Ab wann zur Mietminderung berechtigt?

Dieses Thema im Forum "Allgemeines & Sonstiges" wurde erstellt von .x-tra, 17. Juni 2010 .

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  1. 17. Juni 2010
    Also wir haben folgenden Fall.
    Seit ca. 5 Wochen ist unsere Wohnungsklingel und etwas an der Toilettenspülung defekt.
    D.h. wir haben es vor 5 Wochen gemeldet, es kam der Hausmeister, hat an der Toilette rumprobiert es instandzusetzen, stellte sich aber hinterher raus daß sie immer noch defekt is.
    Aber er wollte 4 Tage später eh nochmal wegen der Klingel kommen.
    Niemand kam.
    In dieser Zeit haben wir es drei oder viermal dem Vermieter mitgeteilt per Mail mit Lesebestätigung.
    Vor zwei Wochen in einem Gespräch sicherte mir dieser zu sich um beides zu kümmern.

    Gestern meinte er aber ich solls nochmal schriftlich machen mit Frist, sonst Mietminderung.

    Irgendwas haut hier aber nich hin.
    Der weiß was defekt is, warum soll ichs nochmal schriftlich machen?

    Und nun meine Frage, zählen meine Mails auch als Beweis, um eine Mietminderung durchzusetzen?
    Und wenn ja in welcher Höhe und wäre ich jetzt schon dazu berechtigt.

    Angemahnt muss er ja nun nicht mehr werden, denke ich.
    Genug Zeit war auch und er wußte ja davon.
     
  2. 17. Juni 2010
    AW: Ab wann zur Mietminderung berechtigt?

    Vielleicht hilft dir das weiter: Mietminderungstabelle


    Grüße
    Beef
     
  3. 17. Juni 2010
    AW: Ab wann zur Mietminderung berechtigt?

    hatte selbst vor nen paar monaten einige probleme mit meinem (jetzt alten) vermieter.

    du bist prinzipiell zu einer mietminderung berechtigt, wenn ein mangel an der mietsache vorliegt und du diesem dem vermieter überhaupt einmal mitgeteilt hast. dann darfst du die miete entsprechend (das is der part mit der tabelle vom vorposter) für die zeit, in der der mangel bestand, mindern. du brauchst keine erlaubnis des vermieters!
    allerdings ist das immer so ne sache, denn es kann sein, dass ein kaputter toilettenkasten kein grund für eine mietminderung ist.

    ich würde die empfehlen in den lokalen mieterschutzbund zu gehen. das kostet net viel und du bekommst dann ne rechtsberatung, wo dir ein anwalt dir sagt, was du darfst und was nicht. wenn du ne rechtsschutzversicherung mit mietrechtsversicherung hast, dann kannst auch direkt zum anwalt.

    ich geh in zukunft immer direkt zum anwalt, denn das mietrecht (insbesondere der fall der mietminderung und mangel an der mietsache) ist sehr komplex.

    mfG
     
  4. 17. Juni 2010
    AW: Ab wann zur Mietminderung berechtigt?

    naja der spülkasten läuft halt ein wenig aus, muss was drunter stellen...
    und nachlaufen tuts auch nich immer, da muss man manchmal erst am spülkasten rütteln.
    und naja die klingel geht halt garnicht.
    jetzt in den mieterschutzbund zu gehen is sicherlich sinnvoll kostet aber dennoch erstmal geld...
    und sind in 2 monaten eh aus der wohnung...
    aber ich werds mit ner mietminderung versuchen...


    ach und mal ne andere frage....
    folgendes beispiel...

    mietbeginn mai 2010
    wohnungsübergabe jedoch am 01.04.2010 da zuzug aus anderer stadt hatte das die verwaltung so vorgeschlagen.
    problem ist folgendes.es wurde ein monat kaltmietfrei auf dem übergabeprotokoll vereinbart.
    frage ist nun zählt das für den monat april oder mai?
    da ja eigentlich der mai der erste mietmonat ist.
    und im april hat die wohnung bis zum 18. niemand betreten.
     
  5. 17. Juni 2010
    AW: Ab wann zur Mietminderung berechtigt?

    .

    Das sagt doch alles. Das du bis zum 18. nicht da warst ist denen doch wurscht. Damit ham die nix am Hut. Und das sie dir entgegenkommen und dir ja quasi die Wohnung nen Monat eher überlassen gegen ja eine "kleinere" Miete würd ich mich an deiner Stelle mal glücklich schätzen ... .

    Das mit der Mietminderung ist auch stark übertrieben. Ernsthaft wegen ner kaputten Klingel und rütteln am Spülkasten die Miete mindern? Um welchen Betrag? 0.01%? Das is Quatsch. Wenn du dazu eh bald ausziehst umso mehr. Versuchs nochmal höflich mit nem Schreiben, droh ihnen an du lässt es sonst reparieren und stellst es ihnen in Rechnung aber mehr wirste da nicht rausbekommen.

    Emails sind btw nicht verwertbar. Solche Sachen immer per Post. Mails sind nirgends aussagekräftig und als Beweis sowieso nicht zugelassen ... .
     
  6. 17. Juni 2010
    AW: Ab wann zur Mietminderung berechtigt?

    Hab mal gehört das man aber nicht einfach so die weniger Miete überweisen kann.
    Hat n Freund von mir gemacht und der musste es mit Zinsen zurückzahlen.
    Hatte das zwar vorher dem Vermieter auch kund getan aber hat trotzdem nicht gereicht gehabt.
    Ich frag den nochmal wie das genau war
     
  7. 17. Juni 2010
    AW: Ab wann zur Mietminderung berechtigt?

    Wenn du wirklich unbedingt eine Mietminderung möchtest (damit lässt du aber indirekt zu, dass sich um das Problem nicht wirklich zügig weiter gekümmert wird), dann setz deinem Vermieter einen netten 3 Zeiler auf, indem du eben die von dir erwähnten Mängel schilderst und darauf hinweist, dass du mehrfach bescheid gegeben hast.

    Du darfst eine Mietminderung auf keinen Fall ohne vorherige Ankündigung machen! (Bezug zum Vorposter).

    An deiner Stelle würde ich weiterhin "Druck" machen und darum bitten eine schnelle Lösung zu finden. Eine kaputte Klingel ist einfach mal unglaublich nervig. Ich weiß nicht wie weit du von deinem Vermieter wohnst - sonst klingel bei ihm persönlich und mach schriftlich einen Termin für Handwerker/Hausmeister aus.
     
  8. 17. Juni 2010
    AW: Ab wann zur Mietminderung berechtigt?

    also es is nich nur rütteln am spülkasten, weil der doch zusätzlich noch ausläuft.
    punkt ist, beides wurde uns mehrfach zugesichert daß es instandgesetzt wird.
    weiterhin wegen dem kaltmietfrei geht es darum, daß zugesichert war der monat mai sei kaltmietfrei!!!
    davon wissen die aber plötzlich nix mehr
     
  9. 17. Juni 2010
    AW: Ab wann zur Mietminderung berechtigt?

    Google/SuFu -> Mietminderung da findest du viel. Auch der Mieterschutzbund wird dir gerne helfen.

    closed
     
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