P2P-Abmahnungen: Digitale Unterlassungserklärung

Dieses Thema im Forum "Szene News" wurde erstellt von Atomixxx, 2. März 2010 .

Schlagworte:
  1. 2. März 2010
    Eine neue Abmahnkanzlei aus Berlin sorgt aktuell für Wirbel. Sie mahnt im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH & Co. Produktionsgesellschaft die illegale Verbreitung des Film "New Moon - Biss zur Mittagsstunde" ab. Dabei gibt es einige interessante Details.

    Die Berliner Kanzlei Diesselhorst, Bente und von Lojewski sorgt aktuell für Angst unter Filesharern. Im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH & Co. Produktionsgesellschaft mahnt die Kanzlei das urheberrechtlich geschützte Filmwerk "New Moon - Biss zur Mittagsstunde" ab. Die Datenerhebung wurde dabei von der LoogBERRY Information Technologies GmbH übernommen.

    Bei einem Streitwert von 10.000 werden die Abgemahnten aufgefordert, insgesamt 806 Euro an Schadensersatz und Rechtsanwaltsgebühren zu begleichen. Das ist kein wirkliches Novum. Jedoch hat die Abmahnwahn-Dreipage bereits einige Details ans Tageslicht befördert, die doch verwundern. In der Abmahnung sind die typischen juristischen Drohgebärden enthalten. Sollte beispielsweise weitere Korrespondenz notwendig werden, so steige auch der Preis.

    Ebenso verhält es sich bei der Unterlassungserklärung. Sollte man diese eigenmächtig verändern, droht ebenfalls ein Kostenanstieg. Bemerkenswert ist hier jedoch die technische Lösung der abmahnenden Kanzlei. Diese bietet dem Abgemahnten an, seine Unterlassungserklärung online (!) abzugeben. Hierzu muss sich der Filesharer auf die Homepage des Logging-Unternehmens begeben. Interessant ist bereits hier, dass die Abgabe der Unterlassungserklärung über einen Dritten abgewickelt wird und nicht direkt zwischen der Kanzlei und dem Abgemahnten.

    Mit speziellen Zugangsdaten, die man mit der Abmahnung erhalten hat, kann man sich in einen speziellen Bereich der Website einloggen. Für den Abgemahnten findet sich dort ein "Full-Service" Bereich. Neben den offenen Beträgen (sollten es mehr sein) findet sich auch ein Countdown-Zähler für die modifizierte Unterlassungserklärung und die Zahlung.

    Im linken Bereich des Portals kann der Abgemahnte die Daten seines Accounts vervollständigen. Direkt darunter findet sich ein Link zu Sofortüberweisung.de. (Siehe Bildstrecke unter diesem Artikel). Kurzum: Der Abgemahnte erhält hier alles aus einer Hand. Die Frage, weshalb dem so ist, stellt sich gar nicht.

    Für die Abmahnwahn-Dreipage ist dieses Vorgehen bedenklich. Insbesondere die digitale Abgabe der Unterlassungserklärung führt zu Bedenken. Daher empfiehlt man den Abgemahnten die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung auf dem "klassischen" also postalischen Wege.

    Darüber hinaus gibt es jedoch einige weitere interessante Details. Abgemahnte der Kanzlei Waldorf sollten geradezu ein "Déjà Vu" erleben, wenn sie die Abmahnung der Kanzlei Diesselhorst, Bente und von Lojewski in den Händen halten. Der Grund dafür mögen drei längere Textbausteine sein, die praktisch völlig identisch sind.

    Gewisse Elemente lassen sich vermutlich gar nicht anders formulieren. In dieser Häufung und Übereinstimmung ist es jedoch geradezu verdächtig (vgl. Bildstrecke unter dem Artikel). Vielleicht rutscht man noch unter das Zitatrecht. Es obliegt jedoch der Kanzlei Waldorf, dies zu prüfen.

    Die Abmahnwahn-Dreipage zieht ein klares Fazit: "Ein deutlicheres Beispiel für das Geschäftsmodell Abmahnung gibt es nicht. Eine Kanzlei mit guten Namen, ohne großen anwaltlichen Aufwand und Kenntnisse vom Urheberrecht, wickelt ihre Tätigkeiten über die Log-Firma ab und streicht dafür EUR 506,00 ein!?"

    (via abmahnwahn-dreipage, thx!)

    Quelle: P2P-Abmahnungen: Digitale Unterlassungserklärung? - News - gulli.com
     
  2. Video Script

    Videos zum Themenbereich

    * gefundene Videos auf YouTube, anhand der Überschrift.