#1 17. März 2010 hallo da ich was bei ebay verkaufen möchte und gesehen habe dass einige privathändler ganz utnen imemr so sachen hinschreiben wie: da privatkauf , keine garantie und kein umtausch blabla... ist das nicht selbstverständlich wenn ich etwas gebrauchtes privat verkaufe? oder muss ich darauf immer extra hinweisen ?!? + Multi-Zitat Zitieren
#2 17. März 2010 AW: ebay umtauschpalaber pflicht? Besser ist es, dann kann dir am Ende keiner was.... und soviel arbeit macht es ja nun auch nicht So kannste immer sagen, dass es klar ersichtlich war, dass es keine Garantie gibt. + Multi-Zitat Zitieren
#3 17. März 2010 AW: ebay umtauschpalaber pflicht? wenn du es nicht hinschreibst, hat der käufer das recht den artikel zurückzugeben und du gibst ihn eine garantie. das habe ich mal irgendwo gelesen. das ist irgend so ein neueres eu-gesetz + Multi-Zitat Zitieren
#4 17. März 2010 AW: ebay umtauschpalaber pflicht? Wenn du das schreibst bist du auf der sicheren Seite, daher würde ich es einfach mal reinschreiben und deswegen keinen Thread aufmachen Du solltest also als Privatverkäufer die Rückgabe und Garantie ausschliessen. + Multi-Zitat Zitieren
#5 17. März 2010 AW: ebay umtauschpalaber pflicht? Auf bestehendes Recht muss man nicht hinweisen... Dennoch werden einige lästige Verkäufer Stress schieben! Aber steht auch glaub ich mittlerweile bei eBay in den AGB's schon drin das Gewährleistung bei Privatgeschäften i.d.R. ausgeschlossen ist. + Multi-Zitat Zitieren