Abiturprüfungen

Dieses Thema im Forum "Schule, Studium, Ausbildung" wurde erstellt von wolf123, 25. März 2010 .

Schlagworte:
  1. 25. März 2010
    Hallo Leute!

    Kann man eine mündliche Nachprüfung machen,
    wenn man in beiden Leistungskursen unter 5 Pkt. hat ?

    (Bin Schüler in Hessen)

    Bw ist Klar!
     
  2. 25. März 2010
    AW: Abiturprüfungen

    Davon ausgehend, dass es in Hessen so ist wie in Niedersachsen ist das möglich. Du kannst sogar in jeder Prüfung eine mündliche Nachprüfung machen. Das heißt, du kannst 5 Prüfungen und 5 Punkten haben und mit den mündlichen Nachprüfungen dein Abitur dennoch bestehen.
    Am besten ist jedoch du fragst direkt den an deiner Schule beauftragten Verantwortlichen für die Oberstufe. Die sind eigentlich immer für einen da (auch in der Freizeit, Wochenende, Ferien).
     
  3. 25. März 2010
    AW: Abiturprüfungen

    Musst du sogar, da du so nicht bestehen würdest. brauchst in LK1+LK2 mind. 10 Pkt..
    Müsstest also in max. einem LK-Fach Nachprüfung machen. Wie die neue Note berechnet wird weiss ich nicht genau. Ich glaube es war 2*schriftl. Note+mündl. Note/3. Sprich doch einfach mit deinem Tutor-
    Habt ihr schon die Noten der Klausuren bekommen?!
     
  4. 25. März 2010
    AW: Abiturprüfungen

    Ja, ich bin sicher in Mathe unter zu haben. Obwohl ich mir im 2. Lk nicht sicher bin ( Hab eine Aufgabe aus Zeitgründen nicht geschafft, waren 9 Bewertungseinheiten)

    Danke - Eure Antworten erfreuen mich.

    Meine Tutorin - gleichzeitig auch Abteilungsleiterin - meinte letztes Jahr ich könne nicht in die Mündlichen!
    Also bin Wiederholer und mit Mathe als Lk wirklich in die gegriffen. Letztes Jahr halt nur für Mathe gelernt und 4 - 4 Pkt. in den Lks bekommen.

    Sie meinte nur du kannst nix mehr machen außér wiederholen oder Fachabi!
    ICH HAB WIEDERHOLT!

    Hat Sie dabei einen Fehler gemacht?????
     
  5. 25. März 2010
    AW: Abiturprüfungen

    Also soviel ich weiss hat man das Abitur in Hessen nicht bestanden wenn man in beiden LKs unter 5 Punkte hat. Nachprüfen kann man sich eigtl. auch nur bei 0 Punkten soviel ich weiss.

    Habe gestern auch mein Abi in Hessen beendet und kenne nur die oben genannte Verordnung. Am besten mal den Tutor fragen, weil zu 100% bin ich mir auch nicht sicher
     
  6. 25. März 2010
    AW: Abiturprüfungen

    Juhu --> wenn ich es nach der Verordnung richtig verstanden habe ist es unabhängig davon ob man in den beiden Lk unter hat oder nicht!

    § 38
    Zahl der mündlichen Prüfungen

    (1) Mit Ausnahme der Fälle des Absatzes 4 wird jede Prüfungsteilnehmerin und jeder Prüfungsteilnehmer in den von ihr oder ihm nach § 25 Abs. 3 gewählten Fächern mündlich geprüft.

    (2) In jedem Fach der schriftlichen Prüfung ist zusätzlich eine mündliche Prüfung möglich, sofern nicht Abs. 4 dem entgegensteht. Es soll jedoch eine Schülerin oder ein Schüler in der Regel in nicht mehr als einem Fach zusätzlich mündlich geprüft werden. Die zusätzliche mündliche Prüfung hat stattzufinden, wenn die Schülerin oder der Schüler dieses wünscht oder wenn der Prüfungsausschuss es beschließt. Der Beschluss ist zu begründen und im Protokoll festzuhalten. Auch die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses kann eine zusätzliche mündliche Prüfung festlegen. Die Entscheidung über eine zusätzliche mündliche Prüfung wird der Schülerin oder dem Schüler spätestens mit den Ergebnissen der schriftlichen Prüfung bekannt gegeben. Eine zusätzliche mündliche Prüfung wird nicht durchgeführt, wenn die Schülerin oder der Schüler die verbindlichen Teile der Abiturprüfung abgelegt hat, die erzielten Ergebnisse zum Bestehen der Abiturprüfung ausreichen und durch die zusätzliche mündliche Prüfung das Bestehen gefährdet werden kann.

    (3) Wer nach Abs. 2 zusätzlich mündlich geprüft werden will, erklärt dieses schriftlich der Schulleiterin oder dem Schulleiter.

    (4) Wer aufgrund der Ergebnisse der schriftlichen Prüfung und der vorliegenden Teile der Gesamtqualifikation auch bei günstigstem Verlauf des mündlichen Teils der Prüfung die Bedingungen zur Zuerkennung der allgemeinen Hochschulreife nicht mehr erfüllen kann, hat die Abiturprüfung nicht bestanden. In diesem Fall wird die Prüfung nicht fortgesetzt. Der Prüfungsteilnehmerin oder dem Prüfungsteilnehmer ist dieses unter Angabe der Gründe schriftlich mitzuteilen. Entsprechendes gilt nach Abschluss einzelner mündlicher Prüfungen.
     
  7. Video Script

    Videos zum Themenbereich

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