#1 19. Mai 2010 Peace, kurze und kanppe Frage: Ein Freund wird in kürze 17.Wenn an seinem Geburtstag die Prüfbescheinigung noch nicht auf der FÜhrerscheinstelle ist,er Theorie sowie Preaxis aber bestanden hat und er an seinem Geburtstag Begleitet fährt,wird das als Fahren ohne Fahrerlaubniss oder als Fahren ohne Führerschein gewertet? + Multi-Zitat Zitieren
#2 19. Mai 2010 AW: Papiere noch nicht da => Fahren ohne Fahrerlaubniss warum so kompliziert? las den begleiter hinfahren und dein freund fährt zurück un es hat sich. der wird in seinem leben noch genug fahren müssen -.- aber ich denke mal fahrerlaubnis. Bekommt man die nicht sofort ausgestellt, wenn man Praxis fertig hat? So wars bei mir. + Multi-Zitat Zitieren
#3 19. Mai 2010 AW: Papiere noch nicht da => Fahren ohne Fahrerlaubniss du hast das falsch verstanden,vlt. habe ich mich auch undeutlich ausgedrückt. er macht am 22. prüfung.die fahrlererin meint,dass es sein kann,das der führerschein/die prüfbescheinigung die man mit 17 bekommt,dann noch nicht auf der zulassungsstelle ist. er kann sie also vlt. erst 2-3 nach seinem geburtstag abholen. meine frage war,ob es fahren ohne fahrerlaubniss ist,wenn er in diesen 2-3 tagen schon fährt.theoretisch hat er die fahrerlaubniss ja schon. + Multi-Zitat Zitieren
#4 19. Mai 2010 AW: Papiere noch nicht da => Fahren ohne Fahrerlaubniss Nein gilt leider nicht ... Man darf nur mit einem Lappen fahren.... Hinfahren, also zum Lappen, d.h. zur Führerscheinstelle darfst du mit bescheinigung fahren .. aber nur da . Sonst siehts schlecht aus ... Ausserdem muss er doch so oder so mit Mami und Papi fahren ... also ist das doch nit soo geil + Multi-Zitat Zitieren
#5 19. Mai 2010 AW: Papiere noch nicht da => Fahren ohne Fahrerlaubniss Darfer nich... wird auch vom Prüfer nochmals gesagt wenner bestanden hat. War bei mir mit Motorrad-Führerschein, war schon 18, aber der Führerschein war aufm Landratsamt, also muss ich den dort holen. Dann hat die prüferin gesagt das ich ers fahren darf mit dem Führerschein weil sonst bin ich ohne unterwegs... + Multi-Zitat Zitieren
#6 19. Mai 2010 AW: Papiere noch nicht da => Fahren ohne Fahrerlaubniss Blabla, du kannst mit ner Fahrerlaubnis fahren. Du sagst dem Polizisten einfach das du einen Führerschein hast, jedoch vergessen. Er lässt dich weiterfahren, schreibt sichs auf und du musst irgendwann deinen Führerschein nachzeigen. + Multi-Zitat Zitieren
#7 19. Mai 2010 AW: Papiere noch nicht da => Fahren ohne Fahrerlaubniss Mit dem Bestehen der Prüfung erhältst du deine Fahrerlaubnis, die Prüfbescheinigung ist "nur" der verwaltungsrechtliche, dokumentarische "Beweis" dafür, dass du die Fahrerlaubnis hast. Kann dich im Fall dass du auf der Straße angehalten wirst höchstens nen 10er kosten (und in NRW ggf. noch nen "Kontrollbericht", heißt dass du innerhalb von bis zu 7 oder 14 Tagen deine Prüfbescheinigung uaf einer Polizeiwache nachzeigen musst). JimmyBob + Multi-Zitat Zitieren
#8 19. Mai 2010 AW: Papiere noch nicht da => Fahren ohne Fahrerlaubniss phu, da würd ich aufpassen wenn das rauskommst haste nen dickes prob. ich wär da vorsichtig, das sind dann so späße wie manche denken, dass ihre probezeit am gb vorbei ist und dann mit 30 oder so zu viel gepackt werden, nachschulung bekommen und 2 jahre probzeit verängerung ansonsten: d.h. wenn er gepackt wird -> fahren ohne Fahrerlaubnis + Multi-Zitat Zitieren
#9 19. Mai 2010 AW: Papiere noch nicht da => Fahren ohne Fahrerlaubniss Nur blöd, das auf der Prüfbescheinigung dann das Ausstellungsdatum steht. Also nix mit 7 oder 14 Tage später auf der Polizeiwache zeigen. Ohne Prüfbescheinigung (BF17) ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis. Desweiteren zu BeeJay. Dein Freund hat das falsch verstanden. Seine Prüfbescheinigung ist wahrscheinlich nicht beim Tüv. Auf dem Landratsamt auf jedenfall. Wenn nicht, wird die binnen 5 Minuten beim Landratsamt ausgestellt. Gruss Jago + Multi-Zitat Zitieren
#10 19. Mai 2010 AW: Papiere noch nicht da => Fahren ohne Fahrerlaubniss Aber in deinem Zitat steht es doch schon: Hat der Prüfer, aus welchen Gründen auch immer, die Prüfbescheinigung nicht am Start, dann gibts halt ne befristete Prüfungsbescheinigung (auch wenns bescheuert klingt, ne befristete Prüfungsbescheinigung zur Überbrückung der Zeit bis zur "normalen" Prüfungsbescheinigung). + Multi-Zitat Zitieren
#11 19. Mai 2010 AW: Papiere noch nicht da => Fahren ohne Fahrerlaubniss hat er aber nicht ?( + Multi-Zitat Zitieren
#12 19. Mai 2010 AW: Papiere noch nicht da => Fahren ohne Fahrerlaubniss NOCH hat er ja auch nicht die Prüfung gemacht ;-) Dann ist also am 22.(ich nehme mal an Mai) der große Tag der Wahrheit und wir erfahren ob man eine befristete Prüfungsbescheinigung zur Überbrückung der Zeit bis zum Erhalt der "normalen" Prüfungsbescheinigung erhält + Multi-Zitat Zitieren
#13 19. Mai 2010 AW: Papiere noch nicht da => Fahren ohne Fahrerlaubniss jo stimmt, kanns mir aber net vorstellen vor allem müsste er sie ja erstmal abholen. aber eins is sischer, wenn er nichts hat (und nein, der zettel den man bekommt nützt nichts) und es rauskommt, dann is er dran. naja is auch wieder gut. wer mehr weiß, kann mich gern belehren, ich mach mich ma vom acker + Multi-Zitat Zitieren
#14 19. Mai 2010 AW: Papiere noch nicht da => Fahren ohne Fahrerlaubniss Danke schonmal für eure Antwortet,habt natürlich alle ne BW bekommen. Er soll halt am 22. den Prüfer fragen,falls es euch interessiert kann ich das Ergebniss ja nochmal posten. Danke euch! + Multi-Zitat Zitieren