Wiederruf eines Vertrages

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von D00m, 4. April 2010 .

  1. 4. April 2010
    Frohe Ostern,

    folgendes Problem:
    Freundin hat sich ein Netbook mit Vertrag geholt 24 Monate Laufzeit Netbook dazu und USB Stick für den Empfang der Flatrate.

    Nun war der ganze Vorfall am Samstag.

    Sie hat natürlich das Netbook gleich ausprobiert und getestet und ist absolut nicht zufrieden weder mit der Leistung vom Netbook noch mit dem Vodafone Flat Vertrag.

    Nun überlegen wir ob es möglich ist von diesem Vertrag zurück zu treten. Ich habe doch innerhalb von 14 Tagen ein Wiederrufsrecht oder etwas nicht?

    Der Verkäufer sagte Ihr das Voice Over IP kein Problem sei und das es keine Geschwindigkeitsdrosselung gibt. Allerdings steht in dem Kleingedruckten was Sie auch unterschrieben hat das Voice Over IP ausgeschlossen ist und das nach 5 GB das ganze auf GPRS gedrosselt wird.

    Sie hat natürlich keine Beweise dafür das der Verkäufer Ihr etwas anderes erzählt hat.

    Daher meine Frage wie es nun ausschaut mit dem Vertrag ob man da zurück treten kann.

    Wenn ja wie schaut es den mit dem Netbook aus? Das wurde ja geöffnet und auch bereits benutzt.
     
  2. 4. April 2010
    AW: Wiederruf eines Vertrages

    Sollte kein Problem darstellen.

    Du hast wie bereitsd richtig erwähnt ein 14 tägiges Widerrufsrecht. Link

    Bezüglich der Frage wegen des Öffnens. Normalerweise nennt sich das Kulanz. Bei welchem Hersteller hast du bzw. sie eingekauft? Vodafone direkt?

    Die bescheidene Internetgeschwindigkeit bei solch Sticks ist übrigens kein Grund für eine Kündigung (es heißt eben "bis zu" ).
     
  3. 4. April 2010
    AW: Wiederruf eines Vertrages

    Also mir ist das auch bewusst das die Geschwindigkeit nun kein Grund einer Kündigung ist.
    Deshalb die Frage ob ich auch in den 14 Tagen ohne Gründe zurücktreten kann?

    Und gebe ich das Netbook einfach geöffnet wieder ab?

    Gekaut wurde es direkt in einem VodafoneShop.

    Auf den Zetteln wo Sie halt auch unterschrieben hat steht allerdings nicht ein einziges Wort über die Wiederrufsbelehrung....

    Für mich wäre es halt schon wichtig zu erfahren wie ich mich nun verhalten kann bzw. sollte.
     
  4. 4. April 2010
    AW: Wiederruf eines Vertrages

    Wie meine Vorgänger bereits erwähnt haben dürfte das kein Problem darstellen.Du hast ein
    14 tägiges Widerrufsrecht. Um Rechtsfrage zu klären empfehle ich dir einen Fachanwalt aufzusuchen.
     
  5. 4. April 2010
    AW: Wiederruf eines Vertrages

    Verpacke das Notebook wieder ordnungsgemäß in die Verpackung.
    Ich gehe mal davon aus, das Gerät ist nicht beschädigt?

    Nimm das verpackte Gerät, statte dem Vodafone Laden ein Besuch ab und trete vom Kaufvertrag zurück. Sollte kein Problem sein (Quittung etc. sollte ja auch vorhanden sein). Falls ein Grund (was eigentlich nicht sein muss) gefordert wird, nennst du eben einfach die zu geringe Performance und auch, dass dir etwas anderes versichert worden sein (von dem Mitarbeiter).


    Grüße
     
  6. 4. April 2010
    AW: Wiederruf eines Vertrages

    Hört doch mal mit eurem dummen Halbwissen auf.

    14-Tägiges Widerrufsrecht gibts nur bei Kaufverträgen die über Telefon oder Internet abgeschlossen wurden, "Gekauft wurde es direkt in einem VodafoneShop." klingt nicht danach.

    Demnach hast du, bzw sie, eigentlich kein Widerrufsrecht. Ich würd erstmal meinen Vertrag diesbezüglich nochmal durchlesen oder direkt in den Laden um auf Kulanz zu hoffen.
     
  7. 4. April 2010
    AW: Wiederruf eines Vertrages

    Also wie bereits geschrieben auf dem Vertrag (besteht aus einer Seite) steht absolut nicht vom einem Wiederrufsrecht.

    Daher wäre es halt ür mich wichtig zu wissen ob ich auf dieses Recht bestehen kann auch wenn der Verkäufer aus Kullanz mich nicht zurück treten lassen möchte.

    Ich gehe nicht davon aus das der ein benutztes (ausgepacktes) Netbook zurücknimmt und mich einfach so aus dem Vertrag lässt.

    Gibt es nun sowas wie 14 Tage Wiederruf oder kann man das auch ausschließen lassen?
     
  8. 4. April 2010
    AW: Wiederruf eines Vertrages

    Ich bin mal davon ausgegangen, dass sich die AGB vorher durchgelesen worden sind. Normalerweise besteht immer ein 14 tägiges Widerrufsrecht (selbst bei Mietverträgen). Sollte also in deinem Vertrag stehen.

    Es ist trotzdem bei weitem kein "Halbwissen".

    //EDIT
    Ich selbst habe auch schon die Erfahrung bei o2 gemacht, von einem abgeschlossenen Vertrag wieder zurückzutreten. (Internetstick). Auch hier hatte ich keine Klausel zum Rücktritt.

    Frag am besten nach.

    //EDIT 2
    Hab mal etwas gegooglet.
    http://www.vodafone.de/hilfe-support/kundenservice/106586_106592.html
    Sollte helfen.
     
  9. 4. April 2010
    AW: Wiederruf eines Vertrages

    Wie bereits von mir erwähnt, handelt es sich hierbei um eine Rechtsfrage und daher solltest du einen
    Fachanwalt auf suchen. Die hier geäusserten Informationen können dir zwar einen kleinen Einblick
    bzw. Information darüber geben jedoch nicht die Rechtslage bestätigen und klären.
     
  10. 4. April 2010
    AW: Wiederruf eines Vertrages

    Es gibt mit Sicherheit KEIN 14 tägiges Widerrufsrecht.

    Die "Quelle" von dir bezieht sich ausschließlich auf den Vodafone OnlineShop Und nicht um den Vodafone Shop in der Straße nebenan.

    Es kann die Möglichkeit bestehen, dass dir der Verkäufer aus Kullanz ein derartiges Recht einräumt. So wie es Media Markt macht ... ABER es gibt von Seiten des Gesetzgebers keine Verpflichtung dazu.

    Und zu diesem speziellen Fall. Du bzw. deine Freundin hast hier 2 Verträge abgeschlossen. Zum einen einen Kaufvertrag über das Netbook.

    Hier hast du KEINE rechtliche Grundlage um ein Widerrufsrecht wahr zu nehmen.

    Aber ich kann mir sehr gut vorstellen, dass der Vodafone Shop die Rückgabe der Ware akzeptiert. Auch wenn Sie bereits einmal benutzt war. Jedoch musst du unter Umständen eine Art Nutzungsgebühr bzw. Preisverfall hinnehmen.

    Der Dienstleistungsvertrag über die Vodafone Flat hingegen unterliegt anderen Gesetzen. Auch hier hast du KEINE rechtliche Grundlage um ein Widerrufsrecht wahr zu nehmen. Oftmals jedoch lässt sich der Verkäufer ein, den Vertrag in einen anderen Vertrag umzuwandeln. Allerdings ist dies auch reine Kullanz und öfters wird ein für dich günstiger Vertrag von Vodafone durch eine längere Laufzeit erkauft.
     
  11. Video Script

    Videos zum Themenbereich

    * gefundene Videos auf YouTube, anhand der Überschrift.