Enführung der Bankiers-Frau

Dieses Thema im Forum "Allgemeines & Sonstiges" wurde erstellt von XtodaZ, 20. Mai 2010 .

  1. 20. Mai 2010
    Momentan läuft ja überall das Video der Hinterbliebenen, die darum bitte, dass ihre Mutter/ Frau wieder freikommt.

    In dem Video fordert die Tochter die Entführer auf, sich an einen pfarrer zu wenden und ihm zu sagen wo die mutter ist. weil der pfarrer ja schweigepflichtig ist, würde den Entführern keine Strafe drohen.

    Jetzt wollt ich wissen ob das so wahr ist. Ich dachte immer, dass bei schweren gesetzesverstößen (klar definiert) die schweigepflicht entfällt und bei einem mord beispielsweise der pfarrer "gestehen" muss!

    Wie sieht denn das nun aus?
     
  2. 20. Mai 2010
    AW: Enführung der Bankiers-Frau

    § 139 Abs. 2 StGB
    (2) Ein Geistlicher ist nicht verpflichtet anzuzeigen, was ihm in seiner Eigenschaft als Seelsorger anvertraut worden ist.

    Nein, ein Priester muss nichts, auch wenn es Mord ist, der Polizei weitergeben.
    Dies sagt § 139 Abs. 2 StGB (siehe oben).

    Im Gegenteil ist es ihm sogar untersagt, vom Kirchenrecht aus, etwas weiter zu geben:

    Can. 983 — § 1 . Das Beichtgeheimnis ist unverletzlich, dem Beichtvater ist es daher streng verboten, den Pönitenten durch Worte oder auf irgendeine andere Weise und aus irgendeinem Grund irgendwie zu verraten.

    § 2 . Zur Wahrung des Geheimnisses sind auch, falls beteiligt, der Dolmetscher und alle anderen verpflichtet, die auf irgendeine Weise aus der Beichte zur Kenntnis von Sünden gelangt sind.

    [...]

    Can. 1388 — § 1. Ein Beichtvater, der das Beichtgeheimnis direkt verletzt, zieht sich die dem Apostolischen Stuhl vorbehaltene Exkommunikation als Tatstrafe zu; verletzt er es aber nur indirekt, so soll er je nach Schwere der Straftat bestraft werden.

    Greetz
     
  3. 20. Mai 2010
    AW: Enführung der Bankiers-Frau

    Jenachdem kann man an dieser Stelle noch das Zeugnisverweigerungsrecht auf Basis des Berufsgeheimnisses erwähnen:

    Ein Pfarrer kann sich also immer auch auf das Berufsgeheimnis berufen, egal um welchen Sachverhalt es geht.

    Würde also einer der Täter sich auf einem Beichtstuhl einfinden und sagen "Hey alter, ich sag dir wo die Frau ist, wenn du mich nicht an die Polizei verpfeifst", dann würde ich auch sagen dass ein Pfarrer, Kinderschänderei hin oder her, den Anstand haben würde vor Gericht dann auch tatsächlich von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch zu machen.

    Wobei ich nicht verstehe, warum sich die Täter an einen geistlichen wenden sollen, wenn es auch andere Wege gibt um publik zu machen, wo die Frau ist:
    z.b: ein anonymer Anruf bei einer Tageszeitung (Lokalzeitung würde auch schon reichen)

    Mal ganz abgesehen davon, dass die betroffene Frau wahrscheinlich sowieso am meisten Informationen geben könnte (vorausgesetzt sie lebt noch). Ist ja nicht so dass man an einer Beichte nur teilnehmen kann wenn man ein Foto von sich und Personalien hinterlegt.
     
  4. 20. Mai 2010
    AW: Enführung der Bankiers-Frau

    Der kam ja neulichbei Aktenzeichen XY. Es ist schon armseelig, dass erst Hinweise bei der Polizei eingehen, wenn solch ein Verbrechen in einer Entertainment Show zur Prime Time gezeigt wird.

    Bald ist unsere Gesellschaft ganz unten.
     
  5. 23. Mai 2010
    AW: Enführung der Bankiers-Frau

    Jo mag zwar sein das nen Priester Schweigerecht hat aber ihr glaubt doch nicht das man so einen Täter nicht mit allen Mitteln fangen will.
     
  6. Video Script

    Videos zum Themenbereich

    * gefundene Videos auf YouTube, anhand der Überschrift.