500€ Geldstrafe wegen 1.6 Gramm

Dieses Thema im Forum "Finanzen & Versicherung" wurde erstellt von YaLcIn, 15. April 2010 .

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  1. 15. April 2010
    Ein guter Freund von mir wurde wegen 1.6gramm gras zu 500euro geldstrafe verurteilt.
    Er ist sich nicht sicher ob er einspruch einlegen soll denn er kann die summe nicht bezahlen da er arbeitslos ist.

    Vorstrafen hat er nach meinem wissen nur kleinigkeiten wo er arbeitsstunden ableisten musste.
    was meint iht soll der am besten tun
     
  2. 15. April 2010
    AW: 500€ Geldstrafe wegen 1.6 Gramm

    Wer hat denn was von ALG 2 gesagt?

    Ka, den Einspruch kann er sich ja kaum leisten. Zahlen oder halt ins Gefängnis (ja man kann 500EUR aufbringen, wenn man sein Geld nicht für Drogen ausgibt). Hattest du nicht schonmal n Prob von nem Freund von dir? Such dir mal anständige Freunde!
     
  3. 15. April 2010
    AW: 500€ Geldstrafe wegen 1.6 Gramm

    Wenn er sowieso schon auf dem illegalen Trip hängt, dann soll er halt ein paar Tage schwarz auf'm Bau arbeiten, dann hat er das Geld wieder drin. Oder sonstige kleine Schwarzarbeiten z.B. für alte Nachbarinnen einkaufen gehen oder Rasenmähen, whatever.

    Ich würde zu solchen Arbeiten aber erst raten, wenn es sonst keinen Ausweg gibt - gibt schließlich auch mehr als genug legale 400EUR-Jobs, aber die werden dann vom "Staatsgehalt" gekürzt, oder wenigstens verrechnet, oder?
     
  4. 15. April 2010
    AW: 500€ Geldstrafe wegen 1.6 Gramm

    für 1.6g 500EUR is doch n schlechter witz

    ich würde mal im internet gucken.. da gibts sone rechtsforen.. da beantworten dir anwälte fragen... stellt er einfach die frage rein sagt okay fürs beantworten gibt 10EUR dann findet sich dort sicher ein anwalt der im sagt ob ein einspruch sinn macht

    und an solche idioten wie dr.manhatten.. das ist spam und ich habs gemeldet!
     
  5. 15. April 2010
    AW: 500€ Geldstrafe wegen 1.6 Gramm

    wo kommt ihr her? es ist nämlich von bundesland zu bundesland unterschiedlich, was die eigenbedarf-menge angeht und somit auch die strafen...
     
  6. 15. April 2010
    AW: 500€ Geldstrafe wegen 1.6 Gramm


    Wenn er kein ALG1/2 bekommt haette er wohl kein Geld sich dope zu kaufen. Bei ALG1 haette er wohl genug geld die strafe zu bezahlen. Oder lebt die person noch bei seinen eltern?
     
  7. 15. April 2010
    AW: 500€ Geldstrafe wegen 1.6 Gramm

    Das ist defintiv kein Spam. ALG2 ist ned dazu da, um sich davon sein Leben schön zu kiffen. Und dann beschweren sich die Leute dasse kein Geld in der Tasche haben...
    Dein Freund soll sich abducken und die Strafe akzeptieren, wer so blöd ist sich mit Drogen erwischen zu lassen, der hat auch die Konsequenzen zu tragen.
    Weiß zwar ned ob er die Gerichtskosten im Falle einer Verurteilung tragen muss (wegen Arbeitslosigkeit und so) aber vllt. rüttelt ihn die Strafe mal wach..dazu sind sie ja gedacht.
    Ich denke im günstigsten Fall wird er die Strafe halbieren können, dazu kommen noch Anwaltskosten ect. das ist zum Schluss wieder das gleiche meiner Meinung nach.
    Was lernt man auch aus ner 50 Euro Strafe? Da ist er beim nächsten Filzen wieder mit dabei...
    Und dazu kommt noch das er kein unbeschriebenes Blatt ist, auch wenns nur kleine Delikte sind, das macht nicht wirklich nen guten Eindruck auf den Richter. Dazu stell ich mir die Frage: Wo fängt klein an und wo hört es auf? Ist der Oma die Tasche klein ein kleines Delikt? Ist mutwillige Sachbeschädigung fremden Eigentums ein kleines Delikt. Straftat bleibt Straftat und so wirds sicherlich auch der Richter sehen.
     
  8. 15. April 2010
    AW: 500€ Geldstrafe wegen 1.6 Gramm

    Vom grundsatz her gilt in allen Bundesländern bis zu 3 Gramm sind für den Eigengebrauch angemessen und daher nach Bundesrecht straffrei ... ABER nur wenn es sich hierbei um einen Ersttäter handelt.

    Da du schreibst, dass du er auch schon Sozialdienst leisten durfte wird es sich wohl nicht um einen Ersttäter handeln.

    Daher sehe ich als Jura Laie hier keine Chance.

    Was sagt denn der Richter in seiner Urteilsverkündung als Bemessungsgrundlage für die Strafe?
     
  9. 15. April 2010
    AW: 500€ Geldstrafe wegen 1.6 Gramm

    das ist ja mal schlichtweg falsch... gibt bundesländer wo es 6 gramm sind und bundesländer wo es garnicht auf gramm geregelt ist (z.B. Berlin sind es 2 Konsumeinheiten, wonach eine Konsumeinheit im Auge des betrachters liegt)...

    aber ich halte 500€ auch auf jeden fall für übertrieben.. da muss er vorher denke ich schon nen bissl dreck am stecken gehabt haben
     
  10. 15. April 2010
    AW: 500€ Geldstrafe wegen 1.6 Gramm

    er kommt aus nrw und er wurde zu einer strafe von 10EUR - 30tagessätzen verurteil und das mit einspruch meine ich in sofern das die geldstrafe vlt gesenket wird envtl.
    in dem einschreiben steht wohl das er 2 wochen zeit hat um einsopruch einzulegen
     
  11. 15. April 2010
    AW: 500€ Geldstrafe wegen 1.6 Gramm

    Mal ganz ehrlich, wenn du schon sagst er hat nur ein paar mal Sozistunden ableisten müssen, liegt es wohl auf der Hand das dies auch die folge dessen ist.

    Der Richter wird sich eben gedacht haben das dein Kollege nicht draus lernt und so blöd wie es sich anhört, aber wenn jemand der Arbeitslos ist, sich das kiffen leisten kann, dann kann er auch die 500 Euro aufbringen.
     
  12. 15. April 2010
    AW: 500€ Geldstrafe wegen 1.6 Gramm

    Oh mann ^^
    Wie kommst du bei 30 Tagessätzen á 10€ auf 500euro ? XD

    30x10Euro = 300€ ...


    btt.: Er soll die Strafe hinnehmen, da er ja schon öfters verurteilt wurde...
    Einspruch einlege... ich bitte dich^^ das würd nur unnötig kosten mit sich ziehen...
     
  13. 15. April 2010
    AW: 500€ Geldstrafe wegen 1.6 Gramm


    10 mal 30 ergibt bei mir 300€ und nicht 500. Oder blick ich hier nicht durch?
     
  14. 15. April 2010
    AW: 500€ Geldstrafe wegen 1.6 Gramm

    Also bei 1,6g Gras kann man eig. nichtmal ansatzweise an eine solche Strafe kommen. Also vllt. bei Koks oder so... aber bei Gras nicht. oO Hat der sich iwie noch extra blöd verhalten oder sowas?

    Also an Sache ist einfach was faul.
     
  15. 15. April 2010
    AW: 500€ Geldstrafe wegen 1.6 Gramm

    Anwalt + Einspruch wird wohl teurer sein, als die Strafe einfach zu zahlen.

    Wie hast du das überhaupt geschafft, erzähl ma!
     
  16. 15. April 2010
    AW: 500€ Geldstrafe wegen 1.6 Gramm

    gerade weil an der sache etwas faul ist möchte er es in einer gerichtsverhandlung richtig stellen den in dem schreiben sind ein paar sachen aufgezählt die so nicht korrekt sind
    und es ist eine strafe von 300euro anstatt 500 nur halt die kosten des verfahren kommen auch noch auf ihn zu

    Yohannes reg mich nicht auf alta....


    //Edit vom gelöschten Post:


    ausserdem wird steht im schrteiben auch noch das wiege und vortestprotokoll gefunden wurden
    was auch immer das sein soll.
    weiss einer was das ist?
     
  17. 15. April 2010
    AW: 500€ Geldstrafe wegen 1.6 Gramm

    lol ihr wohnt fürs harzen anscheinend im falschen bundesland ^^

    500 tacken für 1,6g is schon hart... die haben mir mal iwas bei 13g abgenommen, ging als eigenbedarf durch und wurde eingestellt (SH)

    würd mir da nen anwalt nehmen und mich net auf foren verlassen.
     
  18. 15. April 2010
    AW: 500€ Geldstrafe wegen 1.6 Gramm

    Eine "Wiege" könnte meiner Meinung nach entweder eine Ziege oder eine Waage (<--passt besser in den Kontext) sein.
    Ein "Vortestprotokoll" ist schon schwieriger zu identifizieren, entweder ist es ein Urintest oder ein Testprotokoll ohne Rückseite.
    Einen Urintest kannst du übrigens dankend ablehnen, sofern er nicht richterlich angeordnet ist (zeigen lassen!).
    Außerdem würd ich kein Wort mit der Polizei reden so wie du hier wirkst würdest du dann wahrscheinlich mit einer Gefängnisstrafe erst ein paar Jahre später die Wache verlassen.
     
  19. 15. April 2010
    AW: 500€ Geldstrafe wegen 1.6 Gramm

    gerdet hat der mit der polizei auch net wirklich viel und er wurde nicht mitgenommen uund er hat nichtts unterschrieben
     
  20. 15. April 2010
    AW: 500€ Geldstrafe wegen 1.6 Gramm

    soll er iwie in raten abzahlen. selbst schuld kann ich da nur sagen.

    vielleicht hat er mal was gelernt ...
     
  21. 15. April 2010
    AW: 500€ Geldstrafe wegen 1.6 Gramm

    Du hängst mit nem Kiffer rum ... da hab ich lieber Freunde die nicht so ne machen.
    Arbeitslos sein und Kiffen ... das sind mir ja sowieso die Liebsten.
     
  22. 15. April 2010
    AW: 500€ Geldstrafe wegen 1.6 Gramm

    Wenn er der Zahlung nicht nachkommen kann, dann soll er dies dem zuständigen Gericht mitteilen, die werden sich dann ne Alternativstrafe ausdenken. Unter umständen muss er dann für ein paar Tage ins Gefängnis als Ersatzfreiheitsstrafe. Ist aber wohl eher unwahrscheinlich, vielleicht kommt er mit Sozialstunden davon, die seine Strafe halbieren. Kommt immer darauf an, wie Kulant der Richter ist. Also er soll sich da einfach mal melden.
     
  23. 15. April 2010
    AW: 500€ Geldstrafe wegen 1.6 Gramm

    und du gehst wahrscheinlich komplett drogenfrei durchs leben um dir so ein Urteil erlauben zu können
    Aber ALG und jede Art von Drogen passen echt nicht zusammen außer man ist Selbstversorger. Dafür braucht man dann eben auch ein bisschen Grips und man sollte sich sowieso immer vorher über die möglichen Konseqenzen und relativen Lösungen dazu informieren und nicht hinterher...

    Und Yalcin wenn dir wirklich geholfen werden soll musst du schon die ganze Geschichte auspacken und mehr Infos gebe, v.a. wichtig sind Bundesland, Vorgeschichte und Vorstrafen.
     
  24. 15. April 2010
    AW: 500€ Geldstrafe wegen 1.6 Gramm

    Lieber Domsze in wie fern soll er sich dort melden
    also das soll nicht als einspruch gelten oder wie meinst du das?
    soll er einen brief schreiben? wenn ja dann an wen?
     
  25. 16. April 2010
    AW: 500€ Geldstrafe wegen 1.6 Gramm

    Ganz ehrlich was checkst du? Mach doch einfach das was jeder normale Mensch tun würde, jetzt mal ohne Wertung darüber das er Arbeitslos ist, sich das kiffen leisten aber sich in die Hosen kackt vor 10 Raten á 30 Euro..

    Wenn irgendetwas in diesem protokoll oder Brief den er bekommen hat nicht den Tatsachen entspricht, ab zur zuständigen Wache -> klären. Am besten mit dem Bullen der ihn gecatched hat. Und wenn er da schon nicht mit sich reden lässt wirds vor Gericht genau so sein.

    Hol dir die Infos doch bei den Bullen, langsam sollte jeder gemerkt haben das der deutsche Rechtsstatt nen scheiss System ist und man nicht pauschal auf jede Straftat eine Antwort geben kann sondern gefühlte eine Millionen Faktoren eine Rolle spielen. Hier wird dir NIEMAND sagen können was auf ihn zukommt oder obs ne Milderung geben kann.

    Soll er es halt auf die Verhandlung ankommen lassen und spätestens DA den Sachverhalt erklären. Ich glaube kaum das er die Gerichtskosten tragen muss, da er Arbeitslos ist und ALG empfängt wirds ja doch nur wieder vom Staat bezahlt... obwohl wundern würds mich auch nicht wirklich.
     
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