AR&GE Bedarfsgemeinschaft Frage

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Ripley, 19. April 2010 .

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  1. 19. April 2010
    Moin RR-Gemeinde,

    ich schilder euch mal die Lage hier in der Bedarfsgemeinschaft von meiner Mutter, meiner Schwester und mir.
    Also wir bekommen die Miete bezahlt und noch Kleiningkeiten von der AR&GE, und meine Mutter und ich, dann als Arbeitslose mussten da die Eingliederungsbescheininung ausfüllen, dass man sich bemüht Arbeit zu suchen, kennt man ja... Meine Schwester noch Schülerin

    Sooo jetzt hab ich über eine Leihfirma nen meiner Meinung guten Job gefunden, wo ich um die 1400€ netto verdienen werde. Klar, eigtl hätten wir ab dem Zeitpunkt nichts mehr mit der AR&GE am Hut, weil ja der "Bedarf" an Geld durch mich ausgeglichen ist.
    ABER da ich nicht ewig in der Leihfirma sein werde, sondern nur bis 1.August (ab dann bin ich dann wieder Schüler und Praktikant), stellt sich uns die Frage, wie kriegen wir es hin, dass die AR&GE in den 4 Monaten, in den ich arbeiten werde, weiter den Unterhalt für uns blecht und ich meinen vollen Lohn der Leihfirma hab.

    Hoffe das Problem ist verstanden und auf schnelle gute Antworten!
    bw ist drinn
     
  2. 19. April 2010
    AW: AR&GE Bedarfsgemeinschaft Frage

    Das einzige was du machen könntest ist mit dem Arbeitgeber zu klären, das er dir den Gehalt zahlt den du verdienen darfst (also das weiterhin dei ARGE zahlt) und du den Rest bar auf die Hand bekommst...ist jedoch nicht ne legale Lösung oder das du quasi den Job als 400EUR-Job angibst

    so long, M!N!
     
  3. 19. April 2010
    AW: AR&GE Bedarfsgemeinschaft Frage

    Ne ist schon große Firma, die machen das nicht.
    Hab schon daran gedacht mich für die kurze Zeit umzumelden, gibbet da Gefahren? Irgendwelche Kontrollen oder so
     
  4. 19. April 2010
    AW: AR&GE Bedarfsgemeinschaft Frage

    Mach Dir da mal keinen Kopf. Dein Gehalt darf das Amt nicht auf deine Schwester und deine Mutter anrechnen. Du fällst quasi aus der Bedarfsgemeinschaft. Nur den Mietanteil/heizkosten wird deiner Mutter abgezogen und den musst Du übernehmen. Es gibt dazu ein Urteil vom Bundesverfassungsgericht; Eltern müssen für Ihre Kinder einstehen aber nicht Kinder für Ihre Eltern/ Geschwister. Leider bin ich grad im Stress und kann nicht googeln, versuch mal selbst, ansonsten poste ich später nochmal. Allerdings musst Du davon ausgehen das Du das Amt darauf hinweisen musst ( schriftlich) ansonsten werden Sie einfach deinen Lohn anrechnen... .
    Hoffe geholfen zu haben^^

    F.
     
  5. 19. April 2010
    AW: AR&GE Bedarfsgemeinschaft Frage

    Mietanteil?? Also nicht komplette Miete oder wie???
    Danke für die Antwort F.!
     
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