wird man mir den Schein wieder weg nehmen wegen deren Versagen :bulle:
     
  25. 26. Februar 2010
    AW: Angeblich rot überfahren > angehalten

    Nein, deinen Führerschein behälst du. Du wirst für die Ampel 90€ + Bearbeitungsgebühren zahlen müssen und 250-500€ für die nachschulung. Ausserdem gibts 3 Punkte und deine Probezeit wird um 2 Jahre verlängert.
     
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