#1 19. April 2010 Ich hab ne frage und zwar ob man hilfe von der jugendgerichtshilfe in Anspruch nhemen kann obwohl man kein schreiben von denen bekommen hat. Kann man dort einfach aufkreuzen und die um einen Rat bitten bzw dort anrufen? + Multi-Zitat Zitieren
#2 19. April 2010 AW: Hilfe von der jugendgerichtshilfe sicher. du musst jedoch isone gebühr zahlen von glaube 10 eur. + Multi-Zitat Zitieren
#3 19. April 2010 AW: Hilfe von der jugendgerichtshilfe Hm denk ich nicht so! Hatte ne Verhandlung am laufen, und wurde vom Jugendamt nicht informiert über einen Jugendgerichtshelfer. Ich habe ihm Jugendamt angerufen und es dennen geschildert, dann hatte ich nen Termin und Schwup die Wup.. Jugendgerichtshilfe war am Tele und Eingeladen wurde ich auch! Mfg + Multi-Zitat Zitieren
#4 19. April 2010 AW: Hilfe von der jugendgerichtshilfe du hast meines wissens aber auch so anspruch auf eine jugend gerichtshilfe. du musst dich halt auch drum kümmern. + Multi-Zitat Zitieren
#5 19. April 2010 AW: Hilfe von der jugendgerichtshilfe Meines wissens geht es auch, und falls nicht haben die sicher nen kontakt für dich. Ergo:Einfach probieren + Multi-Zitat Zitieren
#6 19. April 2010 AW: Hilfe von der jugendgerichtshilfe Jo ruf da an und die werden dir nen Termin geben,muss wohl an irgendeiner Stelle in der Strafverfolgung jmd gepennt haben, oder die sind einfach nicht so schnell. Da du 18 bist, bist du "Herranwachsender" (zwischen 18-21), musst somit auf jedenfall zur Jugendgerichtshilfe. Diese laden den Beschuldigten für gewöhnlich kurz vor der Verhandlung. Ob dir das ganze dann hilft, ist natürlich eine Sache deiner Vorstrafen, Familiengeschichte usw. Wenn es nicht um schwerwiegende Straftaten geht, soll es wohl auch wenig helfen wenn einem das Leben übel mitgespielt hat. Zudem entscheidet im Endeffekt der Richter darüber ob das Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt. + Multi-Zitat Zitieren