Recht : Kann der Vater persönliche Dokumente vorenthalten?`

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Smokers, 29. April 2010 .

  1. 29. April 2010
    Also ein Freund von mir lebt bei seinem Vater und hat folgendes Problem.
    Er ist 22 und er brauch oder möchte Dokumente die zur Zeit sein Vater hat, selbst erhalten.
    Doch der Vater will diese Dokumente nicht heruasgeben.

    Es geht dabei hauptsächlich um ärztliche und finanzielle Dokumente.
    Ist das legitim?!
    Also meiner Meinung nach hat er ja ein Anrecht auf seine Dokumente / Post zumal auf den Briefen / Blättern sein Name und seine Adresse steht (auch wenn die ja die gleiche des Vaters ist, aber immerhin sein Name)

    Ich bin mir ziemlich sicher das dies so ist, jedoch bräichte ich dazu eine rechtlich klare Aussage, bzw verwendbare Paragraphen.
    Weiß jem in welchem Abschnitt des GB ich suchen muss / kennt jemand die Phrasen?
    Gehört dies mit zur informationellen Selbstbestimmung?

    lg
     
  2. 29. April 2010
    AW: Recht : Kann der Vater persönliche Dokumente vorenthalten?`

    bitte sehr

    edit:

     
  3. 29. April 2010
    AW: Recht : Kann der Vater persönliche Dokumente vorenthalten?`

    Hab nichts Rechtliches, aber er ist volljährig, die Briefe sind an ihn adressiert und somit ist die Sache doch schon klar. Ist doch sogar eine Verletzung des Briefgeheimnisses, auch wenn er der Vater ist.
     
  4. 29. April 2010
    AW: Recht : Kann der Vater persönliche Dokumente vorenthalten?`

    Und wenn es nicht zwangsläufig Briefe sind?
    Sondern zB ärztliche Atteste über Ihn, die vllt nicht per Post gekommen sind?

    Ich meine Briefgeheimnis okay, damit gehört ihm seine Post, aber dennoch ist für mich noch nicht ersichtlich in wie weit das vllt andere Dokumente betrifft. Eigentlich eher weniger denke ich ....
    Wie geht man dort heran?
     
  5. 29. April 2010
    AW: Recht : Kann der Vater persönliche Dokumente vorenthalten?`

    Fällt wohl auch unter das Datenschutzgesetz.

    http://bundesrecht.juris.de/bdsg_1990/
    Mit bisschen Suchen findest du da schon was passendes.



    Interessant finde ich den Absatz über "Einwilligung"

    http://bundesrecht.juris.de/bdsg_1990/__4a.html


    edit: stellt euch nich so an und nehmt euch einfach die sachen. is viel effektiver als mit paragraphen anzukommen.
     
  6. 30. April 2010
    AW: Recht : Kann der Vater persönliche Dokumente vorenthalten?`

    Würd ich auch vorschlagen. Klar kannste du per Gesetz "Druck" machen aber viel einfacher wär es doch mit ihm zu reden.

    Und falls das nicht klappt einfach neu beantragen. Bei Attesten sollte der Arzt die nötigen Unterlagen noch haben. Dann halt entweder abholen oder andere Anschrift (zb deine als Kumpel) angeben. Bei behördlichen Dingen ebenfalls sagen abhandengekommen und neumachen lassen. Kostet evt ein paar Eus verwaltungsgebühr, spart aber Stress mit Vaddern.

    Ansonsten zum generellen Empfang von Dokus halt wie gesagt ne andere Andresse angeben oder iwo ein Postfach einrichten und dorthinschicken lassen. Rechtens ist das natürlich nicht was der Vater macht aber ob und wie man dagegen vorgehen kann ist einfach zu umständlich.
     
  7. 30. April 2010
    AW: Recht : Kann der Vater persönliche Dokumente vorenthalten?`

    Der praktisch wichtigste Herausgabeanspruch ist der des Eigentümers gegen den Besitzer aus § 985 BGB: Derjenige, dem eine Sache gehört, kann von demjenigen, der sie in seinem Besitz hat, Herausgabe verlangen.

    Wäre jetzt meine Idee. Die Atteste gehören deinem Freund/dir und nicht dem Vater - darin seh ich rechtlich auch kein Problem.
     
  8. 30. April 2010
    AW: Recht : Kann der Vater persönliche Dokumente vorenthalten?`

    So eine Klage sollte man aber im Familienkreis schon gut durchdacht haben.
    Auch wenn man vor Gericht gewinnt, verliert man ja eventuell an anderer Stelle...
     
  9. Video Script

    Videos zum Themenbereich

    * gefundene Videos auf YouTube, anhand der Überschrift.