Auslandsaufenthalt während ALG1 beziehen?

Dieses Thema im Forum "Finanzen & Versicherung" wurde erstellt von Aliki, 8. März 2010 .

Schlagworte:
  1. 8. März 2010
    Hey,
    folgendes:

    Wenn mir mein Betrieb nach der Lehre eine Weiterbeschäftigung anbietet, ich diese aber ablehne um die Welt zu reisen -> bekomme ich trotzdem ALG1?

    Kann ich, während ich ALG1 beziehe überhaupt ins Ausland?

    Weil ich ja ab dem 01.07 nächstem Jahr eine Arbeitsstelle besitze, möchte ich evtl. die Zeit bis dahin mit einem Auslandsaufenthalt füllen und die Welt sehen.

    Man bekommt ja ca. 60% vom bisherigen Bruttolohn oder?


    Danke!
     
  2. 9. März 2010
    AW: Auslandsaufenthalt während ALG1 beziehen?

    Hi

    Rein Theoretisch würdest du es bekommen.
    Aber die Pflichten, des Arbeitslosen sind es dem Arbeitsmarkt während dieser Zeit zur Verfügung zu stehen..
    Also Bewerbungen abschicken, Vorstellungsgespräche wahrnehmen etc.
    Dies kannst du nicht, wenn du im Ausland bist

    Sobald du ein paar Termine nicht wahrnimmst, weil du ja im ausland bist, wird dir dein 'Arbeitslosengeld gesperrt...
    Praktisch wäre es möglich
    Du musst nur immer mal wieder in Deutschland vorbeischauen..
    Dich bei der Agentur für Arbeit melden & Bewerbungen Abschicken...

    Hierfür wäre es sinnvoll, wenn du deine Mutter/Deinen Vater zuhause positionierst und dich von ihnen anrufen lässt, wenn eine Mahnung vom Arbeitsamt eintrifft...

    Hab grad meine Mutter gefragt
    Die kennt sich mit sowas aus ^^
    Habs so wiedergegeben, wie ichs verstanden hab...
    Sieht Korrekt aus

    Grüße.
    Graph

    Edit: 60% des Lohns kommen hin..
    Im Internet gibt es verschiedenste Broschüren zu den Pflichten des Arbeitslosen...
    und vergiss nicht, dich vorher Arbeitslos zu melden! das is ganz wichtig ansonsten bekommst du kein Arbeitslosengeld
     
  3. 10. März 2010
    AW: Auslandsaufenthalt während ALG1 beziehen?

    Hey vielen Dank!

    Muss ich da die ganze Zeit diesen Mist mitmachen, obwohl meine Arbeitslosigkeit absehbar ist und nur 4 Monate beträgt?
     
  4. 10. März 2010
    AW: Auslandsaufenthalt während ALG1 beziehen?

    Wirste wohl nicht drum rumkommen.
     
  5. 10. März 2010
    AW: Auslandsaufenthalt während ALG1 beziehen?

    musst du, die sind da richtig penibel auch wenns nur für eine kurze zeit ist. DU darfst glaube ich das land maximal für 2 wochen verlassen und musst das dan nauch vorher bei der arge anmelden.
     
  6. 10. März 2010
    AW: Auslandsaufenthalt während ALG1 beziehen?

    Ich denke mal wenn du denen beweisen kannst, also nen Arbeitsvertrag ab dem bestimmten Zeitpunkt vorlegst, das du "bald" ne Arbeit hast. Werden die dir die Jobsuche ersparen. Aber ohne was schriftliches denk ich nicht das es geht.
     
  7. 10. März 2010
    AW: Auslandsaufenthalt während ALG1 beziehen?

    Hey
    Hab grad nochmal bei Meiner Mutter angerufen...

    Du musst das ganze Prozedere nicht mit machen...
    Und du könntest sogar noch zuschüsse für deinen Auslandsaufenthalt beantragen...
    Es gibt Zuschüsse für alles,die meisten erkundigen sich nur nicht danach

    Wenn du also zum Arbeitsamt hingehst und denen sagst, dass du in 4 Monaten eine Feste Arbeit hast, dich aber gerne noch im Ausland Sprachlich weiterbilden möchtest, damit du sicherer in dem Beruf stehst, dann hast du anrecht auf Zuschüsse...

    Da du eine feste Arbeit hast, wäre es ja quatsch, wenn du bewerbungsgespräche oder ähnliches wahrnehmen müsstest.
    =)

    Also schnell zum Arbeitsamt und beraten lassen ^^
    Anspruch auf ALG1 hast du ja...
    Du hast auch ne Feste Arbeit... in 4 Monaten.

    Grüße.
     
  8. 10. März 2010
    AW: Auslandsaufenthalt während ALG1 beziehen?

    oh ich dachte erst deine neue arbeitsstelle beginnt wie im anfangspost geschrieben naechstes jahr - aber ist ja dieses!

    geh erst am ersten tag der arbeitslosigkeit dich arbeitslos melden und nicht vorher. sonst gibts nur unnoetig termine vorher :angry:
    sag direkt in der eingangszone beim arbeitslos melden, dass du wieder arbeit hast ab 01.07., und du keinen termin bei der vermittlung willst, weil in den zeiten vorher noch einen job bekommen wird bei der hohen aktuellen arbeitslosigkeit bestimmt nicht klappen. sag zur not der mitarbeiterin in der eingangszone, sie soll deine zustaendige vermittlerin anrufen, ob ein termin wirklich noetig ist.

    eine sperrzeit gibt es nicht wenn du dich erst am ersten tag der arbeitslosigkeit meldest, weil nach einer betrieblichen ausbildung du dich nicht fruehzeitig melden musst oder so.

    sag besser nicht, dass der betrieb dich uebernehmen koennte aber du ablehnst. nachher druecken die dir noch eine sperrzeit wegen arbeitsablehnung rein!

    du kannst 21 tage am stueck ins ausland wenn die vermittlerin zustimmt und bekommst in der zeit auch noch alg 1. wenn du zwischen 22 tagen und 6 wochen gehst, dann werden dir 3 wochen bezahlt und ab dem 22 tag bis zur sechsten woche nichts mehr bezahlt. wenn du mehr als 6 wochen gehst, wird ab dem tag an dem du gehst gar nichts gezahlt! also auch keine 3 wochen!
     
  9. 16. März 2010
    AW: Auslandsaufenthalt während ALG1 beziehen?

    Es sind 60-67% des Netto Lohns, nicht Brutto ! Das wäre auch unlogisch.

    60-67% hängt halt davon ab ob du Kinder hast usw. da bekommse dann mehr oder halt weniger
     
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