125iger oder doch 50iger?

Dieses Thema im Forum "Auto & Motorrad" wurde erstellt von LuckyS, 31. März 2010 .

  1. 31. März 2010
    Hallo,

    kann ich einfach eine 125iger kaufen die auf 50er Niveau drosseln und als 50er halt anmelden (danach leicht tunen damit se min. 70 fährt)??? Weil ich kann mir meinem Autoführerschein nur Roller fahren also 50ccm glaub ich! Oder muss ich mir eine 50er kaufen und die etwas tunen?

    Danke!
     
  2. 31. März 2010
    AW: 125iger oder doch 50iger?

    soweit ich weiß ist das möglich. man darf halt mit der führerscheinklasse M nicht schneller als 45 km/h fahren. sprich das ding muss so gedrosselt sein.
     
  3. 31. März 2010
    AW: 125iger oder doch 50iger?

    Du kannst dir mit einem Autoführerschein,aber auch ein Quad zulegen.Halte ich für sinnvoller,als ein 125er auf 50Km/h zu drosseln,denn dann darfst du alle 3 Sek. schalten und das ist lästig^^
     
  4. 31. März 2010
    AW: 125iger oder doch 50iger?

    Naja, beim Variomatikroller gibt es das Prob nicht mit dem Schalten
    Einen 50'er Roller zu tunen halte ich für gefährlich, denn hier passen die Kollegen in grün richtig genau auf. Und wenn du eine 125'er zu einem 50'er drosselst (was ich nicht machen würde, anndere Bedüsung-andere Variomatik-neue Zulassung- halt je nach Roller) hast du acuh wieder das Problem das die Kollegen in grün-weiss schneller schauen wenn due mal 60 km/h fährst.
     
  5. 31. März 2010
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 14. April 2017
    AW: 125iger oder doch 50iger?

    sorry aber was hast du vor?

    ne 125-er kaufen, dann nen hammer packen so lang zusammenschlagen bis der motor nurnoch 50 ccm³ hat?!


    Bild
    {img-src: http://musikality.net/wp-content/uploads/2009/02/shocked.jpg}


    ps: ach ja das getrierbe musst du noch zu nem automatikgetriebe umbauen wenns n schalter ist....


    VERGISS ES!
     
  6. 31. März 2010
    AW: 125iger oder doch 50iger?

    alles it.
    Klasse M ist auf 50ccm und 45km/h begrenzt ( vor bj 2002 50 km/h ).
    Getriebe müsste er natürlich nicht umbauen, es gibt auch 50ccm maschienen mit 45 km/h die Schalter sind.
     
  7. 31. März 2010
    AW: 125iger oder doch 50iger?

    völlig sinnfrei oder....ich mein anstatt ne 125 zu kaufen, zu drosseln und dann wieder zu tunen kannst dir auch einfach nen 50er kaufen den du dann nichtmehr drosseln musst und den auf machen oder tunen wat weiß ich.
     
  8. 31. März 2010
    AW: 125iger oder doch 50iger?

    Das meinte ich mit meinen Ausführungen: Beim Runner wäre das Zylinder, Kolben, Variomatik,Vergaser, CDI, Spannungsregler etc. und ne Neuabnahme als 50'er. IMHO nicht zu bezahlen.
    Also entweder nen 50'er kaufen oder nen A machen.
     
  9. 31. März 2010
    AW: 125iger oder doch 50iger?

    es ist schlichtweg einfach nicht erlaubt...


    Hallo?!?!?! Was schreibt ihr hier eigentlich für einen Stuss...

    Klasse M ist nicht nur auf die Geschwindigkeit begrenzt, sondern auch auf den Hubraum. Boooah wenn ihr keine Ahnung habt, dann informiert euch erstmal bevor ihr hier schreibt

    Klasse M:

    ab 16 Jahre
    Keine Befristung der Besitzdauer
    Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 ) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschinen oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrädern aufweisen)
    Ausnahmen der Klasse M:
    - Wer vor dem 01.04.1965 geboren ist, darf Mofa auch ohne Prüfbescheinigung fahren.
    - Wer im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, gleich welcher Klasse, benötigt zum Führen eines Mofas ebenfalls keine Prüfbescheinigung
    Als Kleinkrafträder gelten auch
    - Krafträder mit max. 50 ccm Hubraum und einer bbH von max. 50 km/h, wenn sie bis zum 31.12.2001 erstmals in Verkehr gekommen sind.
    - Kleinkrafträder, die nach dem Recht der ehemaligen DDR bis zum 28.02.1992, erstmals in den Verkehr gekommen sind.

    Quelle:
    Alle EU Führerschein-Klassen in der Übersicht

    Quelle:
    Dein Fahrlehrer...wie auch immer du deinen Führerschein geschafft hast....





    Also kauf dir einen 50er Roller oder mach A, warte bis du offen fahren darfst, kauf dir was anständiges!
     
  10. 2. April 2010
    AW: 125iger oder doch 50iger?

    Ich rate dir einfach einen normalen Roller zu kaufen. Die Grünen passen dieses Jahr irgendwie ganz besonders auf. Die gehen in letzer Zeit richtig ab. Lass es einfach standart und fahr chillig von A nach B. Einen 125er zu drosseln etc. Ist schwachsinnig. Außerdem wirst du dann auch angehalten, von daher macht es kein unterschied.
     
  11. 2. April 2010
    AW: 125iger oder doch 50iger?



    das war mir schon klar nur auch wenns anders erlaubt "wäre" (!!!) sehe ich absolut keinen Sinn in dem vorhaben eine 125er Maschine/Roller runterzudrosseln da diese zumal auch in der Regel um einiges mehr an Kosten mit sich bringen.
     
  12. Video Script

    Videos zum Themenbereich

    * gefundene Videos auf YouTube, anhand der Überschrift.