#1 18. Juni 2010 Hallo, welche Anträge kann man in einer Wohneinrichtung, die vom Jugendamt (als Träger) finanziert wird, stellen um Geld zu bekommen?
#2 19. Juni 2010 AW: Finanzielle Rechte in einer Jugendwohneinrichtung (Bayern) auf welcher gesetzlichen grundlage findet denn die finanzierung statt? ist es eine hze oder wie?
#3 19. Juni 2010 AW: Finanzielle Rechte in einer Jugendwohneinrichtung (Bayern) Es ist eine Vollzeitunterbringung mit Vollverpflegung, welche normalerweise von dem Landkreis bzw der Stadt finanziert wird ..
#4 19. Juni 2010 AW: Finanzielle Rechte in einer Jugendwohneinrichtung (Bayern) problem ist einfach, dass man dir ohne die gesetzliche grundlage, auf welcher die finanzierung erfolgt, nicht weiterhelfen kann!du musst also klar sagen anch welchem § deine unterbringung stattfindet! ist es mit einverständniss deiner eltern? haben die noch das personensorgerecht oder hast du einen vormund? ich geh mal davon aus du bist unter 18jahren!