#1 5. Mai 2010 Moin, ich bin 01.10.2009 in eine neue Wohnung gezogen, habe von 01.05.2008-31.08.2009 in einer Wohnung gewohnt wo die Nebenkosten ~120 Euro waren. Da ich in dieser Wohnung aber in dem Zeitraum kaum gewohnt habe (war meinst bei meiner Freundin) habe ich natürlich kein Wasser verbraucht und nie die Heizung angehabt. Wenn ich von den ~120 Euro Nebenkosten alle Fixkosten abziehe wie z.b. Müllabfuhr, Hausmeister, Grundgebühr für Wasser/Heizung ect bleiben für die einkalkulierten Wasser/Heizkosten ~70 Euro übrig. Ich war beim ersten Ablesen nicht in der Wohnung von daher wurde geschätzt wie viel ich Verbraucht habe für 01.05.2008-31.12.2008 Da ich 16 Monate dort gewohnt habe würde ich 1120 Euro zurück erhalten, da ich paar Wochen vll da war schätze ich mal um die 1000 Euro. Mein alter Vermieter vertröstet mich immer nur das der Stand noch nicht abgelesen worden ist... Also ich kenne es nur das es nach spätestens 3 Monaten abgelesen wird und dann muss man entweder nach zahlen oder kriegt was zurück. Im Internet find ich nicht wirklich was dazu (mal was mit einem Monat dann wieder ein Jahr?( ) Weiß einer wie lange er sich zeit lassen kann? + Multi-Zitat Zitieren
#2 5. Mai 2010 AW: Nebenkosten zurück erhalten, gibt es eine Frist? der vermieter muss innerhalb von einem jahr nach ende des abrechnungzeitraumes die nebenkostenabrechnung vorlegen (und kann sich dementsprechend auch zeit lassen). ansonsten verjähren die ansprüche des vermieters gegenüber dem mieter. (der mieter hat jedoch weiterhin anspruch auf erstattung) die kaution kann der vermieter 6monate zurückhalten (im einzelfall auch hier ebenfalls ein jahr) + Multi-Zitat Zitieren
#3 5. Mai 2010 AW: Nebenkosten zurück erhalten, gibt es eine Frist? Kaution hab ich schon wieder gekriegt nach knappen 10 mal anrufen Naja dann hat er also noch MAXIMAL 5 Monate? + Multi-Zitat Zitieren