#1 5. Mai 2010 Hallo, mein vater hat zurzeit eine Rechtschutzversicherung. Und im Vertrag steht auch drinne,die Familie ist mitversichert. Bin ich als sein Sohn der bei Ihm wohnt, aber als Arbeitnehmer auch mitversicherrt ? Bin schon Volljährig. Er sagt mir,das ich kein Vertrag machen muss,weil ich automatisch mitversichert bin. Aber ich bin der Meinung,da ich mittlerweile auch arbeiten geh, das ich mich selbst versichern muss. Habt ihr da eventuell genaue erkenntnisse ? + Multi-Zitat Zitieren
#2 5. Mai 2010 AW: Rechtsschutzversicherung ? bei meiner ist es so, dass schulpflichtige kinder bzw. sich in der ausbildung befindende bis zum 25sten lebensjahr mit dabei sind.... steht aber auch in den AGBs des versicherungsscheines + Multi-Zitat Zitieren
#3 5. Mai 2010 AW: Rechtsschutzversicherung ? Ja in der Rechtsschutzversicherung bist du mitversichtert. Aber wieso interessiert es dich ? Brauchst du so oft nen Anwalt ? + Multi-Zitat Zitieren
#4 5. Mai 2010 AW: Rechtsschutzversicherung ? Das heisst, obwohl ich arbeite bin ich bei meinem vater versichert ? Geile Sache. @ Dunno obwohl deine Frage etwas ins Private geht, und hier nicht die Frage war,beantworte ich es dir gerne. Du musst nicht kriminell sein um ein Anwalt zugebrauchen. Wir leben in einem Rechtsstaat,du kommst immer auf irgendeine Art und Weise mit der Justiz in Kontakt. Ich fahre viel Auto-Verkehrsschutz. Berufsschutz. + Multi-Zitat Zitieren
#5 6. Mai 2010 AW: Rechtsschutzversicherung ? Da kann ich nur zustimmen. Vorallem als Arbeitnehmer/Arbeitgeber und Vermieter ist ne Rechtsschutzversicherung angebracht. Da kann es häufiger mal zu fällen kommen, wo man einen Anwalt braucht. z.B. - Kündigung - ausstehende Gehälter - ausstehende Mieten - Sachbeschädigung etc. pp. Und es kann einem nämlich ganz schön was kosten, wenn man zum Beispiel eine ungerechtfertigte Kündigung anfechten lassen will + Multi-Zitat Zitieren
#6 6. Mai 2010 AW: Rechtsschutzversicherung ? Am sichersten und einfachsten ist doch immer n kurzer Anruf bei deinem Versicherer, Kundennummer sagen und dann geben dir die sicher gerne auskunft. + Multi-Zitat Zitieren
#7 6. Mai 2010 AW: Rechtsschutzversicherung ? bei den Eltern mitversichert sind/ können sein: - Schüler/ Studenten/ Auszubildende - welche Wohnhaft bei den Eltern sind - keine Abgeschlossene Lehre o.ä. haben - Alter egal - Mitversicherung eines Volljährigen mit abgeschlossener Lehre nur gegen extremen Aufpreis mitverbar denke du bist nicht mitversichert, da du irgendwo garantiert rausfällst + Multi-Zitat Zitieren
#8 8. Mai 2010 AW: Rechtsschutzversicherung ? Bist du Azubi oder gehst du für ein faires Entgelt arbeiten? Als Azubi bist du mitversichert. Ausgelernt nichtmehr! Schreib ne pm -schaue hier nicht so oft. + Multi-Zitat Zitieren
#9 8. Mai 2010 AW: Rechtsschutzversicherung ? Wenn du Angestellter bist (also kein Azubi mehr) dürftest du eigentlich nicht mitversichert sein. Schau einfach in die Bedingungen des Vertrages oder frag den Versicherungsagenten. + Multi-Zitat Zitieren
#10 11. Mai 2010 AW: Rechtsschutzversicherung ? In der Bedinung steht drinne : Versichter Personenkreis : Unverheiratete, nicht in einer eingetragenenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft lebende volljährige Kinder sowie im Haushalt lebende Enkel und Tageskinder, jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten. Besondere Hinweise: Mitversicherte Kinder bleiben nach Aufnahme einer dauerhaften beruflichen Tätigkeit bis zur nächsten Hauptfälligkeit mitversichert, wenn ein unmittelbarer Anschlussvertrag gemäß 21,23,25,26,27 oder 28 bei der Versicherung abgeschlossen wird. Da mein Vater noch kein Versicherung abgeschlossen ( er hatte es vor) heisst es in dem fall,das ich nicht versichert bin. Wenn mein Vater dann abgeschlossen hätte,wo ich noch in der Ausbildung bin,und heute angestellter wäre ich anscheind noch im vertrag miteinbezogen bis zur nächsten hauptfälligkeit. Habe ich das so richtig verstanden ? + Multi-Zitat Zitieren
#11 13. Mai 2010 AW: Rechtsschutzversicherung ? Soweit ich das sehe: Ja. Allerdings gilt die Mitversicherung bis zur nächsten Hauptfälligkeit nur wenn du einen eigenen Vertrag ab diesem Zeitpunkt vordatierst. Da du aber ohnehin nicht mehr in der Ausbildung bist (wenn ich deine Situation richtig lese) benötigst du eine eigene Versicherung. Das gleiche gilt in deiner Situation übrigens auch für die private Haftpflicht. + Multi-Zitat Zitieren
#12 17. Juni 2010 AW: Rechtsschutzversicherung - Vergleich/ Information was bedeutet eigentlich ? Versicherungssumme: 400.000,00 Euro Strafkaution Betrag: 100.000,00 Euro + Multi-Zitat Zitieren
#13 18. Juni 2010 AW: Rechtsschutzversicherung - Vergleich/ Information die summe für rechtskosten ist auf 400000€ beschränkt. kommst du im ausland in den knast und kannst auf kaution raus dann wird diese bis 100K gestellt(zinsfrei). Kommst du dann nciht zum Prozess musst du die 100K an die vers unverzinst zurückzahlen. Als azubi bist du mitversichert als ausgelernter nicht. + Multi-Zitat Zitieren
#14 21. Juni 2010 AW: Rechtsschutzversicherung - Vergleich/ Information Nachdem nun geklärt wurde, wie dein Versichertenstatus ist, empfehle ich dir mal die K&S Auxilia, 95% der übrigen Versicherungen kannst du getrost vergessen. Entweder kündigen dich diese restlichen 95% nach dem ersten Schadenfall oder sie holen ihre Glaskugel hervor und kündigen dich bevor du einen Schadenfall anmeldest. Hatte selbst schon 2 Fälle dort und war soweit zufrieden. + Multi-Zitat Zitieren