Ebay, rechtliche Frage!

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von BHfanatico, 1. April 2010 .

Schlagworte:
  1. 1. April 2010
    Tach Leute,

    ich wollte erstmal abwarten bevor ich hier reinschreibe, aber mir platzt gleich der Kragen!


    Ich habe für meine Mutter ein LG Handy erworben, für 33,50€.

    Der Verkäufer hat in seinem Angebot angegeben, das das Handy zwar Gebrauchsspuren hat, aber in einem Einwandfreien Zustand ist!


    Falsch! Das Handy geht zwar etc. aber es hat einen Touchpad, und der ist Defekt.

    Ich habe den Verkäufer bereits kontaktiert, aber er will das Geld nicht rausrücken, und droht mir mit ner Anklage falsch ich ihn schlecht Bewerte!

    Der Mann, (Nix gegen Türken) ist höchstwahrscheinlich ein türkisches Imigrant der 0 Deutsch kann, das Handy lose in einem Schuhkartoon liefern lassen hat, und spamt mich zu mit vonwegen "Viel spass mit der Anzeige etc."


    Ich habe ihn Bereits mit Anwalt etc. gedroht, aber er meint nur Viel Spass etc.


    Jetzt zu meiner Eigentlichen Frage:

    Wenn ich zu meinem Anwalt gehe, und der sagt das ich im Recht bin, etc. der halt was dagegen tut um das Geld wieder zu beschaffen, werde ich den Anwalt etc. zahlen müssen?

    Und falls es zum Gericht kommt, ûnd ich ihm recht bin, sitzen die Gerichtskosten dann auf dem Verkäufer?


    Ebay hab ich den Fall auch gemeldet, aber hab bis jetzt noch nix von dennen Gehört!
    Fu** Ebay Support, anrufen würd ich dort nicht, da es 42cent/min ausm Festnetz kostet.


    Bw ist für Hilfe klar!


    Mfg
    Fanatico
     
  2. 1. April 2010
    AW: Ebay, rechtliche Frage!

    bewerte ihn ruhig schlecht, was er da von anklage blubbert ist eh nur blödsinn, er kann kann dir keine negative bewertung geben, fallst du es nicht eh schon wusstest.

    einfach mal abwarten was ebay dir schreibt.

    das ist mit ein grund warum ich fasst nur noch paypal benutze auch bei käufen in deutschland.
    will hier keine promo machen, paypal hat auch nachteile, aber bei so ner aktion wie bei dir, gibt´s das geld wesentlich einfacher zurück.
    das dreisteste was mir bei ebay passiert ist, ungefähr 4 wochen nachdem ich die ware bezahlt habe, schrieb ich dem verkäufer, was mit meinem artikel sei, er lachte mir nur aus und sagte für den preis wollte er es nicht verkaufen, war ein musikartikel im wert von 90 euro. zack, paypal gemailed und das geld erhielt ich zurück.

    zeig dem ebay support team die von ihm gesendeten emails.

    und ein anwalt, für 33,50? wäre mir persönlich viel zu müssig.

    und glaube kaum das sowas vor gericht kommt.


    auch wenn wochen vergehen, schreib hier rein wie es ausgegangen ist
     
  3. 1. April 2010
    AW: Ebay, rechtliche Frage!

    Ja wir haben per Fall geschrieben, ich hab ja angegeben was mit mit dem Artikel nicht stimmte etc. dann hab ich ihm geschrieben er hat geantwortet, und ebay sieht das ja was wir geschrieben haben, bis jetzt hab ich keine antwort von dennen!


    Hat den jemand die E-mail adresse vom ebay Support?


    Mfg
    Fanatico
     
  4. 1. April 2010
    AW: Ebay, rechtliche Frage!

    Im Normalfall zahlt den Anwalt immer der "Verlierer" im Rechtsstreit.
    Sofern Du Rechtsschutzversichert bist, kannst Du den ohne Bedenken aufsuchen. Ein Anwalt arbeitet auch mit einem Beratungshilfeschein. Dieser wird Leuten mit wenig Einkommen und Vermögen vom Amtsgericht der jeweiligen Stadt ausgehändigt. Der Anwalt kann 10,- EUR Gebühren verlangen, wird dieser aber - wenn Du ihn darauf ansprichst - mit dem Beratungshilfeschein verrechnen. Für Dich entstehen also keine Kosten. Ruf auf Internetrecht spezifizierte Anwälte vorher an und geh auf Nr. sicher bzzgl. Beratungsschein und Fallenlassen der 10,-EUR-Gebühren.

    Viel Glück beim Rechtsstreit.
     
  5. 1. April 2010
    AW: Ebay, rechtliche Frage!

    Hi
    hast du keine Rechtschutzversicherung ?
    Wenn JA dann nichts wie zum Anwalt und der soll ihm einen schönen Brief schreiben.
    Wenn NEIN..... schwierig.... ich meine bei dem Preis....

    Auf jeden Fall schlecht bewerten und abwarten was ebay dazu sagt.

    Ebenfalls den Button " Problem klären" drücken und es melden "Artikel entspricht nicht der Beschreibung" oder "Artikel defekt".

    Und dann hilft nur warten.

    Aber du bist im Recht, wenn er schreibt, daß das Handy funktioniert und dann muß es ja auch.
    Wegen 33 Euro dann vors Gericht ?
    Ich weiß nicht.

    Viel Glück
     
  6. 24. April 2010
    AW: Ebay, rechtliche Frage!



    Ebay tut ja nix, angerufen hab ich da schon! die Meinten nur das die jetzt auf die Verkäufer Seite zurückgreifen müssen und das mit dem abklären!

    So, ne Schlechte Bewertung hat er bekommen.

    Was ich aber gerad sehe, er hat 50% Schlechte bewertungen das ich nicht gesehen habe, weil er sie Privat hat.


    Naja mal schauen was rauskommt.

    Danke Leute!
     
  7. 24. April 2010
    AW: Ebay, rechtliche Frage!

    Allein das erste Beratungsgespräch übersteigt schon den Betrag von 33 €

    Mehr als es Ebay melden ist eigentlich nicht sinnvoll.
    Die werden das schon hinbekommen...dauert aber ein Weilchen.
     
  8. 25. April 2010
    AW: Ebay, rechtliche Frage!

    Hey hab auch grade stress mit nem türkischen Verkäufer( Ebay), hab Geld überwiesen und er will nicht das Produkt senden...Naja werde es jetzt anzeigen und damit hat sich das,adresse hab ich ja zum glück!
    PS: Kannst ihm auf jedenfall ne schlechte BW geben und es gibt einstellungen bei ebay, wo genau steht wie man sich in einem solchen Fall(wie bei dir) verhalten soll. (oder du meldest ihn bei ebay).
    viel glück
     
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