#1 6. April 2010 Undzwar folgendes: kleines Tattoo (2 Buchstaben) am Handglenk (bei der Pulsader). Gibt es da Probleme, z.B. bei der Polizei eingestellt zu werden oder eine Ausbildung bei der Justizverwaltung? MfG H5N1
#2 6. April 2010 AW: Tattoo verringert Chancen bei der Einstellung? Naja also in ner Bank oder so wo es wirlich um das repräsentieren geht ist nen Tattoo welches man auch noch sieht leicht suboptimal aber d´bei der Polizei wird das denke ich nicht so schlimm sein.
#3 6. April 2010 AW: Tattoo verringert Chancen bei der Einstellung? Wie siehts bei der Justizverwaltung aus? Da ist ja eher Bürobetrieb, man hat nicht viel mit "Kunden" zu tun.
#4 6. April 2010 AW: Tattoo verringert Chancen bei der Einstellung? Als Beamter darf man gar kein Tattoo haben, was sichtbar ist... Du wärest bei der Polizei zwangsweise dazu gezwungen, immer im öffentlichen Dienst etwas langärmliges zu tragen... Das Tattoo muss also verdeckt sein... Ist allg. so, wenn du Beamter werden willst... Es darf nichts Sichtbar sein.. Müsste in die Justizverwaltung eig. genauso sein
#5 6. April 2010 AW: Tattoo verringert Chancen bei der Einstellung? also soweit ich weiß muss man, wie es graphicguest schon sagte, das tattoo verdecken. ansonsten darf es halt auch keinen rechtsradikalen inhalt oder so haben, aber das ist hier ja net der fall^^ an deiner stelle würd ich trotzdem jemanden fragen, der es mit großer sicherheit weiß. nicht das du dir damit noch die zukunft verbaust mfg
#6 6. April 2010 AW: Tattoo verringert Chancen bei der Einstellung? Okay =] Vielen Dank für die Info. Das ist was ich gesucht habe ~closed.