#1 28. Mai 2010 Quelle: http://www.123recht.net/Abmahnungen-auf-100-Euro-begrenzt--__a64718.html Finde ich ja mal super! Falls es schon gepostet wurde - sorry. Hatte es nicht gefunden. + Multi-Zitat Zitieren
#2 28. Mai 2010 AW: Abmahnungen für Urheberrechtsverletzungen auf 100€ begrenzt sau geil, was dennoch für die leute die rund um die uhr leechen interresant ist, wobei ich mir ab und an mal nen film sauge. für mich wären selbst die zu viel, und eigtl. haben idioten, die sich erwischen lassen, weil sie ja so schlau sind, auch wohl ne höhere strafe als 100 eus verdient. soviel von mir greetz bw haste für die news + Multi-Zitat Zitieren
#3 28. Mai 2010 AW: Abmahnungen für Urheberrechtsverletzungen auf 100€ begrenzt Sehr schoen Naja, die p2p´ler sollten aber eig. nochmal 100EUR wegen ihrer Dummheit drauf bekommen. gruß + Multi-Zitat Zitieren
#4 28. Mai 2010 AW: Abmahnungen für Urheberrechtsverletzungen auf 100€ begrenzt Relativ^^ Ist ja nicht so, dass man immer nur eine MP3 runterlädt. Denn wenn du die Top100 über einschlägige Quellen beziehst, dann hast du, wenn du Glück hast nen Monat später 100 Abmahnungen á 100EUR im Briefkasten --> 100*100EUR = 10.000EUR Da lacht keiner mehr. EDIT: und wo ist der Haken Da hat die Musikindustrielobby aber noch etwas mitzureden. + Multi-Zitat Zitieren
#5 28. Mai 2010 AW: Abmahnungen für Urheberrechtsverletzungen auf 100€ begrenzt Wenn die 100€ an den Staat gehen würden - meinetwegen. Aber Abmahnanwälte schieben ja fast so viel Kohle wie Sammelklagenanwälte. Einfach nur unverdient und eine Belastung für das Rechtssystem. + Multi-Zitat Zitieren
#6 28. Mai 2010 AW: Abmahnungen für Urheberrechtsverletzungen auf 100€ begrenzt Der Artikel ist noch aus dem April, Mittlerweile ist es rechtskräftig, hat zumindest der Rechtsanwalt in dem gestrigen Workshop auf dem ich war gesagt. + Multi-Zitat Zitieren