Schuld beim Ausweichen

Dieses Thema im Forum "Auto & Motorrad" wurde erstellt von hoertz, 30. März 2010 .

Schlagworte:
  1. 30. März 2010
    seas
    hatte heut fast nen Unfall, weil ich nem Auto ausgewichen bin, des vor mir rausgezogen ist. Ich hab ne Vollbremsung gemacht und nach rechts weggelenkt.
    Jetzt hab ich mir vorher die Frage gestellt, wer eigentlich schuld wäre, wenn ich beim Ausweichen einen Unfall mit einem anderen Auto hätte, also nicht dem der rausgefahren ist hinten drauf fahre, sondern z.B einem parkendem Auto reinfahre.
    Hätte ich dann die volle Schuld, eine Teilschuld oder wär ich dann unschuldig, weil ich ja eigentlich nur ausgewichen bin?

    mfg hoertz
     
  2. 30. März 2010
    AW: Schuld beim Ausweichen

    wenn du in ein parkenes auto knallst hast du schuld, dann fahre lieber dem rein der dir die vorfahrt nimmt, dann bist du erst mal schuldfrei auser du hättest den unfall noch verhindern können aber das soll dir erst mal einer nachweisen können.
     
  3. 30. März 2010
    AW: Schuld beim Ausweichen

    dafuer gibt es gerichte und gutachten.solange du vorausschauend fährst und nicht zu schnell bist
    sollte der andere schuld sein..je nach alter deines autos ,das nächstemal draufhalten und augen zu; den anderen zahlen lassen..besser als sein leben gefährden und das der leute im gegenverkehr...
     
  4. 30. März 2010
    AW: Schuld beim Ausweichen

    in den meisten fällen, passiert einem mehr wenn man ausweicht, als wenn man drauf fährt. Ich denke, das es dann wiederum, der selbe fall ist, wenn man z.b einem Reh ausweicht. Du hast das Reh gesehen, aber wie kannst du beweisen das dort ein Reh gestanden hat.

    Wenn du also vll allein bist, und die wo aus der ausfahrt rauskame zu 2 oder zu 3, und sonst niemand war, denke ich wird sowas dann sehr sehr schwer zu beweisen.
     
  5. 30. März 2010
    AW: Schuld beim Ausweichen

    Ganz klar die sache...hättest Teilschuld bekommen...

    Meinem Onkel ist mal nen Kind vors Auto gelaufen und er ist ausgewichen und in nen Parkendes Fahrzeug gefahren und hat Teilschuld bekommen...die Polizei sagte zu ihm er hätte das Kind lieber Überfahren sollen,dann hätte er keine Schuld bekommen und alles von der Gegnerischen Versicherung bezahlt bekommen...
     
  6. 30. März 2010
    AW: Schuld beim Ausweichen

    Mein lieber Seegert200683!
    So einen Müll, wie du grad erzählt hast, was die polizei anscheinend gesagt hat, geht garnicht!
    mfg jago
     
  7. 30. März 2010
    AW: Schuld beim Ausweichen

    Tut mir Leid Mister jago ist nur die Wahrheit...und nix als die Wahrheit...
     
  8. 30. März 2010
    AW: Schuld beim Ausweichen

    so ein blödsin!


    1. die schuld klärt sowieso ein sachverständiger bei der versicherung.
    2. es kommt ganz auf die aussagen an, wer-wie-was sagt. und da tritt auch wieder punkt 1 in kraft.
    3. lieber in ein parkendes auto und evtl. nur 1 verletzten riskieren, als in den anderen und dessen leben auch noch gefährden.
    (da landen wir dann nämlich im strafrecht- fahrlässige körperverletzung)

    es gibt die sogenannte vorrangregel. (glaubemal gehört zu haben §19 StVO oder so)
    Da steht drin, dass der Lenker weder zum plötzlichen abbresem, noch zum plötzlichen ablenken genötigt werden darf.
    Sind wir wieder bei punkt 2 und punkt 1.

    kommt dann darauf an, wie sehr du ablenken musstest etc.

    Lg
     
  9. 31. März 2010
    AW: Schuld beim Ausweichen

    Du hättest du volle Schuld bekommen, es ist genau wie bei einem Wildunfall, wenn du ausweichst und du gegen einen Baum fährst bekommst du von der Versicherung nichts wieder wegen mangels an Beweisen...könntest vlt. Glück haben das dich jemand beobachtet hat und bei der Polizei eine Aussage macht, dann bekommst du eine Teilschuld und einen Freispruch
     
  10. 31. März 2010
    AW: Schuld beim Ausweichen


    Da muss ich dich leider enttäuschen, er hat Recht...es klingt wirklich hart aber es ist leider so!!!
     
  11. 31. März 2010
    AW: Schuld beim Ausweichen

    MAN DENK DOCH NACH die polizei hat das natürlich nicht ernst gemeint sondern nur SACHLICH dargestellt omg ey meine
    2topic
    ich denke du hättest teilschuld bekommen die polizei kann ja nicht "verlangen" einfach hinten drauf fahren und dafür keine schuld bekommen aber einen unfall zu verursachen anstatt wenigstens probieren keinen unfall zu verursachen mMn
     
  12. 31. März 2010
    AW: Schuld beim Ausweichen

    Ok Danke für die Antworten...

    Ich hätt den Unfall sowieso versucht zu verhindern, mich haben ja wie gesagt nur die rechtlichen Konsequenzen interessiert. Und die sind ja scheinbar nicht ganz optimal gelöst.
     
  13. 1. April 2010
    AW: Schuld beim Ausweichen

    es kommt ja auch darauf an, was du für ne versicherung hast.
    zb. bei ner vollkasko und in so einem fall, dass jemand den Vorrang missachtet und es kommt tatsächlich zu einem VU (vorrausgesetzt es ist keiner Verletzt), dann müsstest du dir sowieso keine Sorgen machen.

    lg
     
  14. 1. April 2010
    AW: Schuld beim Ausweichen

    Ne Vollkasko ist trotzdem kein Freifahrtschein! "Sorgen" ist halt relativ, er müsste dann wohl die Selbstbeteiligung zahlen und sein Beitrag würde steigen!
     
  15. 1. April 2010
    AW: Schuld beim Ausweichen

    Ausweichen beim Wildunfall hat nichts, aber auch rein gar nichts mit Mangel an Beweisen zu tun. Es sind in der Teilkasko nur Wildschäden versichert, wenn man nicht in das Wild fährt, dann ist das auch kein Wildschaden und darum wird nicht gezahlt.

    Die Polizei hat gar nix zu melden, in solchen Fällen entscheidet die Versicherung, ein Sachverständiger / Gutachter oder das Gericht, aber sicher kein Polizist.

    Back to Topic: Wenn Du mit Zeugen, etc. belegen kannst, dass dein Ausweichen richtig war bzw. der Unfall durch das Fehlverhalten des anderen unvermeidbar war, solltest Du ohne Schuld aus der Sache rauskommen.

    Erst heut habe ich im Internet oder Videotext ein Urteil gelesen, bei dem ein Auto viel zu langsam auf die Autobahn aufgefahren ist. Das nachfolgende Auto ist auf die linke Spur ausgewichen und hat dadurch ein Auto seitlich weggerammt. Der Typ, der langsam auf die Autobahn aufgefahren ist, hat die 100%ige Schuld bekommen.

    Aber wie gesagt, für sowas braucht man halt Zeugen. Im Zweifelsfall kommt es immer besser, wenn man einfach nur bremst und drauffährt. Denn wenn Du sagst, dass Du ne Gefahrenbremsung gemacht hast, sind meist alle zufrieden.
     
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