ausbildung + 400€ Basis + Geringfügige Beschäftigung

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von bejto, 29. April 2010 .

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  1. 29. April 2010
    hallo liebe leute
    und zwar mache ich zurzeit eine Lehre als automatisierer und bin im dritten lehrjahr.
    dazu kommt noch das ich jetzt seit 2 jahren bei mcdonald arbeite auf 400€ basis.
    lief ne zeit sehr gut und ich kam immer auf 400€. nur jetzt haben wir einen neuen chef der spart an jeder ecke und ich komme ca auf 300€ nur noch :lol:
    so habe mir über legt da ich zu viel freizeit habe noch einen mini job zu machen.
    geht das überhaupt? da sind stellen zuvergeben die mich ansprechen und mit meinen zeiten über ein stimmen. die sind nicht sozialversicherungspflichtig (was auch immer das bedeutet)
    wäre echt cool wenn ihr eure erfahrungen posten würdet :]
    mfg
    bw sind drin
     
  2. 29. April 2010
    AW: ausbildung + 400€ Basis + Geringfügige Beschäftigung

    ein 400euro job ist auch nicht sozialversicherungspflichtig ^^
    das erübrigt alle fragen..^^
     
  3. 29. April 2010
    AW: ausbildung + 400€ Basis + Geringfügige Beschäftigung

    Ich glaube aber kaum das man dadurch das man zwei 400EUR Jobs hat, dieses Limit überschreiten darf.

    Kommt alles aufs Einkommen an, aber je nachdem lässt sich da fast immer ne Reglung mit dem Chef treffen.
     
  4. 29. April 2010
    AW: ausbildung + 400€ Basis + Geringfügige Beschäftigung

    Du machst ne Ausbildung, arbeitest nebenbei bei mcdonalds UND hast zu viel Freizeit? hast du kein Privatleben? Ich arbeite nur bei McDonalds (aubsildung) und komme zu garnichts ^^
     
  5. 29. April 2010
    AW: ausbildung + 400€ Basis + Geringfügige Beschäftigung

    Bin der meinung, dass du soviel arbeiten kannst, bis du das limit von 8000 netto im jahr erreicht hast, sodass dir dein kindergeld nicht gestrichen wird + du keine anderen abzüge bekommst,
    solang dich deine nebenjobs nicht negativ in der ausbildung auswirken, würde ich da keine probleme sehen


    mfg
     
  6. 29. April 2010
    AW: ausbildung + 400€ Basis + Geringfügige Beschäftigung

    nur mal so neben bei bin bei mir in der firma azubi des jahres und habe die beste zwischen prüfung gemacht
    ich habe dazu noch bescheidene arbeitszeiten von 6-16Uhr und freitags frei
    das heisst ich ****** nur ab, gebe unnötig geld aus oder knalle meine freundin.
    was mir fehtl ist ein dickes auto was ich mir holen will.
    also gibt es ne möglichkeit???
    außer schwarz arbeiten
     
  7. 29. April 2010
    AW: ausbildung + 400€ Basis + Geringfügige Beschäftigung

    ja mann ist wirklich so, ihr azubis von mcdonalds habt auch eure seele verkauft ohne scheiß
     
  8. 29. April 2010
    AW: ausbildung + 400€ Basis + Geringfügige Beschäftigung

    Hi,

    Also mir fällt spontan ein: Zeitung austragen !!!
    Also hier im Südlichen Teil Deutschlands suchen sie immer wieder ü18 Jährige, die Zeitungen austragen wollen, auf 400 EUR Basis.

    Naja, kannst du dir denken ... früh aufstehen . .ect. ect. ... ich mein, wems gefällt!

    so far


    Edit: Supermarkt Regale einräumen. Bei größeren Arbeitgebern als "Aushilfe" arbeiten, nach dem Motto --> Schüler, her mit dem Ferienjob!
     
  9. 29. April 2010
    AW: ausbildung + 400€ Basis + Geringfügige Beschäftigung

    ja aber geht das den 2 400EUR jobs und beide auch 400EUR zu verdienen
    ich meine woher wollen die das wissen?
     
  10. 29. April 2010
    AW: ausbildung + 400€ Basis + Geringfügige Beschäftigung

    Also ich meine mal gehört zuhaben, dass wenn der eine Arbeitgeber (A) mitbekommt, dass du einen anderen Job bei Arbeitgeber (B) hast, er dich feuern könnte. Gründe könnten sein: eventuelle nichtgewollte ausgetauschte Firmeninformationen; keine 100%ige Leistungen ... usw. usw.

    ABER:

    Solang du ja bei beiden, oder dann auch später bei den dreien .. volle Leistungen bringst also nicht schlapp bist, müde, unkonzentriert ... --> deine Leistung sinkt ,
    dann sollte es eigentlich keine Probleme geben!

    Muss ich die andere Beschäftigung beim Arbeitgeber angeben, oder zumindest besprechen, klären?

    Ja, laut Gesetz (und meinem BWL-Unterricht ^^) sollte eigentlich dein Arbeitgeber von deiner/deinen Neben-/Hauptbeschäftigungen wissen!

    --> Was er nicht weiß, macht ihn nicht heiß ...
     
  11. 30. April 2010
    AW: ausbildung + 400€ Basis + Geringfügige Beschäftigung

    oki danke euch closed
     
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