Ebay - Defektes Gerät anders als beschrieben

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von TJay, 18. Mai 2010 .

  1. 18. Mai 2010
    Hallo,

    ich habe bei Ebay von Privat ein CD-Player per Auktion erworben.

    Es war ein Bild eingestellt und folgender Text:

    "Zur Auktion steht ein defekter Pioneer CDJ-500II.
    Beim Einlegen der CD läuft der Motor nicht mehr an. Fehlerursache unbekannt!
    Verkauf als defektes Bastlergerät. Der optische Zustand ist gut (siehe Bild).



    Viel Spaß beim Bieten...


    Privatverkauf !"


    Das Gerät wurde per Vorauskasse bezahlt und kam heute gut verpackt an. Allerdings war der Defekt nicht wie beschrieben und die Fehlerursache stellt sich auch anders da:

    - Bei öffnen des CD-Faches (es ist ein sog. Toploader) fiel direkt auf, das die Laser-Schutzabdeckung verdreht/quer in der Schiene steckte.

    - Das Gerät wurde darauf hin unter Zeugen und Sachkundigen geöffnet und siehe da:

    - Eine der 6 Schraube, die zum öffnen des Gerätes gelöst werden muß und nur mit geöffnetem CD-Fach erreichbar ist fehlt schon mal

    - Die Mechanik zum bewegen der Laser-Schutzabdeckung war ausgehebelt weil die Lasereinheit nicht verschraubt war

    - Die Lasereinheit (eigentlich von 4 Schrauben gehalten die nicht dabei sind) konnte sich also beim Transport frei im Gerät bewegen,

    - die Erdung der Laserheinheit war nicht mehr verschraubt, und auch diese Schraube fehlt

    - Die eingentliche Fehlerursache ist nicht wie beschrieben der Motor, sonder, meiner Meinung auch von einem Laien zu erkennen, der nicht mehr richtig abtastende Laser selbst.

    Ich möchte dem Verkäufer nicht unterstellen das er die wirkliche Fehlerursache gekannt hat, aber es hat auf alle Fälle der CD-Player ohne jegliche Ahnung geöffnet, darin rumgefummelt und Ihn ablsolut bescheuert und vor allem unvollständig zusammengeschustert.

    Kann ich den Verkäufer aufgrund des Pfusches im Inneren des Gerätes drannkriegen? Oder ist sowas wie Unvollständig im Hinweis auf "Defekt" mit eingeschlossen bzw. abgedeckt?

    Gruße TJAY


    PS: Ich dachte ich verlange die Unfreie Rücknahme des Gerätes mit Erstattung des Betrages. Der Versand zu mir würde ich als Lehrgeld ansehen. Wäre das OK?
     
  2. 18. Mai 2010
    AW: Ebay - Defektes Gerät anders als beschrieben

    ja würde mich nochmal mit dem Versteigerer in Verbindung setzten, aber viel chancen wirst du nicht haben.

    eventuell kann man es noch ebay melden, aber dann müsste das gerät von einem unabhängigen Fachmann bestätigt werden was mehr kostet als der Player selber
     
  3. 18. Mai 2010
    AW: Ebay - Defektes Gerät anders als beschrieben

    wieso kauft man ein defektes gerät und beschwert sich dann?
     
  4. 18. Mai 2010
    AW: Ebay - Defektes Gerät anders als beschrieben

    Guck mal im Angebot, ob der Anbieter jegliche Rücknahme oder Gewährleistung ausgeschlossen hat...

    Du könntest hier in dem Fall höchstens bemängeln, dass in dem Angebot nicht auf die Öffnung des Gerätes bzw. die eigenmächtige Reparatur hingewiesen wurde... Ansonsten verkauft er es ja ordnungsgemäß als defekt / Bastlergerät
     
  5. 18. Mai 2010
    AW: Ebay - Defektes Gerät anders als beschrieben

    Zurück schicken den du hast dir ja was anderes bestellt als es in der Artikelbeschreibung stand!
    Kommt der Käufer für auf ,,,
     
  6. 18. Mai 2010
    AW: Ebay - Defektes Gerät anders als beschrieben


    Wenn es nur der Defekt wie in der Beschreibung gewesen wäre, tausche ich Dir innerhalb von 5min. Aber selbst wenn es nur der Motor wäre, ohne die passenden Schrauben der Laseraufhängung und die verbogene Laser-Abdeckung ist das alles nix.

    Es wurde nicht auf Reparaturversuche hingewiesen und das Teile fehlen und das unsachgemäße Zusammensetzen wurde auch nicht erwähnt.

    Der Text in "----" ist der Originale aus der Auktion, mehr hat er nicht geschrieben.
     
  7. 18. Mai 2010
    AW: Ebay - Defektes Gerät anders als beschrieben

    Nein, da er sich mit dem Zusatz "Privatverkauf" eben von der garantie bzw- Rücknahme distanziert bzw. diese ausgeschlossen hat.
     
  8. 18. Mai 2010
    AW: Ebay - Defektes Gerät anders als beschrieben

    Rücknahme ausgeschlossen ist ja auch OK, aber dann sollte der Artikel so sein wie beschrieben und nicht halb ausgeschlachtet und fast zerstört.

    Gruß
     
  9. 18. Mai 2010
    AW: Ebay - Defektes Gerät anders als beschrieben

    Als defekt verkauft, als defekt ersteigert!!!

    Beispiel:
    Ebay = Auto defekt, Motorschaden.
    So du denkst hmm trotzdem kann tolles Auto will ich haben. Bist der hyper coole Mechaniker und der Typ hat keine Ahung von Autos. Stellt sich herraus die Lichtmaschine ist kaputt.

    Ist die Auktion(Privatekauf) nicht rechtens, weil er einen falschen Grund für den defekt geäußert hat? Nö.
    Defekt bleibt defekt. Wurde als solches ausgeschildert und damit Ende.
     
  10. 18. Mai 2010
    AW: Ebay - Defektes Gerät anders als beschrieben

    Wieso antworten Leute auf Fragen, die sie dann nicht beantworten?

    Naja - hast ja soweit schon jede Menge Lösungsvorschläge. Schreibe einfach, dass du das Gerät in der festen Annahme gekauft hast der Laser sei in Ordnung da dies so aus der Beschreibung hervorgeht. Da der Laser, das einzig wichtige Teil für dich, offensichtlich defekt ist willst du eine Kaufrückabwicklung durchführen. Verlange am besten direkt die Adresse mit (falls du sie nicht schon hast) und stelle nicht erst noch höflich die Frage ob dies in Ordnung sei (sonst kommt ein "Nein" zurück)
     
  11. 18. Mai 2010
    AW: Ebay - Defektes Gerät anders als beschrieben

    Zitat: "Beim Einlegen der CD läuft der Motor nicht mehr an. Fehlerursache unbekannt!"

    Aber von Brecheisen und einbehaltenen Teilen sagt er nix!!!!
     
  12. 18. Mai 2010
    AW: Ebay - Defektes Gerät anders als beschrieben

    Wie wärs damit???:

    "Sachmängel, die vor dem Kauf vorhanden sind müssen natürlich dem Käufer mitgeteilt werden. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um einen gewerblichen oder privaten Verkauf handelt."


    Gruß
     
  13. 18. Mai 2010
    AW: Ebay - Defektes Gerät anders als beschrieben

    es wurde ein vertrag über den kauf eines defekten gerätes abgeschlossen, das den angegebenen fehler besitzt. ich vermute mal, dass genau dieser fehler auch auftritt.

    nun ist es aus meiner sicht unerheblich, was DU als ursache für diesen defekt siehst. die ware entspricht der angegebenen beschaffenheit. daher ist die sache im sinne von §434 I 1 BGB frei von sachmängeln.

    anders sähe es aus, wenn der verkäufer den defekt auf einen kaputten motor zurückgeführt hätte und du mit diesem wissen die sache gekauft hättest. in dem fall läge ein sachmangel vor, da nicht (alleine) der motor für den defekt gesorgt hätte, sondern der vergebliche reparaturversuch des verkäufers.

    rechtlich sehe ICH keine möglichkeit den kauf rückgängig zu machen. du kannst wohl nur auf kulanz bzw. einsicht hoffen...

    //edit:
    nach ein bisschen überlegen fällt mir doch etwas schöneres ein:

    §123 I 1 Halbsatz 1:
    anfechtung wegen arglistiger täuschung.
    dazu bedarf es:
    1) täuschung
    2) dadurch veranlasste willenserklärung
    3) arglist

    zu 1: der verkäufer begab sich auf fehlersuche, baute das gerät auseinander und nur mangelhaft wieder zusammen. den fehler hat er zwar nicht gefunden, er erwähnt diese vergebliche fehlersuche jedoch nicht. der zusätzlichen schaden den er angerichtet hat wird ebenfalls verschwiegen.
    zu 2: klar: du hast den player gekauft
    zu 3: arglist ist zu bejahen (nach BGH), wenn der verkäufer einen fehler kennt (der schlampige zusammenbau) und gleichzeitig damit rechnet, dass der vertragspartner den fehler nicht kennt und bei offenbarung den vertrag nicht geschlossen hätte.

    IMO kannst du den vertrag wegen täuschung nach §123 anfechten. die wirkung dieser anfechtung ergibt sich aus §142. angefochten kann mit einer frist von einem jahr ab bekanntwerden der täuschung, maximal jedoch 10 jahre nach abgabe der willenserklärung (§124)
     
  14. 18. Mai 2010
    AW: Ebay - Defektes Gerät anders als beschrieben

    Der Fehler ("der Motor läuft nicht an") ist auch gar nicht mein Problem. Aber das darin rumfummeln, Teile verbiegen, Erdungen entfernen und Schrauben nicht wieder befestigen (vor allem die des Lasers für den Transport)! Dies zu machen und vor allem nicht zu erwähnen finde ich nicht richtig und mein Rechtsempfinden sieht sich in diesem Satz bestätigt:

    "Sachmängel, ( - also hier das zerlegen des Artikels - ) die vor dem Kauf vorhanden sind müssen natürlich dem Käufer mitgeteilt werden. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um einen gewerblichen oder privaten Verkauf handelt."

    Liege ich da so daneben............?
     
  15. 18. Mai 2010
    AW: Ebay - Defektes Gerät anders als beschrieben

    siehe meinen edit im beitrag oben...

    mit sachmangel kommst du echt nicht weit, da der beschriebene mangel ja wohl zutrifft. der umstand der zu dem angegebenen mangel führt ist IMO eben unerheblich. ein sachmangel ist es nur dann, wenn die ware von der beschriebenen beschaffenheit abweicht, das tut sie IMO nicht...
     
  16. 18. Mai 2010
    AW: Ebay - Defektes Gerät anders als beschrieben

    Hat er ja, in dem er das Gerät als "defekt/Bastllergerät" verkauft hat.
    Er hat geschrieben, das der Motor nict mehr anläuft, aber nirgenwo, dass, das der einzige Defekt ist. Natürlich ist das ein Dreckssack der sowas abzieht aber IMO hast du keine Chance.

    Du kannst es aber ja trotzdem probieren, vllt. hat der nicht so die Ahnung und du hast Erfolg.



    Würde aber lachen, wenn dann in ein paar Tagen hier ein Thread erscheint "EBAY: Käufe möchte umtauschen / hat kein Reht dazu" xD
     
  17. 18. Mai 2010
    AW: Ebay - Defektes Gerät anders als beschrieben

    Wow, damit muß sich doch was anfangen lassen können!!!!!!

    Danke
     
  18. 18. Mai 2010
    AW: Ebay - Defektes Gerät anders als beschrieben

    achja... im zweifel immer nen anwalt einschalten... immerhin bin ich nahezu laie^^
     
  19. 19. Mai 2010
    AW: Ebay - Defektes Gerät anders als beschrieben

    Vielleicht wurde das Gerät ja auf dem Dachboden gefunden, und von irgendwem anderen auseinandergefuchelt. Am besten mal den Verkäufer kontaktieren.. aber weil er ja Defekt geschrieben hat, denke ich nicht dass da viel zu holen ist.
    Aber probieren sollte es man aufjedenfall!! =)
    Wenn man sich auch nicht mit solchen Geräten auskennt, ist es nichtmal zu verübeln.
     
  20. 20. Mai 2010
    AW: Ebay - Defektes Gerät anders als beschrieben

    Aus dem Schriftverkehr mit dem Verkäufer:

    "Hallo,

    Ich habe das Gerät einem Fachhändler zur Reparatur überreicht, der zum Reparaturversuch die Abdeckung vermutlich geffnet hatte. Da er mir das Gerät als defekt zurückgab, habe ich mich weiter mit der Fehlerbehebung auseinander gesetzt und es zur Auktion gestellt. Aus der Artikelbeschreibung geht eindeutig hervor, dass es sich um ein defektes Bastlergerät handelt. Den mir bekannten Fehler habe ich ebenfalls erwähnt.

    Viele Grüße"


    -------------------

    Hallo Herr .......,

    ein Fachhändler, der das Gerät beim öffnen schon fast zerstört ist kein Fachhändler. Die Tatsache das das Gerät beim Fachhändler war wurde in der Auktion verschwiegen.

    Sie schreiben gerade, das Sie sich nach dem Fachhändler mit der Fehlerbehebung auseinander gesetzt haben! Wie denn, nochmal geöffnet und Teile ausgebaut? Davon und von der Reparatur des Fachhändlers haben Sie in der Auktion nichts erwähnt! Genauso wenig das Teile Fehlen und das das Gerät nicht einmal wieder richtig zusammengesetzt wurde. Auf dem Bild ist der Player in eingeschaltetem Zustand abgebildet - nichts erkennbar von der Öffnung und der fehlenden und losen Teile.

    Noch einmal die Aufforderung meinerseits an Sie, das Gerät aus folgendem Grund zurück zunehmen:

    BGB §123 I 1 Halbsatz 1:
    Anfechtung wegen arglistiger Täuschung. Dazu bedarf es:

    1) Täuschung
    2) Dadurch veranlasste Willenserklärung
    3) Arglist

    zu 1:

    Es wurde sich auf Fehlersuche begeben, ein Fachhändler soll das Gerät auseinander gebaut haben, schraubte darin herum und baute es dann auch noch mangelhaft wieder zusammen. Fehler / Ursachen wurden angeblich nicht gefunden oder beseitigt. Der Verkäufer erwähnt nun eine weitere Fehlersuche seinerseits und schrieb von diesem Sachverhalt nachweislich nichts in die Auktion. Der tatsächliche Zustand beim Verkauf, des nun vorhandene Schadens durch das öffnen oder Schäden die durch die nun nicht mehr befestigte Lasereinheit während des Transportes auftreten können wurden also ebenfalls verschwiegen oder in Kauf genommen.

    zu 2:

    Weiterhin, der Player wurde aufgrund der Angaben im Angebot und der darin enthaltenen Beschreibung gekauft

    zu 3:

    Arglist ist nun nach BGH noch mehr zu bejahen, da der Verkäufer einen Fehler kennt (hier auf alle Fälle das Fehlen und entfernen von Bauteilen bzw. Schrauben und die verdrehte/verkanntete Laser-Schutzabdeckung) und gleichzeitig damit rechnet, dass der Vertragspartner den Fehler nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht geschlossen hätte.

    Ich weise nochmal auf mein Recht zum Rücktritt des Kaufvertrages hin.

    Nehmen Sie das Gerät zurück und erstatten Sie den Überweisungsbetrag. Das ist Ihre einzige Möglichkeit, ohne Konsequenzen, gemäß BGB §123 I 1 Halbsatz 1 das ganze aus der Welt zu schaffen. Sie haben Tatsachen wissentlich vorenthalten und trotzdem Verkauft. Die Bewertung bei Ebay käme noch hinzu.

    Um das ganze nochmal zu verdeutlichen: Ich trete nicht vom Kaufvertrag zurück weil ich ein Defektes Gerät erworben habe an dem der Motor nicht mehr läuft, sondern weil dem Defekten Gerät neben dem angegebenen Defekt eine vollkommen andere Sachverhalt zugrunde liegt. Und daher ist der Rücktritt rechtlich einwandfrei. Sie geben einen Defekt an, aber der Zustand und Ihre Fehlerbehebung und somit weitere Defekte werden verschwiegen. Eindeutig.


    MfG


    --------------------


    Hallo ......,

    Ich bemühe mich meine Artikelbeschreibung so ordentlich wie möglich zu machen und habe durchweg nur positive Resonanz. Auch bei dieser Auktion habe ich nach bestem Wissen und Gewissen beschrieben - also auch keine Arglist und auch kein Vorsatz einer Täuschung. Sie haben ein defektes Gerät erhalten - wie in der Auktion versprochen. Die Historie des Geräts ist unerheblich. Der Verkauf erfolgte eindeutig als defektes Bastlergerät. Dass das Gerät noch andere Defekte als den mir bekannten Fehler aufweist, kann ich nicht prüfen und zum anderen habe ich es auch nicht in der Artikelbeschreibung ausgeschlossen. Die eindeutige Deklaration "defektes Bastlergerät" heißt nicht, dass das Gerät zwingend wiederherstellbar ist. Ich weiß nicht mit welcher Erwartungshaltung Sie mitgeboten haben?
    Ich bin interessiert an fairen Geschäften und zeige mich auch sehr kulant bei gerechtfertigten Reklamationen. Ihre Einwände kann ich jedoch leider nicht nachvollziehen. Sie haben den Artikel, wie er beschrieben war, geliefert bekommen. Aus diesem Grund lehne ich eine Rückabwicklung ab.
    Sie können sich gerne auch an eBay oder ihren Anwalt wenden. Jedoch werden Ihnen diese wohl nichs anderes mitteilen können. Es tut mir leid, dass ich Sie nicht mit dem Artikel zufriedenstellen kann.

    Mit freundlichem Gruß


    -----------------------------


    Sehr geehrter Herr .....,

    der §123 BGB ist da in der Aussage ausnahmsweise mal sehr eindeutig. Sie haben ein Gerät als Defekt angeboten mit dem Zusatz: "Die CD läuft nicht mehr an." In einer der folgen Mail unseres schriftverkehrs ist nun von einem "Fachhändler-Reparaturversuch" ohne Erfolg und wie sie schrieben "habe ich mich weiter mit der Fehlerbehebung auseinander gesetzt". was auf alle fälle bedeutet, das Sie sich das Gerät näher angeschaut haben.

    Damit ist der Tatbestand gemäß §123 BGB eindeutig erfüllt, daran gibt es nichts zu rüttel, dies bitte ich Sie zu bedenken!

    Der beschriebenene Defekt aus Ihrer Beschreibung, welcher "auch von einen Laien zu beheben ist", ist bekannt und in Ordnung, ich kann ja lesen! Aber darum geht es ja auch gar nicht. Es geht um die Mängel, die daneben noch existieren, von Zeugen bestätigt werden können und Ihnen aufgrund der "Fachhändler-Reparatur" oder spätestens durch Ihren Selbstreparaturversuch aufgefallen sein müssen und diese in der Auktion nicht angegeben haben. Fakt.

    Und der Zusatz "Privatverkauf" schützt auch Sie nicht vor der Wahrheitsgemäßen Angaben über den Artikel:

    "Sachmängel (- also hier das unsachgemäße öffnen, bearbeiten und wieder verschließen des Artikels inkl. das Fehlen von Bestandteilen -), die vor dem Kauf vorhanden sind müssen natürlich dem Käufer mitgeteilt werden. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um einen gewerblichen oder privaten Verkauf handelt."

    Der Artikel wurde geöffnet, die Mängel können nur durch öffnen entstanden sein und die war dann auch Ihnen bei einstellen des Artikels bekannt. Ergo -> §123 BGB. Nehmen Sie das Ding zurück!


    MfG

    .....................


    PS: Das Wissen über "Die Historie des Geräts ist" in diesem Fall nicht "unerheblich." Es besteht ein eindeutiger kausaler Zusammenhang zw. dem Einstellen in die Auktion, dem angegeben Defekt und vor allem dem nicht angegebenen Defekt. Was Sie über das Gerät wissen, müssen Sie angeben! Und das sie von erfolglosen "Fachhändler-Reparaturen" wussten, ja sogar selbst in Auftrag gegeben haben und sich selbst der Fehlersuche angenommen haben, das haben sie im nachfolgenden Schriftverkehr per Mail eindeutig dargelegt.
     
  21. 20. Mai 2010
    AW: Ebay - Defektes Gerät anders als beschrieben

    Darf ich fragen um welchen Wert es sich handelt?
    Ich denke nicht dass sich das in irgendeiner weise auszahlt da noch rechtliche schritte etc. zu starten.
    Ich glaube auch das der verkäufe im recht ist.

    Wie oben beschrieben... du verkaufst ein auto mit motorschaden und dann is doch was anderen defekt. Es kennt sich halt nicht jeder aus damit.
    Und das er selber dran rumgebastelt hat tut ja nichts zur sache.. ist ja ein "bastlerstück"
     
  22. 20. Mai 2010
    AW: Ebay - Defektes Gerät anders als beschrieben

    Es geht um ~40EUR + Versand bzw. halt darum das, meiner Meinung nach, er bewust sein Wissen verschwiegen hat. Wenn ich bei diesem Toploader das CD-Fach öffne und die Laserabdeckung um 45Grad verschoben ist, das sieht jeder und er hätte es können angeben. Als Semiproffesioneller Elektroniker, der sich mit dem Artikel auskennt, hätte ich sofort gewußt das das Ding total unproffesionell geöffnet wurde und dabei fast immer der komplette mechanische Laserschutz zerstört wird.

    MfG
     
  23. 20. Mai 2010
    AW: Ebay - Defektes Gerät anders als beschrieben

    TJay ist hier eindeutig im Recht. Hatte etwas ähnliches bei einem Privatkauf eines TV. Mein Anwalt hat damals glaube ich ähnlich argumentiert.

    @ TJay wenn du rechtsschutzversichert bist, dann zeigs dem Betrüger!
    Wenn nicht, wäre es fraglich. Die Anwalts und evtl. Gerichtskosten übersteigen
    ganz bestimmt den Wert des Gerätes ;( Aber wenn es dir das Prinzip Wert ist dann

    Lass einfach mal deinen Anwalt ein nettes und vor allem laaaanges Schreiben aufsetzen.
     
  24. 20. Mai 2010
    AW: Ebay - Defektes Gerät anders als beschrieben

    Rechtschutz, leider nein - aber kann da Ebay nicht auch was dazu sagen? Ne Empfehlung/Meinung an den Verkäufer aufgrund §123 BGB.

    Gruß!


    PS an prisona: Ich kaufe ein Auto mit Motorschaden und nichts anderem, dann kann man wohl davon ausgehen das das Ding zumindest nocht komplett ist und er sich nicht in den Zylinderköpfen verewigt hat alla "ich war hier". Oder Auto springt nicht mehr an, aber den 2ten PKW, der sich bis zur Windschutztscheibe gedrück hat wird nicht erwähnt. Er hat hier Tatsachen gewußt die Ursächlich für den von mir angemarkterten zusätzlichen Defekt sind.

    Oder noch einer: Der Spiegel vom Auto ist kaputt! Dann mach doch nen neuen dran! Geht nicht, das Auto liegt drauf!!!!

    Meine Meinung: Bekannter versteckter Mangel ohne dessen Angabe bei der Auktion.
     
  25. 20. Mai 2010
    AW: Ebay - Defektes Gerät anders als beschrieben

    Schnapp dir einen Anwalt - ist wohl die beste Lösung. Tausch dich sonst mal im 123recht Forum mit keinen "Leien" aus .
     
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