Schulpflicht/Anwesenheitspflicht in Ausnahme Fällen?

Dieses Thema im Forum "Schule, Studium, Ausbildung" wurde erstellt von sun0025, 1. Mai 2010 .

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  1. 1. Mai 2010
    Hi,

    ich hab da mal eine Frage wo ich mir persönlich nicht sicher bin und selbst bei Google dazu nichts finde.

    Kurze Erläuterung:

    Ich bin im S4 sprich mach dieses Jahr mein Abitur. Nun inder Schule hab ich einen Zusatzkurs Sport gewählt der normaler weiße am Freitag stattfindet. Da es jedoch einfacher ist haben wir uns mit unserem Lehrer darauf geeiningt das wir einfach mehrere Samstage nehmen und dort dann etwas länger machen so das es nicht jeder Samstag ist.

    Da in diesem Halbjahr aber relativ viel ausfällt wurden drei Samstage angesetzt. Bei den ersten Beiden war ich auch da und hab normal mitgemacht. Heute bei dritten Termin war ich da bin jedoch Krank und hab mich dazu gesetzt.

    Nun hat der Lehrer uns gefragt was wir uns für Noten vorstellen. Naja als ich dann meine ein Schätzung gegeben habe meinte er er sieht das nicht so. Nur konnte ich ja heute auch nciht richtig mitmachen.

    Naja er meinte dann ich müsse dann nochmal zu irgendeinem anderen Sportkurs von dem Lehrer dazu kommen und dort nochmal Zeigen was ich in diesem Thema alles kann.

    So meine Frage nun muss ich dann dahin gehen, weil ich seh das so das ich zu den Terminen die für diesen Kurs angesetzt waren da war und alles was darüber hinausgeht ist doch Freiwillig oder bin ich Verpflichtet dort hinzugehen ?

    hat vllt. jemand dazu mehr Informationen oder hat sowas schonmal erlebt ?



    so far
    sun
     
  2. 1. Mai 2010
    AW: Schulpflicht/Anwesenheitspflicht in Ausnahme Fällen?

    Wenn du entschuldigt gefehlt hast (mit Attest oder so) dann muss dein Lehrer die Stunden bewerten die du teilgenommen hast.

    Die Zeit wo du nicht da warst, darf deine Note nicht negativ beeinflussen.

    Wenn du allerdings in der Zeit in der zu anwesend warst, nicht das geleistet hast was dein Lehrer wollten, dann darf er dir auch eine schlechte Note geben.

    Ich wäre eher dankbar, dass ein Lehrer dir eine zweite Chance gibt.

    Theoretisch könnte er auch einfach bei seiner schlechten Benotung bleiben.
    Ich würde dir raten zu seinen Terminen hinzugehen und dir den ***** aufzureißen.
     
  3. 1. Mai 2010
    AW: Schulpflicht/Anwesenheitspflicht in Ausnahme Fällen?

    Dein Fehler war das du heute hingegangen bist, du hättest zum Arzt gehen sollen und es dir ein Attest geben lassen sollen. Bzw. kannst du das auch noch Montag machen und Rückwirkend für heute eine geben lassen.

    Den mal abgesehen von der Vernachlässigung der Aufsichtspflicht hast du mit deiner Anwesenheit gezeigt das du am Unterricht teilnehmen wolltest und warst eigentlich auch verpflichtet dazu daran aktiv teil zu nehmen. Somit kann er dir für die verfehlte Teilnahme deine Note runterdrücken.

    Dir bleiben nu 2 Optionen, wie schon geschrieben (wenn du es auf "böse" Art machen willst) geh Montag zum Arzt und lass dir den Tag heute freistellen.

    Oder geh auf den Vorschlag des Lehrers ein und besuch eine anderen Sporttermin. Ganz wichtig, beachte aber das dieser Termin dann ein "allgemeiner Schultag" ist, nicht wieder ein verschobener Termin oder so.
     
  4. 1. Mai 2010
    AW: Schulpflicht/Anwesenheitspflicht in Ausnahme Fällen?

    erstmal vielen Dank für die Info.

    Das er die Note dann negativ beeinflussen kann ist klar. Es ging mir nur darum wenn er jetzt sag komm dann und dann nochmal und ich dann sage ich kommt aber nicht. Dann müsste er doch in seine Bewertung die beiden Stunden mit einfließen lassen an denen ich teilgenommen habe. Darf mir aber das nicht negativ anlasten wenn ich zu dem neuen termin nicht erscheine oder ?

    so far
    sun
     
  5. 2. Mai 2010
    AW: Schulpflicht/Anwesenheitspflicht in Ausnahme Fällen?

    du musst das mal so sehen, wen man 1/3 der zeit fehlte oder nicht mitmacht, kriegt man an der uni gar nichts angerechnet in der schule vermutlich auch nicht, arzt hin oder her, weil du einfach zuviel verpasst hast. jetzt ist es dumm das es ein kompakttag war, denn da ist sowas ja mal schnell passiert. sei also froh, dass der lehrer dir den kurs anrechnet und dir sogar noch die chance einräumt deine note zu verbessern. also geh hin und häng dich rein.
     
  6. 2. Mai 2010
    AW: Schulpflicht/Anwesenheitspflicht in Ausnahme Fällen?

    ok vielen dank für die schnelle info!

    ich werd mal sehen was sich da machen lässt!

    so far
    sun
     
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