Unterhaltspflicht (Kind in Ausbildung)

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von IronSnake, 3. April 2010 .

Schlagworte:
  1. 3. April 2010
    Halloo liebe Rusher,
    ich habe da ein kleine Frage bezüglich der Unterhaltsverpflichtung.

    Es geht um folgende Situation:
    Meine Freundin ist 18 und ihre Eltern sind schon seit Jahren geschieden. Im Moment zahlt ihr Vater der Mutter immernoch Unterhalt, da meine Freundin immer noch Schülerin ist.

    Ab August beinnt meine Freundin dann aber eine Ausbildung (610 EUR Brutto) und würde gerne von zu Hause ausziehen. Mich würde nun aber Interessieren, ob Ihr Vater, Ihr gegenüber trotz des Einkommens immer noch Unterhaltspflichtig ist (Sie ist ja über 18 - aber es ist ihre erste Ausbildung).

    Ich habe schon verschiedene Regelungen über Google gefunden, aber nichts wirklich konkretes. Hat da wer evtl. persönlich Erfahrung mit der Geschichte ? (Weil Kindergeld würde ihr ja immer noch zustehen)

    Freue mich über jede nützliche Antwort!
     
  2. 3. April 2010
    AW: Unterhaltspflicht (Kind in Ausbildung)

    Ja ist er, entweder bis zum 27. Lebensjahr oder aber eine komplette Ausbildung über.
    Nach der 1. abgeschlossenen Ausbildung ist er vom Unterhalt befreit, da sie auf eigenen Beinen stehen kann.
     
  3. 3. April 2010
    AW: Unterhaltspflicht (Kind in Ausbildung)

    Wenn man sich in einer Ausbildung/Studium befindet, dann hat man bis zum 27. Lebensjahr Anspruch auf Unterhalt, wenn es sich bis dahin um eine Erstausbildung-/Studium handelt. (Ich glaube, so lange gibt's auch Kindergeld)

    LG
     
  4. 3. April 2010
    AW: Unterhaltspflicht (Kind in Ausbildung)

    ja er ist verplichtet ihr zu "zahlen " bis sie mit der ausbildung fertig ist =)

    np
     
  5. 4. April 2010
    AW: Unterhaltspflicht (Kind in Ausbildung)

    Naja, was du über google nicht finden kannst, wirst du hier auch nicht finden können. Bei solchen Fragen, die wirklich konsequent das Leben deiner Freundin beeinflussen werden, sollte nicht versucht werden, eine Antwort übers Internet zu finden.

    Es gibt mehrere Reglungen und das "außerdem und aber" ist in diesem Fall sehr wichtig, deshalb solltest du mit Rechtsfragen immer zu der Person gehen, die damit Geld verdient.
     
  6. 4. April 2010
    AW: Unterhaltspflicht (Kind in Ausbildung)

    im endefekt ist alles gesagt, die unterhaltspflicht endet entweder mit erreichen des 27. lebensjahres oder mit dem abschluss eines studiums oder einer ausbildung. hier kommt es darauf an was früher eintritt. für eine zweite ausbildung müsste ihr vater nichts mehr bezahlen.
    wie es bezüglich ihrer mutter und dem unterhalt ist, das ist nochmal eine ganz andere story
     
  7. 4. April 2010
    AW: Unterhaltspflicht (Kind in Ausbildung)

    der vater muss eine ausbildung finanzieren.... ALSO JA ER MUSS =)
     
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