#1 28. Februar 2010 Hallo, vielleicht ist hier jemand Jura Student o.Ä. und kann das ein wenig bewerten.. Ich habe gestern Post vom Amtsgericht bekommen, da ich vor einiger Zeit jemanden Angezeigt habe: Vorfall: Mir wurde auf einem Dorffest meine EC-Karte , Bier und 1 Pflaumenwein geklaut. Diese lagen in meinem Rucksack den ich bei einem Freund auf die Terasse gelegt habe, aber so das man ihn von der Straße auf keinen Fall sehen konnte. Die EC Karte lag vorne zischen eingigem Müll in der "Vodertasche", mein Rucksack wurde nicht geklaut, sondern nur die EC Karte und der Alkohol. Ein paar wochen später versuchte der Täter, sein Handy über eine Lastschrift auf mein Handy aufzuladen (15 Euro) und einen "GMX - Account" aufzuladen (auch 15 Euro), beide male war mein Konto mal wieder absolut blank .. Sprich er konnte nichtn davon profitieren. Doch dadurch konnte die Bank seinen Namen bekommen und ich erstattete Anzeige. Es stellte sich heraus, das der Dieb der Nachbar meines Kumpels ist und mich beobachtet haben muss wie ich meinen Rucksack dahin gepackt habe. Er ist wegen "Betruges" angeklagt, Was meint ihr wie könnte das Urteil ungefähr aussehen ? Ist ja kein wirklicher Schaden entstanden. gruß Snack BW ist stann! + Multi-Zitat Zitieren
#2 28. Februar 2010 AW: Gerichtsverhandlung - Juristische Frage Das ist egal ob kein Schaden entstanden ist, weil er es ja vorsätzlich versucht hat. Wenn er vorher noch nicht aufgefallen ist, Geldstrafe oder Sozialstunden. Nichts besonderes. + Multi-Zitat Zitieren
#3 28. Februar 2010 AW: Gerichtsverhandlung - Juristische Frage kapitaldelikte werden immer härter als körperverletzungen bestraft, ich nehme an so 40 sozialstunden wenn noch nichts vorliegt gegen ihn + Multi-Zitat Zitieren
#4 28. Februar 2010 AW: Gerichtsverhandlung - Juristische Frage Also der hat wohl schon paar dinger verbockt.. Und könnte ich davon i.wie profitieren ? (sprich: könnte es sein, dass ich geld von ihm kriege? ) + Multi-Zitat Zitieren
#5 28. Februar 2010 AW: Gerichtsverhandlung - Juristische Frage Ein richtiger Schaden ist für dich ja nicht erstanden. Daher glaube ich, dass nur er bestraft wird und du keinen/kaum Vorteil daraus ziehen wirst. + Multi-Zitat Zitieren
#6 28. Februar 2010 AW: Gerichtsverhandlung - Juristische Frage NEIN ! Ist ja kein Schaden entstanden. + Multi-Zitat Zitieren
#7 28. Februar 2010 AW: Gerichtsverhandlung - Juristische Frage Nein du wirst keine finanzielle Entschädigung bekommen. Hattest doch keinen Schaden weder körperlich noch finanziell. Welche Strafe er erhält hängt vom Richter ab und wieviele Vorstrafen er hat. Dürfte bei sauberer Historie bei Sozialstunden bleiben. + Multi-Zitat Zitieren
#8 28. Februar 2010 AW: Gerichtsverhandlung - Juristische Frage Ok danke euch allen BW's sind raus. Verhandlung ist im Mai, ich kann euch dann ja mal übers Urteil informieren. gruß Snack + Multi-Zitat Zitieren