Rechtliche Folgen für Youtube Uploader

Dieses Thema im Forum "Szene News" wurde erstellt von PoweRanga, 1. März 2010 .

  1. 1. März 2010
    Ich habe folgendes Problem...

    Ich möchte Videos zu denen getanzt wird auf Youtube hochladen und sie eventuell auf eine Internetseite einbinden. Wie verhält sich das nun bezüglich GEMA? Die Clips sind zwischen 20 Sekunden und 5 min lang. Man hat immer störende Nebengeräusche oder Hall im Ohr (falls das von Bedeutung ist).

    Die Lieder auf die getanzt wird sind alles andere als bekannt, dennoch auf CD erhältlich. Im Namen oder der Beschreibung wird auch kein Verweis auf Namen der Titel oder Künstlier gemacht. Dadurch wird das doch überhaupt recht unwarscheinlich vom bösen Rechtsanwalt gefunden zu werden oder?

    Würde das Video einfach von Youtube gelöscht und gut ist, oder gibt es da Konsequenzen für den Uploader? Bei der Menge an Youtube Videos mit aktueller Musik wohl eine recht dumme Frage, aber ich wollte mir nur mal weitere Meinungen einholen.

    Danke für die Antworten schonma
     
  2. 1. März 2010
    AW: Rechtliche Folgen für Youtube Uploader

    ich selbst hatte mal ein video hochgeladen dass ich mit dem lied "ayo technologie" unterlegt habe. nach einiger zeit hat youtube dann die tonspur komplett entfernt aber ich ich habe nie eine benachrichtigung/verwarnung oder so bekommen.

    also youtube selbst macht da nicht son wind drum.
    die künstler meist auch nicht, wenn du nicht gerade werbung machst und versuchst geld damit zu verdienen. dann will natürlich jeder was vom kuchen abhaben.

    kurz :
    es ist nicht erlaubt, wird aber auch kaum rechtlich weiterverfolgt.

    gz
     
  3. 1. März 2010
    AW: Rechtliche Folgen für Youtube Uploader

    Also alles was nicht von dir ist, benötigt Lizenzen. Kannst natürlich auch einfach die Gefahr erwischt zu werden eingehen. Ist meiner Meinung nach so gefährlich wie Internetpiraterie. Es amchen soviele, da muss man schon echt Pech haben. Aber besonders kleine/unbekannte Künstler greifen gerne auf nen Anwalt zurück um weitere Einnahmen zu bekommen.
     
  4. 1. März 2010
    AW: Rechtliche Folgen für Youtube Uploader

    soweit ich mich erinnern kann, hat das NICHTS mit der gema zutun.. immerhin darfse auch lieder von den radios aufnehmen..
    aber es kann sein, das sich die bands(falls sie jemals diese videos sehen) beschweren und dann YouTube den sound deaktiviert
    edit: bin mir nicht 100%sicher!
     
  5. 1. März 2010
    AW: Rechtliche Folgen für Youtube Uploader

    Solange du nicht die orginal-tonspur, also wirklich nur das lied als ton hast ist das relativ egal. ALso ich persönlich würde mir das nicht unbedingt anhören/rippe, wenn es mir um das lied geht. Im wesentlichen ist ja das video wichtig, oder seh ich da was falsch?
     
  6. 1. März 2010
    AW: Rechtliche Folgen für Youtube Uploader

    Es gibt im Prinzip nur zwei Konsequenzen die bisher bekannt sind, bzw. ich schon am eigenen Leib gespührt habe:

    Fall 1: Du lädst das Video hoch, nachdem dies geschehen ist wird geprüft ob du Urheberrechtlich geschütztes Material hochgeladen hast, in diesem Fall bekommst du folgende Nachricht:


    In diesem Fall kannst du dann in deinem Account schaun ob:

    • Das komplette Video garnicht erst freigegeben wurde (oft weils auf dem Index steht)
    • Das Video erlaubt ist, man aber mit hilfe von einem Youtube Tool einen lizenzfreien Song drauf machen muss
    • Das Video komplett verfügbar ist, der Rechteinhaber aber Werbung neber dem Video einblendet.
    • Das Video nur in gewissen Ländern erlaubt, bzw. in gewissen Ländern verboten und somit nicht ersichtlich ist.

    Fall 2:

    Youtube gibt dein Video nach dem Hochladen frei. Das heisst allerdings noch nicht das dein Video absofort für immer verfügbar ist.

    Firmen wie Sony und co. durchspähen tag täglich das Internet. Sollten sie etwas finden was ihnen "gehört", bekommst du folgende Post:




    Wenn du also drei mal eine solche Verwarnung erhalten hast, ist dein Account gesperrt, mit rechtlichen folgen musst du auch hier nicht rechnen.


    Fazit: Ausser sperren und löschen der Videos bzw. des Accounts ist mir nichts darüber bekannt das auch darüber hinaus verfahren wird. Auch vorstellbar ist es eher nicht, betrachtet man mal wieviele unwissende Tag täglich mit Absicht, oder auch ohne, Urheberrechtlich geschützte Videos hochladen. Soviele Anwälte würde man glaube ich nicht zusammen bekommen.

    Gruss firstjoe
     
  7. 2. März 2010
    AW: Rechtliche Folgen für Youtube Uploader

    vor einer Verwendung einer Original-Tonspur würde ich sicherheitshalber abraten, da es schlicht und ergreifend gegen das Uhrheberrecht verstößt und du unter Umständen belangt werden kannst von youtube, wenn die Deine IP rausgeben, ob sie das machen, keine Ahnung. Da ja jetzt auch die Voratsdatenspeicherung verfassungswidrig ist, wird zumindest die Nachverfolgung eher im Sande verlaufen ... aber wie gesagt, sicher ist sicher
     
  8. 2. März 2010
    AW: Rechtliche Folgen für Youtube Uploader

    Eigentlich ist das Thema ja vergessen, aber man sollte da noch ein bischen was richtig stellen.

    Weder würde er von Youtube belangt werden, noch hat die Vorratsdatenspeicherung was damit zu tun.

    Vorratsdatenspeicherung bedeuted das man einfach generell jede IP speichert um dann im Fall dessen das ein verbrechen geschieht, darauf zurück zu greifen.

    Wenn der Rechteinhaber wollte, könnte er an die IP kommen, dafür benötigt es keine Vorratsdatenspeicherrung, da man mit einem Account auf Youtube hochlädt.
     
  9. 3. März 2010
    AW: Rechtliche Folgen für Youtube Uploader

    Soweit ich mich erinnern kann ist es doch so, dass wenn es nicht hauptsächlich um die Musik geht (diese also nur ein Hintergrundgeräusch ist), dann ist das Veröffentlichen des Videos rechtens.

    Insbesondere, wenn die Tonqualität eher schlecht ist und es hauptsächlich um das Tanzen geht (also um die selbst kreativ erzeugten Bilder) sollte das kein Problem darstellen.
     
  10. 3. März 2010
    AW: Rechtliche Folgen für Youtube Uploader

    Naja ich hab mal nen video gesehen (kennt wohl jeder wo shakira nach gemacht wird, am See oder so) da wurde nach sehr langer Zeit dann auf einmal das Lied entfernt. Aber mit irgend einem Trick hat es der Owner geschaft das man es wieder hören kann.

    Ich denke das ist immer je nachdem wie die bockig sind. Aber fest steht wohl das in diesem Fall nicht das komplette Video gesperrt wird sondern nur das Lied.
     
  11. 12. März 2010
    AW: Rechtliche Folgen für Youtube Uploader

    kollege von mir hatte mal n lied bei youtube hochgeladen und es wurde nur gelöscht.und das aber nur weil er das einen tag vor release hochgeladen hat. seitdem hat der keine mails oder so bekommen. wird gelöscht und gut ist,
     
  12. 12. März 2010
    AW: Rechtliche Folgen für Youtube Uploader

    Mein Bruder hatte bis vor längerer Zeit einen YouTube-Acc. Der wurde vorn paar Monaten gelöscht und alle Vids von ihm ebenfalls. Er hatte sehr viele Videos zu Wrestling-Events drinne, viele Musikvideos hochgeladen, immer geschrieben dass er nicht der Eigentümer ist blablabla. Kennt man ja.
    Auf einmal wurden alle Videos von ihm gelöscht wegen urheberrechtlichem Mist gelöscht, er hat ne Beschwerdemail geschrieben und die haben ihm gesagt die müssen sowas löschen wenn es ihnen auffällt. Auf die Frage ob weitere Konsequenzen drohen, haben sie ihm gesagt dass er sich da keine Sorgen machen bräuchte.

    Kann also nur aus dieser Erfahrung sagen, dass WOHL nichts passieren sollte, versprechen und garantieren will ich sowas aber lieber nicht
     
  13. 18. März 2010
    AW: Rechtliche Folgen für Youtube Uploader

    dass es die sounds auf CD gibt heißt nicht zwangsläufig, dass die künstler bei der GEMA sind...

    und die musikstücke werden auch ohne titel und künstler erkannt.

    ich hab bei einem video das intro von nem song verwendet (von einer band, die nicht bei der GEMA ist), seit kurzem hab ich bei YT die meldung:

    ob und welche konsequenzen es gibt entscheidet der rechteinhaber bzw dessen juristischer vertreter
     
  14. 19. März 2010
    AW: Rechtliche Folgen für Youtube Uploader

    alternativ dazu kann es sein das es nicht mehr in deutschland ausgestrahlt wird .. wegen content bla ..
    wie man das sehr oft liest wenn man bei youtube nach videos sucht
     
  15. 19. März 2010
    AW: Rechtliche Folgen für Youtube Uploader

    Ich weiß nicht ob das vergleichbar ist und die Rechtslage noch ist wie früher aba balls.de (falls wem die seite was sagt) hat kurztrickfilme gemacht wo bestand von wem das Lied ist usw und wurde dann verklagt musste paar tausend € bezahlen und die website dicht machen. So hab ich das mitbekommen, und das heißt für mich das dass auch so enden könnte.....
    aba wäre cool wenn jemand der wirklich ahnung von der materie hat was dazusagen könnte, weil die frage stellung mich auch interessiert. denkt man gar nicht drüber nach über sowas.
     
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