2 Abmahnungen an 1 Tag und die Fristlosekündigung gleich dazu!!!

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Pauli, 5. Mai 2010 .

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  1. 5. Mai 2010
    Hi wollt da mal paar infos zu dem Titel.

    Es ist so mein bruder wurde am Montag gekündigt.

    Er hat ca. 6 mal verschlafen in 3 Jahren, und in der letzte woche 2 mal aus Persöhnlichen gründen.

    Sein Chef hat ihn dann zu sich bestellt und dann ihm gleich 2 Abmahnungen und die fristlose kündigung gegeben an 1 TAG??

    Beim Arbeitsamt hat er nun die 3 monatige Sperre ;( no mony..

    Meine Frage sind.

    Kann ein Chef einfach so die 2 abmahnungen und die kündigung gleich dazu aussprechen??

    Muss der Chef eigentich nicht 1 Abmachnung aussprechen damit man sich über seine fehler im klaren ist.
    Er meinte zu ihm er bräucht auch nicht zu klagen denn er hätte eine guten anwalt.
    Die Firma ist eine Automatendreherei.

    Wenn er nun dagegen klagt hätte er da chancen das zu gewinnen bzw das der chef einsieht und ihn wenigstens aus betrieblichen gründen kündigt damit er wenigstens Arbeitlosengeld bekommen kann???

    Wenn er klagt kostet das was beim Arbeitsgericht bzw die Kündigungsschutzklage???

    Währe über HILFREICHE INFOS dankbar!!!

    Gretz Pauli
     
  2. 5. Mai 2010
    AW: 2 Abmahnungen an 1 Tag und die Fristlosekündigung gleich dazu!!!

    Im Normalfall muss erst ersichtlich werden, ob die Leistung des Arbeitnehmers weiter zu wünschen übrig lässt oder sich nach den Abmahnungen bessert. 2 Abmahnungen hintereinander sind nicht gegen die deutsche Rechtsform. Es ist Auslegungssache. Wenn dein Bruder rechtsschutzversichert ist, soll er gegen seinen Arbeitgeber gerichtlich vorgehen, der Anwalt wird über die Vertragsmodalitäten mehr wissen, als wir.

    Eine 3monatige Sperre ist auch normal, da die Kündigung aus eigenem Verschulden hervorgeht.

    Sollte dein Bro keine Rechtsschutz haben, sollte er sich an das Amtsgericht wenden und einen BHS (Bedarfshilfeschein) beantragen. Costa e quande 10,- € und keine weiteren Kosten für Anwalt etc. Der Anwalt selbst kann auch selbst diese Gebühr fallen lassen und beim Amtsgericht der Stadt berechnen. Ein Besuch beim Anwalt ist hierbei sicherlich nicht verkehrt. Viel Glück!
     
  3. 5. Mai 2010
    AW: 2 Abmahnungen an 1 Tag und die Fristlosekündigung gleich dazu!!!

    ganz einfach:

    frag nen anwalt für arbeitsrecht...
     
  4. 5. Mai 2010
    AW: 2 Abmahnungen an 1 Tag und die Fristlosekündigung gleich dazu!!!


    das mit dem bedarfshilfe schein ist mir auch neu werde es ihm aber übermitteln.

    Das einzige Problem ist nur die 3 monatige sperre...

    Also zurück will er nicht (wer will das schon, da bleibt man eh für immer auf dem kicker)
    sein ziel ist das der Arbeitgeber ihn von sich aus kündigt.
    das die 3 monatige sperre weg ist.


    Billig sind die ja nicht grade

    Und Monay hat der auch nicht grade viel (autokauf vor kurzem)
     
  5. 5. Mai 2010
    AW: 2 Abmahnungen an 1 Tag und die Fristlosekündigung gleich dazu!!!

    2 Abmahnungen an einem Tag und fristlose Kündigung am gleichen Tag kann doch nicht rechtens sein 0.o

    Damit wird ja das ganze Abmahnungsystem komplett lächerlich gemacht.
    Also ich würde mich mit nem Anwalt beraten. 3 Monate Sperre können eine gute Stange Geld sein.
     
  6. 5. Mai 2010
    AW: 2 Abmahnungen an 1 Tag und die Fristlosekündigung gleich dazu!!!

    1. eine kurze beratung, damit man weiß, wie die chancen stehen kostet nicht die welt. (ich schätze mal ca. 50€)
    2. das geld das man unter umständen verlieren könnte durch eine falsche beratung in einem forum voller minderjähriger ist wesentlich mehr.
     
  7. 5. Mai 2010
    AW: 2 Abmahnungen an 1 Tag und die Fristlosekündigung gleich dazu!!!

    Soll er zum gericht mit seinen unterlagen vom Arbeitsamt gehen und sich nen schein holen zur Kostenübernahme von ner Rechtshilfeberatung...dann bekommt er nachher gleich nen schein mit und den nimmt er mit zum Anwalt und brauch bloß noch 10EUR Zahlen für alles

    Hab ich nämlich selber vor kurzem alles grade gemacht bloß wegen nem Internetvertrag...und hat alles super geklappt...

    Nein @ Timer eine kurze Rechtsberatung Kostet nur mal 250EUR.....
     
  8. 5. Mai 2010
    AW: 2 Abmahnungen an 1 Tag und die Fristlosekündigung gleich dazu!!!

    Wie wäre es denn, wenn er sich schnell ne neue Stelle sucht?
    Ich weiß ja nicht als was er gearbeitet hat und wo, aber so schwer ist das nicht.

    Ansonsten gibts für sowas eine Rechtschutzversicherung. Kostet nicht viel... hat dein Bruder vielleicht eine?
     
  9. 5. Mai 2010
    AW: 2 Abmahnungen an 1 Tag und die Fristlosekündigung gleich dazu!!!

    Richtig. Hiermit ist der oben genannte BHS gemeint. Wie gesagt, die 10,- € kann der Anwalt im Normalfall auch beim Amtsgericht anrechnen.

    Parallel kann dieser - meistens - auch gucken und bzzgl. der 3monatigen Sperre beraten und weiterhelfen. Sofern die Kündigung aufgehoben wird, ist es doch okay. Dann schreibt dein Bruder sich eben krank. Wenn er es geschickt macht, kann hierbei eine Lohn- bzw. Entgeltfortzahlung der Krankenkasse hervorgehen, die 100% des Normalgehalts ab dem 1. Tag der Arbeitslosigkeit bis zur vollständigen Genesung der Krankheit gilt. Klingt bisschen asozial, aber wer schenkt deinem Bruder was?
     
  10. 5. Mai 2010
    AW: 2 Abmahnungen an 1 Tag und die Fristlosekündigung gleich dazu!!!


    nee hat er nicht und wenn er eine jetzt abschliessen würde hätte die auch 3 monate sperr frist um die zu benutzten.


    Jo arbeit sucht er auch jetzt, morgen wieder bei arbeitsamt und dann sozialhilfe damit die ihm vill die wohnung vorrübergehen bezahalen bzw unter die arme greifen.

    Das denk ich mir ja selber auch das das nicht ganz rechtens ist.

    hätten die ihm die 1 Aamahnung am letzte diestag gegeben dann würde er ganz sicher nicht ein zweites mal verschlaffen

    Ja er müsste ja dann dem arzt was vorgauckeln das er das atest ab dem vergangenem monatg austellt
    Weis nicht ob er das hinbekommt
     
  11. 6. Mai 2010
    AW: 2 Abmahnungen an 1 Tag und die Fristlosekündigung gleich dazu!!!

    sry... da gibts leider feste gesetzliche grenzen und die liegen definitiv unter 250EUR für eine erstberatung (nämlich 190EUR zzgl. MwSt). was du von dir gibst, kann also in keinem fall zutreffen. die tatsächlichen gebühren sind verhandelbar und bei der derzeitigen anwaltsdichte habe ich keine zweifel, dass 50EUR ein realistischer preisrahmen ist.

    vergleicht man ähnliche fälle bei frag-einen-anwalt.de, dann erkennt man, dass diese fälle auf für weniger geld beantwortet werden.
     
  12. 6. Mai 2010
    AW: 2 Abmahnungen an 1 Tag und die Fristlosekündigung gleich dazu!!!

    du bist definitiv im recht und das aus einem einfachen grund: ein arbeitgeber darf seinem angestellten nicht wegen der selben angelegenheit kündigen, wegen der er ihn abgemahnt hat. dabei ist zu beachten, dass eine abmahnung immer im direkten zusammenhang mit der "tat" stehen muss.

    das heißt: wenn du gestern zu spät gekommen bist muss er dich mehr oder weniger direkt danach dafür abmahnen. er darf dich nicht "nachträglich" dafür abmahnen, dass du vor 4 wochen mal zu spät gekommen bist.
    hat er dich aber dafür abgemahnt dass du gestern zu spät gekommen bist darf er dich dann wegen ebendieses zuspätkommens nicht kündigen.

    kannst du alles hier nachlesen: Keine Kündigung nach Abmahnung! Arbeitsrecht 123recht.net
    zudem wäre es interessant ob dein bruder in den jahren wirklich fast nie zu spät gekommen ist denn: dass man mal eben n paar minuten zu spät kommt ist kein grund für eine abmahnung
    • Fristlose Kündigung nach Abmahnung: Arbeitgeber im Recht? - Arbeitswelt Ratgeber

    du bist also absolut im recht, sag das dem arbeitsamt in aller deutlichkeit, beantrage da deine gerichtskostenhilfe oder auf was immer du anspruch hast und dann werden die über kurz oder lang die sperrzeit aufheben. bei meinem bruder war ne ähnliche situation, da haben se das auch gemacht.
     
  13. 6. Mai 2010
    AW: 2 Abmahnungen an 1 Tag und die Fristlosekündigung gleich dazu!!!

    Ich würde mich auf die ganzen Antworten hier wirklich nicht verlassen.
    Der eine schreit bla, der andere blub.

    Sind nunmal keine Rechtsberater. Du weißt auch nicht wer hinter dem PC sitzt...

    Es gibt doch Internetseiten wo echte Anwälte fragen beantworten. Und das für sehr wenig Geld!
     
  14. 6. Mai 2010
    AW: 2 Abmahnungen an 1 Tag und die Fristlosekündigung gleich dazu!!!


    Danke ist sehr ausführlich die Info!
    Der link verweist genau auf das was ihm passiert ist, werde ihm nochmal diesen sachen zeigen und er soll es mal mit dem Arbeitsamt nochmal klären
    und sich schleunigst an den schein (Rechtshilfeberatung) hollen denn wie ich gelessen habe verfällt er nach 3 wochen und dann trifft ein gesetz in kraft.


    Das ist mir auch klar ich wollte halt prommt paar antworten auf das ich keine antwort wusste bzw nicht ganz wusste .




    naja mal schauen was draus wird..

    *close mal dann *
     
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