AGB: Onlinekunden verkauften buchstäblich ihre Seele

Dieses Thema im Forum "Netzwelt" wurde erstellt von zer0x, 18. April 2010 .

Schlagworte:
  1. 18. April 2010
    Quelle: Golem.de


    Muss gestehen achte auch nicht bei allen bestellungen auf die AGB´s!
    Aber mich wundert es das es 12% gefunden haben!
    Hätte mit weniger gerechnet was meint ihr ?

    MfG

    zer0x
     
  2. 18. April 2010
    AW: AGB: Onlinekunden verkauften buchstäblich ihre Seele

    Richtig lustiger Gag. Vllt auch etwas Werbung.

    Ich lese mir die AGBs nie durch, dafür kaufe ich nur bei namenhafen Shos wie Amazon.

    AGBs lesen bringt ja auch nicht, weil man sie oft nicht versteht.

    Hier ein Beispiel: Gesetz den Verkauf von Ware betreffend: Den möglichen Skeptikern (und diese gibt es sicherlich) soll gesagt sein, dass es uns nicht erlaubt wäre, nach dem geltenden Gesetz für den Verkauf von Waren, von 1979, dem Gesetz für Verkauf von Waren und Dienstleistungen, von 1994, dem Gesetz für Verkauf und Vertrieb für Waren nach den Verbraucher-Richtlinien von 2002, Photoblocker zu verkaufen, wenn er nicht das täte, was behauptet wird. Wo auch immer Ware gekauft wird, muss dies konform mit dem Vertrag geschehen. Dies bedeutet, dass diese so sein müssen wie beschrieben, den Zweck erfüllen können müssen und von zufriedenstellender Qualität zu sein haben (z.B dürfen diese nicht von Haus aus fehlerhaft sein zum Zeitpunkt des Verkaufs)

    Wenn das jetzt 3 Seiten so weiter geht, dann schaltet jeder normale Mensch ab.
     
  3. 18. April 2010
    AW: AGB: Onlinekunden verkauften buchstäblich ihre Seele

    die meisten agb's sind ganz einfach gestrickt, weiß das weil ich schon mal stress mit nem händler hatte, hab dann keinen anwalt bemüht, sondern mich, weil ich mich auch dafür interessiere mal mit den agb's und dem gesetzestext auseinandergesetzt.

    die meisten packen in ihre agb's nicht so eigensinniges, den kunden seine rechte absprechendes, oder wie im obigen fall, die seele einfordernde paragraphen.
    in den meisten agb's sind schlicht und einfach die gesetztestexte drin abgedruckt. was rückgaberecht usw. angeht. die ham da nix eigenes reingeschrieben.

    ausser beim datenschutz... da weiß ich nicht so genau wie die jungs da den gesetzestext übernehmen... aber 90% der aGB's sind vollkommen harmlos.
     
  4. 19. April 2010
    AW: AGB: Onlinekunden verkauften buchstäblich ihre Seele

    ganz ehrlich...die meisten agbs ziehen sich ins unendliche und dazu ist es die kleinste schrift die man erkennen kann.

    anstatt steuern auf speicherkarten zu erheben sollten die politiker lieber durchsetzen, dass es pflicht wird die wichtigsten angaben der agb in kürze zusammen zu fassen.
     
  5. 19. April 2010
    AW: AGB: Onlinekunden verkauften buchstäblich ihre Seele

    Und wer legt fest was wichtig und was unwichtig ist?...

    Lustige Sache, ich hätte auch mit weniger als 12% gerechnet die sich die AGB's durchlesen, wobei in dem britischen Überwachungsstaat vertraut man wohl keiner Firma mehr so recht
     
  6. 19. April 2010
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 14. April 2017
    AW: AGB: Onlinekunden verkauften buchstäblich ihre Seele

    Das ganze gab es schon vor vielen Jahren...

    Download: sellmysoul.jpg | www.xup.in
     
  7. 19. April 2010
    AW: AGB: Onlinekunden verkauften buchstäblich ihre Seele

    Hehe, coole Aktion. Ist doch sauber, 5 Euro-Gutschrift.
    "Gefährlich" ist es eigentlich nur wenn Datenweitergabe zu Werbezwecken in den AGB´s vereinbart wird.

    Aber wie gesagt, finde die Aktion gelungen.
     
  8. 19. April 2010
    AW: AGB: Onlinekunden verkauften buchstäblich ihre Seele

    beim 1. mal bestellen bei nem neuen shop überfliege ich meist die agbs
    aber da die das ja im april geändert haben
    wäre auch drauf reingefallen. ich mein wer liest jedes mal 3 seiten agb zeugs wo 'eigentlich' eh immer das gleiche drinne steht
    #
    made
     
  9. 19. April 2010
    AW: AGB: Onlinekunden verkauften buchstäblich ihre Seele

    In den AGB's dürfen eh nicht solche Sachen stehen, naja stehen schon, aber es wird nicht berücksichtigt. Es ist auch vor dem Gesetz bekannt, dass sehr wenige die AGB's lesen und sobald die AGB's von anderen sich derart unterschieden, muss man einen markenten Hinweiß darauf gebem.
    Das ist zumindest mein Wissensstand ^^
     
  10. 19. April 2010
    AW: AGB: Onlinekunden verkauften buchstäblich ihre Seele

    AGB's lese ich immer durch, aber was noch viel wichtiger ist, das ist das Widerrufsrecht..
    12% ist schon ne Menge, wenn man bedenkt, das wenige diese AGB's lesen und noch weniger diese auch verstehen.
     
  11. Video Script

    Videos zum Themenbereich

    * gefundene Videos auf YouTube, anhand der Überschrift.