Verfassungsrichter werten "Ausländer raus" nicht als Volksverhetzung

Dieses Thema im Forum "Politik, Umwelt, Gesellschaft" wurde erstellt von graci, 6. März 2010 .

  1. 6. März 2010
    Deutschland

    "Ausländer raus" allein genügt nicht. Um den Straftatbestand der Volksverhetzung zu erfüllen, müssen "weitere Begleitumstände" hinzukommen. So entschied das oberste deutsche Gericht.
    Von Johannes Radke
    5.3.2010 - 18:40 Uhr

    © Boris Roessler/dpa
    Bild
    Neonazis treten oft mit starker Symbolik auf

    Drei Mitglieder der rechten Gruppierung "Augsburger Bündnis – Nationale Opposition" hatten 2002 großformatige Plakate für sogenannte Aktionswochen in der bayerischen Kleinstadt geklebt. "Aktion Ausländer-Rückführung" war darauf zu lesen. Weiter unten stand: "Für ein lebenswertes deutsches Augsburg".

    Drei Rechte wurden beim Plakatieren erwischt und wegen Volksverhetzung angeklagt. Das Amtsgericht Augsburg verhängte Geldstrafen. Es sah durch die Plakate die Menschenwürde anderer verletzt, weil Ausländer beschimpft und böswillig verächtlich gemacht würden. Das Landgericht und das Bayerische Oberste Landesgericht bestätigten das Urteil.

    Doch die Neonazis klagten sich von einer Instanz in die nächste bis vor das Bundesverfassungsgericht. Mit Erfolg, wie sich nun zeigte. "Der Fall wird an das Ausgangsgericht zurück verwiesen und muss neu verhandelt werden", erläuterte eine Sprecherin des Bundesverfassungsgerichts das nun verkündete Urteil.

    Ein Angriff auf die Menschenwürde sei nur dann gegeben, wenn der angegriffenen Person ihr Lebensrecht als gleichwertige Persönlichkeit in der staatlichen Gemeinschaft abgesprochen und sie als unterwertiges Wesen behandelt werde, lautet die Begründung. "Dem entspricht es, dass die Strafgerichte bei der Parole 'Ausländer raus' nur unter Hinzutreten weiterer Begleitumstände von einem Angriff auf die Menschenwürde ausgehen", so die Richter. Welche "Begleitumstände" bei den rassistischen Hetzparolen konkret fehlten, um eine Verurteilung zu ermöglichen, ließen sie jedoch offen.

    Nazigegner reagierten empört. "Ich bin entsetzt über diesen Beschluss und halte das Plakat weiterhin für volksverhetzend", sagte Gotthold Streitberger vom Flüchtlingsrat Bayern. "Natürlich setzen wir uns für die Meinungsfreiheit ein, aber bei Volksverhetzung hörte diese auf."

    Die Richter sahen das anders. "Dem Plakat ist nicht ohne Weiteres zu entnehmen, dass Ausländer entrechtet oder zum Objekt gemacht werden sollen, beziehungsweise als rechtlos oder Objekt angesehen werden", heißt es in ihrem Beschluss weiter. Dabei lässt die "Augsburger Bündnis – Nationale Opposition" auf ihrer Webseite wenig Zweifel daran aufkommen, wie die "Aktionswochen Ausländerrückführung" gemeint waren.

    "Was soll ein Moslem auch an einer gottlosen und verdorbenen neudeutschen Leitkultur – die sich zudem noch an Auschwitz orientiert – für erstrebenswert halten?", heißt es dort. Mit der "Einstellung jeglicher staatlichen Zuwendungen" wolle man Menschen mit Migrationshintergrund zur Rückkehr in die Heimatländer ihrer Eltern und Großeltern zwingen.

    Zuwanderung nütze nur "dem Großkapital" und zerstöre die deutsche Kultur, so das Fazit der Gruppe. In rechtsextremen Internetforen frohlockt die Szene schon über die "Niederlage der bundesdeutschen Meinungsmafia" und hofft, dass jetzt auch ähnliche Urteile aufgehoben werden.

    Der SPD-Bundestagsabgeordnete und Rechtsextremismusexperte Sebastian Edathy warnt die Neonazis jedoch. "Der Beschluss ist keinesfalls ein Freibrief für rechtsextreme Propaganda", sagte er ZEIT ONLINE. Die Gerichte müssten zukünftig nur darauf achten, auch andere Veröffentlichungen, wie Flugblätter oder Internetseiten, in die Urteilsbegründung miteinzubeziehen.

    So sei leicht nachzuweisen, dass Begriffe wie "Ausländerrückführung" letztendlich rechtswidrige Handlungen meinten. Edathy hofft, dass bei der neuen Verhandlung um die Augsburger Hetzplakate die Richter bei ihrer ursprünglichen Auffassung bleiben und erneut gegen die Angeklagten entscheiden.
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    Ich schreibe demnächst Deutsche Raus und werde mich auf BVG beziehen, denn dieses sieht so einen Spruch als Meinungsfreiheit. Bald kommt Para und wird schreiben, dass das 2 Paar Schuhe sind, weil der Deutsche in seinem Land alles labern darf, der Ausländer die halten soll, weil er nur geduldet wird.
    Bin total entsetzt über das Urteil. Nun wird das Ganze also nochmal in der niedrigsten Instanz verhandelt. Komisch, dachte die höchste instanz sei die letzte.
     
  2. 6. März 2010
    AW: Verfassungsrichter werten "Ausländer raus" nicht als Volksverhetzung

    Sprüche wie "Deutsche Raus" etc. sind doch nie strafbar gewesen. Nun wurde die andere Seite der Medaille rechtlich angepasst. Hätte schon weitaus früher passieren müssen.
     
  3. 6. März 2010
    AW: Verfassungsrichter werten "Ausländer raus" nicht als Volksverhetzung

    kann das jemand bestätigen, dass "deutsche raus" legal ist... kann das nämlich nicht so ganz glauben

    anderer vorschlag: warum werden beide sprüche nicht illegal? Sind doch menschenentwürdigend. Deutsche sind Stück Dreck irgendwo öffentlich zu posaunen ist doch genauso müll wie Ausländer sind der Abschaum Deutschlands. Führt btw.auch zu mehr Spannungen und das will doch keiner.
     
  4. 6. März 2010
    AW: Verfassungsrichter werten "Ausländer raus" nicht als Volksverhetzung

    Bitte nicht mit Halbwissen kommen, sonst nehmen es noch andere an und wir haben wieder ein Chaos Informier dich ein wenig im Zivilprozessrecht, dann weißt du, dass das BVerfG und die ordentlcihe Gerichte (AG, LG, OLG, BGH) was verschiedenes sind. Beim BVerfG kann man nur eine Aussage auf Verfassungskonformität prüfen lassen. Wenn es in einem Urteil nicht um eine Verfassungsstreitigkeit geht, kann man auch nicht beim BVerfG klagen.

    PS: Wer sihc mal den Tatbestand des § 131 StGB angesehen hat, wird eigentlich recht schnell erkennen, dass es sich bei "Ausländer raus" nicht um eine Volksverhetzung handeln kann, da daraus nicht adäquat-kausal eine beleidigung entsteht. (zumindest afaik die h.M.)

    PS2: Nicht dass jemand denkt, ich unterstütze das. Für mich gehört ein "Ausländer raus" klar verboten!
     
  5. 6. März 2010
    AW: Verfassungsrichter werten "Ausländer raus" nicht als Volksverhetzung

    Sehr willkommener Gerichtsbeschluss! Es kann nicht angehen, dass man als Deutscher auf das Übelste beleidigt werden darf, ohne dass der Gegenüber eine Strafe fürchten muss (weil §130 StGB Volksverhetzung nur für Deutsche gilt), und sobald man sich sprachlich wehrt, man direkt eine Anklage fürchten muss.

    Gerne dürfen weitere Schritte folgen, die der Ungleichheit ein Ende bereiten.
     
  6. 6. März 2010
    AW: Verfassungsrichter werten "Ausländer raus" nicht als Volksverhetzung

    Das es da überhaupt klärungsbedarf gibt.
    Kann den richtern nur zustimmen. Alleine und rein inhaltlich hat das nichts mit hetze blabla zutun
     
  7. 6. März 2010
    AW: Verfassungsrichter werten "Ausländer raus" nicht als Volksverhetzung

    Also ich denke damit man eine Aussage als Volksverhetzung werten kann, muss da schon nen bissen mehr kommen.

    #

    Ich denke ,mal nur weil es keine Volksverhetzung ist gilt es trotzdem als Beleidigung oder?

    Oder schließt sich das aus?
     
  8. 6. März 2010
    AW: Verfassungsrichter werten "Ausländer raus" nicht als Volksverhetzung

    tja, ich sehe es umgekehrt. Für mich ist das Hetze aber nicht wirklich Beleidigung. Hetze, weil es für mich ein "auf sie !!!" anhört. Beleidigung, wieso? Da wird keiner erniedrigt.
     
  9. 6. März 2010
    AW: Verfassungsrichter werten "Ausländer raus" nicht als Volksverhetzung

    Naja, findest du aber nicht, dass Hetze schon ein relativ massiver Vorwurf ist? Ich find "Ausländer raus" zwar nicht wirklich toll, aber als Volksverhetzung doch bisschen zu harmlos. Irgendwo sollte auch der Punkt sein, wo Menschen selbständig denken anfangen ohne dass bei jeder Kleinigkeit ein Gericht reinschreiten muss.
    Außerdem würd ich noch was unterscheiden: "Ausländer raus" ist was komplett anderes als "Deutsche raus", weil einmal direkt ein Volk angesprochen wird. Ausländer ist jeder irgendwann mal, wenn er im Urlaub ist. Aber deine Nationalität hast du immer und da wirst du schon wesentlich direkter angesprochen finde ich.
     
  10. 6. März 2010
    AW: Verfassungsrichter werten "Ausländer raus" nicht als Volksverhetzung

    Ich habe von Hetze geschrieben, nicht von volksverhetzung. Das kann es schon gar nicht sein, weil Ausländer kein volk ist.

    Das sowieso, aber in Der Realität beharren irgendwelche auf ihr Recht und andere fühlen sich benachteiligt und kommen nicht weiter, also muss das Gericht ran. Vor allem bei solchen themen kann man das gar nicht untereinander klären, weil mind. eine Partei irrational ist.

    Im Urlaub ist man Tourist, nicht unbedingt Ausländer. Ausländer sind die Leute, die in dem Land wohnen.
    Ob man seine Nationalität immer hat. Die meisten vielleicht, ich denke aber, wegen der Globalisierung verlieren immer mehr Menschen ihr Nationalgefühl. Ich sage z.b. ich bin Pole, wohne in Deutschland, werde aber in der Schweiz wohnen. Dann sind die Leute erstmal ein bisschen verwirrt. Also sage ich, ich bin einfach Europäer...EU Opfer . Mal ernsthaft, ich könnte nie behaupten, ich sei nur Pole, das geht gar nicht und genauso wenig könnte ich behaupten ich sei Deutscher, irgendwas dazwischen irgendwie auch nicht. Aber Europäer 100%ig, dazu sind die Unterschiede zu Afrikanern, Chinesen, Südamerikanern oder Nordamerikanern zu gross.

    ich denke, man hat diese Unterscheidung gemacht weil Ausländer wehrloser sind als Einheimische, sie haben halt nicht den Pöbel hinter sich, der blind folgt, nur weil "einer von ihnen" ein Problem hat ohne nachzufragen, wer Recht hat. Ich persönlich will keinen besonderen Schutz, wie schon bei Thema Frauen sollte man alle gleich behandeln.
     
  11. 6. März 2010
    AW: Verfassungsrichter werten "Ausländer raus" nicht als Volksverhetzung

    ich reich euch mal eben den artikel rein der volksverhetzung behandelt:

    § 130
    Volksverhetzung
    (1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
    1. zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

    also wenn man sich diese definition mal anschaut wird eigentlich relativ schnell klar das "ausländer raus!" keine volksverhetzung ist.

    es wird weder hass auf einen bevölkerungsteil oder gewalttaten angestachelt noch ist "ausländer raus" eine beschimpfung oder verleumdung.

    es ist lediglich eine politisch/gesellschaftliche forderung, mal unabhängig davon gesehen ob sie nun sinnvoll oder unsinnig ist. hier wird weder die würde eines menschen verletzt noch wird irgendetwas provoziert.
     
  12. 6. März 2010
    AW: Verfassungsrichter werten "Ausländer raus" nicht als Volksverhetzung

    naja wird das ganze halt angepasst!

    Für eine Volksverhetzung fehlt hier noch ein wenig was, allerdings fnid ichs trotzdem nicht gut und hätte ruhig strafbar seien können!

    Allerdings würde das ganze dann gegen andere Gesetze widersprechen, daher schon ein ganz guter entscheid des BVG
     
  13. 6. März 2010
    AW: Verfassungsrichter werten "Ausländer raus" nicht als Volksverhetzung

    jo sehe das auch so für mich nicht wirklich volksverhetzend allerdings auch nicht wirklich "toll" formuliert...

    und jungs volksverhetzung wäre es würden sie sowas schreiben wie: schmeißt die dreckigen ausländer raus...

    damit würdest du sie nicht mehr als gleichwertig ansehen...
    Ausländer Raus ist mehr oder minder sachlich formuliert und "nur" ein schlagwort so krass es sich anhört..
     
  14. 6. März 2010
    AW: Verfassungsrichter werten "Ausländer raus" nicht als Volksverhetzung

    Verstehe ich das Richtig? Darf ich dann auch sagen z.b. Russen raus ohne das es Volksverhetztung ist und es nur als politische aufforderung gesehen wird?
    Lustig.

    "Bundesverfassungsgericht":klatsch: :klatsch: :klatsch:
    Spoiler
    :ironie:

    Wenns nur an der Formulierung liegt darf man dann auch bald sagen: Gesundheiit für Hitler Aber wenn man Heil sagt hat man verkackt...


    mfg LOTW
     
  15. 6. März 2010
    AW: Verfassungsrichter werten "Ausländer raus" nicht als Volksverhetzung

    Wo ist das Problem?
    Das ist doch auch nur lediglich eine Meinung?!
    Wenn jemand der Meinung ist, Ausländer sollten das Land verlassen, so ist dies ihr gutes Recht, meiner Meinung nach.
     
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