Zivieldienststelle und eigene Wohnung?

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von sge4ever, 20. Mai 2010 .

Schlagworte:
  1. 20. Mai 2010
    Hallo,

    ich habe mir jetzt schonmal ein paar Threads durchgelesen, bin mir aber noch nicht sicher, wie es in meinem Fall ist.

    Also:

    Ich mache derzeit Abitur und bin damit bald fertig und wohne noch zu Hause, hier gefällt es mir aber gar nicht mehr (Stress daheim & totales Kuhkaff), sodass ich im Sommer in die Nähe bzw. nach Frankfurt ziehen möchte.

    Mein Zivildienst dort beginnt am 01.08.2010

    Nun zur eigenen Wohnung:

    Ich würde zum 01.07.2010 in die Wohnung ziehen, die kostet jedoch 480 Euro warm.

    Das ich nicht Anspruch auf diese 298€ habe weiß ich, da ich ja bei Zivildienstantritt nur einen Monat in ihr leben würde und nicht mindestens 6 Monate.

    Habe ich aber Anspruch auf die 209€?


    Das habe ich mal kopiert:

    (2) Als Mietbeihilfe wird gewährt
    Ersatz der vollen Miete, jedoch monatlich nicht mehr als 298,50 Euro, wenn der Wehrpflichtige die Anspruchsvoraussetzungen nach Absatz 1 bei Beginn des Wehrdienstes bereits sechs Monate erfüllt oder den Wohnraum dringend benötigt;
    Ersatz von 70 vom Hundert der Miete, jedoch monatlich nicht mehr als 209,00 Euro, in allen anderen Fällen des Absatzes 1, sofern das Mietverhältnis vor dem Wehrdienst begonnen hat.


    Hoffe ihr könnt mir helfen, bw ist ehrensache,

    mfg
     
  2. 20. Mai 2010
    AW: Zivieldienststelle und eigene Wohnung?

    zivil.de – Das Online-Magazin für Freiwillige, FSJ, BFD und Friedensarbeit

    zivil.de – Das Online-Magazin für Freiwillige, FSJ, BFD und Friedensarbeit

    Ansonsten lass dich einfach beraten...Google nach "Unterhaltssicherungsgesetz für Zivildienstleistende"
     
  3. 20. Mai 2010
    AW: Zivieldienststelle und eigene Wohnung?

    "Wer ohne dringenden Bedarf erstmalig während des Dienstes eine Wohnung mietet, hat keinen Anspruch auf Mietbeihilfe nach dem Unterhaltssicherungsgesetz."

    ja wie lässt sich das verstehen?

    Ist das Auslegungssache?

    Wenn ich sage, dass ich zuhause mit meinen Eltern nicht mehr klar komme, würde das als Begründung zählen oder nicht?

    Ich meine meine eigentlichen Gründe sind, dass ich eine eigene Wohnung haben möchte und nicht mehr aufm Land wohnen will sondern zentraler
     
  4. 20. Mai 2010
    AW: Zivieldienststelle und eigene Wohnung?

    nenn als grund, dass es unzumutbar wäre, jedes mal ne lange strecke zur zivi-stelle zu fahren und da du eh ausziehen möchtest, weil du danach vlt studieren willst oder ne ausbildung amchen willst, bietet sich das moentan an.
     
  5. 20. Mai 2010
    AW: Zivieldienststelle und eigene Wohnung?

    Mit sowas ist weniger zu spaßen, wenn du das so rüberbringst als würdest du zu Hause unterdrückt oder gar misshandelt werden habt ihr schneller das Jugendamt am Hals als ihr gucken könnt..
    Ist einem Kumpel damals passiert, jedoch ist das alles wirklich Auslegungssache, Berufsort/Schule sind Gründe warum man dringend umzieht oder Geldnot der Eltern vllt.

    Die achten sehr penibel darauf wem sie Geld überlassen und wem nicht, leider ists so.
     
  6. 20. Mai 2010
    AW: Zivieldienststelle und eigene Wohnung?

    naja jugendamt ist für mich ja wohl nicht zuständig bin ja übe 18 und häusliche Gewalt gibts bei uns nicht

    mh was könnte ich als begründung angeben


    btw: kann man die Threadüberschrift, habe "Zivildienststelle" falsch geschrieben^^
     
  7. 20. Mai 2010
    AW: Zivieldienststelle und eigene Wohnung?

    Du kannst den Threadtitel selbst ändern, indem du ins Alltagsproblemeforum gehst und genau neben den Namen des Threads klickst^^
     
  8. 20. Mai 2010
    AW: Zivieldienststelle und eigene Wohnung?

    ist das jugendamt nicht bis zum alter von 24 jahren für einen zuständig? besonders,
    wenn du noch unter dem dach deiner eltern lebst?
     
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