Dokumentation über den Abmahnwahn

Dieses Thema im Forum "Szene News" wurde erstellt von sTeRe0|tYp3, 6. Mai 2010 .

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  1. 6. Mai 2010
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 13. April 2017
    Notwehr oder Geschäftsmodell? Diese Frage wurde gestern bei Kabel Eins behandelt. Das K1 Magazin hinterfragt in ihrer Dokumentation: Geht es um's Abmahnen oder nur darum, abzusahnen? gulli hat die K1-Redaktion im Vorfeld mit zahlreichen Informationen versorgt.

    Das Gros der größeren Portale oder TV-Sender hat das Thema Abmahnwahn in den letzten Monaten und Jahren mit Erfolg umschifft. Zu komplex erschien vielen Journalisten das Thema und zu heiß dazu. Jeder ist sich darüber im Klaren, dass eine falsche Aussage im Beitrag enorme juristische und zudem teure Konsequenzen nach sich ziehen könnte. Risiken, die die meisten Redakteure und Redaktionsleitungen trotz der Pressefreiheit in Deutschland nicht eingehen wollen.

    Die Sendung am 4.5. beschäftigt sich unter anderem mit folgenden Fragestellungen: Wie die Musikindustrie aus dem Kampf gegen die Downloader ein Geschäftsmodell machte. Bis heute behauptet man, die Abmahnungen gegen die Filesharer würden aus reiner Notwehr verschickt, weil die Rechteinhaber sonst keine Möglichkeiten hätten sich zu wehren. Was mit der Musikwirtschaft anfing, hat sich wie ein Flächenbrand auf viele andere Bereiche ausgebreitet. Abgemahnt wird auch wegen Kinofilmen, s, Hörbüchern oder E-Books. Doch es geht nicht nur um Abschreckung. They've made profit out of the piracy, könnte der neue Slogan der IP-Ermittler und Abmahnanwälte lauten.

    Inzwischen scheinen aber einige über das eigentliche Ziel - die Abschreckung - weit hinauszuschießen. Monatlich ergehen Abmahnungen gegen zigtausende Downloader. Ganze Unternehmensgruppen mit undurchsichtigen Strukturen sind im Laufe der Jahre daraus entstanden. Die angewendeten Mittel gelten selbst bei Juristen mitunter mehr als zweifelhaft. gulli hat schon häufiger über diverse Unregelmäßigkeiten berichtet, die vor Gericht leider zumeist vernachlässigt wurden.

    Wir sind nach Auftauchen des geheimen Faxes bei Wikileaks beziehungsweise unserer Strafanzeige gegen den Frankfurter Rechtsanwalt Kornmeier kontaktiert worden. Wir haben daraufhin die Mitarbeiter des Magazins bereitwillig mit allen uns zur Verfügung stehenden Informationen versorgt. Der Beitrag wurde am 4. Mai ab 22:05 Uhr ausgestrahlt. Am Wochenende wird eine Wiederholung stattfinden.



    Quelle: gulli.com
     
  2. 7. Mai 2010
    AW: Dokumentation über den Abmahnwahn

    hi,

    danke für den Beitrag habs mir mehrmals angesehn - digiprotect , erlangt jedoch wiederrechtlich IP Adressen somit werden die Herrn wohl vor Gericht auch Pech haben.
     
  3. 7. Mai 2010
    AW: Dokumentation über den Abmahnwahn

    Danke für deinen Beitrag - konnte die Sendung trotz Ankündigung aus Zeitmangel nicht verfolgen!

    Sehr interessante Einblicke!
     
  4. 7. Mai 2010
    AW: Dokumentation über den Abmahnwahn

    inwiefern kommen sie widerrechtlich an die IPs?

    Für mich stellt sich eh die Frage wie es in Deutschland möglich ist, dass man anhand der IP Adresse eine Strafe bekommt.
    Ich bin der Meinung mal gelesen zu haben, dass die EU für Verkehrsverstöße gerne den Halter grundsätzlich haften lassen will und das darauf das für Deutschland direkt abgewunken wurde. Hier ist dies ja auch nicht möglich. In Deutschland bekommst du für zu schnelles Fahren oder Ähnliches nur Punkte/Strafe, wenn auch bewiesen werden kann, meist durch ein Foto oder eben auf frischer Tat ertappt, dass die Person hinter dem Steuer saß.
    Wie jetzt ein Anschlussinhaber (Vergleich hier also zum Fahrzeughalter) grundsätzlich dafür haftbar gemacht werden soll, ist für mich unverständlich.
    Weiterhin ist für mich unverständlich, wie bewiesen werden soll welche Person nun über den Anschluss die Datei runtergeladen hat. Natürlich liegt es nahe, dass wenn die Datei auf dem Rechner von einer Person die Datei gefunden wird (sofern hier überhaupt die Möglichkeit besteht wegen so einem kleinen Delikt tief in die Privatsphäre einzudringen und einen PC zu beschlagnahen), diese die auch runtergeladen hat. Dass aber niemand anderes den PC nutzt gehört für mich immer noch zu beweisen. Denn soweit ich weiss ist man hier zu Lande unschuldig, bis dass einem die Schuld bewiesen ist. Beweise sehe ich allerdings keine!

    Wäre nett wenn jemand dazu genaueres sagen könnte
     
  5. 7. Mai 2010
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 13. April 2017
    AW: Dokumentation über den Abmahnwahn

    Anqueetus : So wie ich das in meinem Leben wegen allerlei Sachen festgestellt hab verhält es sich in deutschland genau anderstrum.
    Es währ doch schön wenn hier nach dem Spruch "unschuldig, bis dass einem die Schuld bewiesen ist" verhandelt würde.
    Aus meiner Erfahrung heraus kann ich aber sagen das es nach dem Prinzip "schuldig, bis das gegenteil bewiesen ist" abläuft.

    mfg.
     
  6. 13. Mai 2010
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 15. April 2017
    AW: Dokumentation über den Abmahnwahn

    Also soweit ich weiß gibt es in der Rechtssprechung versd. Ansätze. Je nach Fall liegt dann die Beweislast beim Kläger oder beim Beklagten.
    Aber wenn Du nicht grad Jura studiert hast blickst du bei den ganzen Ausnahmefällen und querverbindungen eh nicht durch.
    Beim Auto ist es so das du als Halter sagen kannst "ich bin nicht gefahren" dann wirst du aufgefordert zu sagen wer gefahren ist. Wen du sagst keine Ahnung. wars das. Aber wenn du das ca. 3x gemacht hast wird von dir verlangt das du ein Fahrtenbuch führst in dem eben drinsteht wer wann gefahren ist.
    Bei dem Inet Anschluß ist die Sache ja echt kompliziert. Aber gab ja grad ein richtungsweisendes Urteil in die Richtung für ungeschützte Wlan's:
    /threads/bgh-schraenkt-haftung-bei-offenen-wlans-klar-ein.712965/
     
  7. 13. Mai 2010
    AW: Dokumentation über den Abmahnwahn

    Bei mir tut sich die Frage auf, wo man denn die Musik downloaden muss um später abgemahnt zu werden. Die Filehoster wie Rapidshare und Co scheiden ja wohl aus!?
     
  8. 15. Mai 2010
    AW: Dokumentation über den Abmahnwahn

    p2p z.b. oneclickhoster teilweise auch

    verstehe nich ganz? was meint der autor?
     
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