Alkohol am Steuer 0,4 %o strafe?

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Testament, 28. Februar 2010 .

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  1. 28. Februar 2010
    Hi,

    mir is da was blödes passiert...
    war aufner party hab nur wenig getrunken und bin mitm Auto nach hause gefahren...

    Polizei hat mich angehalten und 0,4 Promill gemessen...

    ich bin aus der probezeit draußen


    aber noch keine 21... sondern 19 Jahre alt...

    was kommt auf mich zu? hat da jemand erfahrung?

    vielen dank für hilfe

    greeTz Testament
     
  2. 28. Februar 2010
    AW: Alkohol am Steuer 0,4 %o strafe?

    Also meines wissens nach ist es erst ab 0,5% strafbar zu fahren aber wenn man einen unfall baut kriegt man glaub ich aber 0.2% oder 0.3% eine strafe + die teilschuld auf jeden fall.

    Also wenn nichts passiert ist solltest du keine strafe bekommen
     
  3. 28. Februar 2010
    AW: Alkohol am Steuer 0,4 %o strafe?

    Verstoß gegen die StVo. Alkohol am Steuer.
    Schonmal was von der 0,0 Promille-Grenze gehört? Dann weißt du es jetzt

    Fahranfänger und alle Judenliche unter 21 Jahren dürfen KEIN Alkohol konsumieren. Die Folgen einer Alkoholfahrt zieht ein Bußgeld von 250 EUR und Punkten in Flensburg mit sich. Außerdem muss noch eine Nachschulung absolviert werden, und die Probezeit verlängert sich auf vier Jahre.

    Glückwunsch^^
     
  4. 28. Februar 2010
    AW: Alkohol am Steuer 0,4 %o strafe?

    Also fast wie von rhino beschrieben:

    Für Alkohol am Steuer innerhalb der Probezeit bzw. unter 21 Jahren sind als Sanktionen vorgesehen:

    * von 200 bis zu 1.500 Euro Bußgeld
    * mindestens zwei Punkte in Flensburg
    * Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar ca. 300-500 EUR(Eigene Erfahrung:400EUR)
    * Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre


    Naja hatte das gleiche jedoch wegem zu schnellem Fahren ...aber finde ich schon richtig so!
     
  5. 28. Februar 2010
    AW: Alkohol am Steuer 0,4 %o strafe?

    Hey,

    jo, wie er ja selbst gesagt hat, ist er raus aus der Probezeit...insofern wird das keine Nachschulung geben, genauso wenig eine verlängerung der probezeit. Die Punkte und das Bußgeld bekommst Du aber auf jeden Fall, wobei die Höhe des Bußgeldes noch nicht klar ist...sofern du noch nie wegen ner anderen Sache im Straßenverkehr aufgefallen bist, und da sich der Promillegehalt auch noch relativ in Grenzen hält, gehe ich so von 300 Euro bußgeld aus.
    Was vielleicht auch noch angeordnet werden kann, ist so ein Seminar für alkoholtäter im Straßenverkehr...das kann auch nochmal richtig geld kosten...aber wie gesagt, da weiß ich nicht genau, ob das angeordnet wird, oder nicht.


    MFG Xact
     
  6. 28. Februar 2010
    AW: Alkohol am Steuer 0,4 %o strafe?

    250 Euro Bußgeld + 2 Punkte würde ich sagen. Du bist außerhalb der Probezeit damit wird diese nicht verlängert werden. Ob das ein 40 Jähriger oder ein 19 Jähriger in dem Fall macht ist egal.

    Zitat (§2a Abs. 2 StVG)
    Ist gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit eine rechtskräftige Entscheidung ergangen, die nach § 28 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 in das Verkehrszentralregister einzutragen ist, so hat, auch wenn die Probezeit zwischenzeitlich abgelaufen ist, die Fahrerlaubnisbehörde
    1. seine Teilnahme an einem Aufbauseminar anzuordnen und hierfür eine Frist zu setzen, wenn er eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat,
    2. ihn schriftlich zu verwarnen und ihm nahe zu legen, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen, wenn er nach Teilnahme an einem Aufbauseminar innerhalb der Probezeit eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat,
    3. ihm die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn er nach Ablauf der in Nummer 2 genannten Frist innerhalb der Probezeit eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat.

    Das ist halt nur auf die Probezeit bezogen udn du hast keine mehr also.
     
  7. 28. Februar 2010
    AW: Alkohol am Steuer 0,4 %o strafe?

    Damit man KEINE Strafe bekommt MUSS man aus der Probeueit raus sein und ÜBER 21 SEIN!
    Sprich unter 21 hat man die selben "Regeln" wie in der Probezeit.
    Tut mir ja Leid aber so wie ich das sehe/denke/mich erinner musst du zum Aufbauseminar was acuh wieder um die 400EUR kosten wird. + das Strageld.
    Wenn du Glückhast sehen die das nicht soo eng da du aus der Probezeit raus bist.. passiert.



    Viel Erfolg & Glück noch LG Switchi
     
  8. 28. Februar 2010
    AW: Alkohol am Steuer 0,4 %o strafe?

    Bis du 21 bist gilt 0,00 Promill. Probezeit is da egal.
     
  9. 28. Februar 2010
    AW: Alkohol am Steuer 0,4 %o strafe?

    250€ + 2 Punkte
    kein Aufbauseminar oder sonstwas, da du aus der Probezeit bist.

    siehe Bußgeldkatalog
     
  10. 28. Februar 2010
    AW: Alkohol am Steuer 0,4 %o strafe?

    gut alles klar... 250 EUR mind. Bußgeld aber dafür sollte sonst nix auf mich zu kommen....

    warn Teures bier nya kann man nix dran machen. hab für die zukunft gelernt

    danke für eure hilfe
     
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