Was tun, nach Garantieablauf?

Dieses Thema im Forum "Hardware & Peripherie" wurde erstellt von secanon, 27. Juni 2010 .

  1. 27. Juni 2010
    Hallo RRler,

    habe da eine Frage:

    Ich habe Anfang März 2008 eine Grafikkarte gekauft: Geforce 8800 GTS 512 bei Mix Computerversand GmbH. Diese ist im September 2009 kaputt gegangen ( Streifen im Bild, Blue Screen, Booten nur noch im abgesichertem Modus möglich usw.) und die wurde mir ersetzt. Dieser Vorgang hat ca. 6 Wochen gedauert. Nun musste ich feststellen, dass die "neue" Grafikkarte nach ca 9 Monaten wieder den selben Fehler aufweist. Leider musste ich feststellen, dass meine Garantie von 2 Jahren abgelaufen ist. Habe ich nun irgendwelche Rechte oder kann ich die defekte Karte in den Müll schmeißen???

    Habe übrigens das hier noch gefunden § 440 BGB Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz - dejure.org und wollte fragen ob ich hiermit argumentieren kann???

    Wollte jetzt am FR noch nicht da anrufe, da ich nicht weiß wie ich am besten vorgehe und ob ich da lieb fragen soll oder ob ich mit irgendwelchen Gesetzte und Rechte "freundlich" forden kann/muss?

    Danke im Voraus!

    MFG -Secroit-
     
  2. 27. Juni 2010
    AW: Was tun, nach Garantieablauf? (Grafikkarte defekt zum zweiten mal)

    Mit $440 kannst du argumentieren, § 439 1 ist auch interessant. § 439 BGB Nacherfüllung - dejure.org
    Die Garantie verlängert sich um die Reparaturdauer, vllt. sind das die fehlenden 6Wochen^^

    Ich würde einfach mal anrufen und dein Problem schildern, oftmals sind größere Shops sehr kulant in der Hinsicht,.. jedoch erstmal § außen vorlassenden.

    Ob es nun klappt oder nicht, dass kann dir hier voll keiner Sagen... ist eigentlich auch eher ne Rechtsfrage ..und man könnte nen Anwalt dann hinzuziehen. Aber ob das lohnt?

    Wünsch dir viel Erfolg.
     
  3. 27. Juni 2010
    AW: Was tun, nach Garantieablauf? (Grafikkarte defekt zum zweiten mal)

    Ich würde es auch so machen wie es dir DasBoeseLebt vorgeschlagen hat.
    Viel Glück
     
  4. 27. Juni 2010
    AW: Was tun, nach Garantieablauf? (Grafikkarte defekt zum zweiten mal)

    Ähm,
    ist das nicht so wenn du ein austausch Gerät bekommst das dort die Garantie wieder bei Null anfängt?
    So Long
     
  5. 27. Juni 2010
    AW: Was tun, nach Garantieablauf? (Grafikkarte defekt zum zweiten mal)

    ich argumentiere jetzt zwar nach österreichischem Recht müsste nach deutschem aber gleich sein => Gewährleistungsrecht (SchlechterfüllungsR) durch EG-Richtlinien in nationalem Recht umgesetzt.
    (Ausnahme: bei uns SE statt GWL erlaubt)

    IPR - Kontakt gibts keinen (da Käufer/Verkäufer im Inland (DE)

    Durch Austausch (da Verbesserung unmöglich / verweigert / unverhältnismäßig wäre/wurde) [gem §932 f] beginnen die Gewährleistungsfristen von neuem zu laufen.
    (Was für eine Rechtsordung wäre das sonst?!)
    Also mit erhalt der Ware (bzw. Austauschware) hast du wieder deine (volle) 2 Jahre GWL auf bewegliche Sache von Neuem.
    für dich: Gewährleistung ist dasselbe wie umgspr. Garantie (Garantie macht nur Sinn wenn sie gesetzliche GWL-Frist verlängert).

    mfg teNTy^
     
  6. 27. Juni 2010
    AW: Was tun, nach Garantieablauf? (Grafikkarte defekt zum zweiten mal)

    nein die garantie gilt ab kaufdatum

    und wie dasboeselebt schon geschrieben hat werden reperaturzeiten an die garantie angehängt. du hast meineswissens aber 1 jahr zeit den schaden nachzuweisen was in deinem fall schwierig sein wird.

    evtl is die firma ja so kulant und tauschts dir nochmal aus
     
  7. 27. Juni 2010
    AW: Was tun, nach Garantieablauf? (Grafikkarte defekt zum zweiten mal)

    also hätte ich auf meiner Grafikkarte wieder 2 jahre Garantie ..soll ich bei dem Anruf mit irgendwelchen Gesetzen argumentieren oder wie genau würdet ihr vorgehen???
     
  8. 27. Juni 2010
    AW: Was tun, nach Garantieablauf? (Grafikkarte defekt zum zweiten mal)


    Ja, die Gewährleistung beginnt von Neuem, aber Gewährleistung != Garantie!

    Bei einer Gewährleistung geht man davon aus, dass der Schaden/Fehler schon beim Kauf vorhanden war und das gilt es dann erstmal zu beweisen (nach 6 Monaten tritt ja die Beweislastumkehr in Kraft)

    Ich würde es so machen wie dasböse, immer freundlich bleiben, da erreicht man in mind. 90% aller Fälle deutlich mehr, als wenn man von anfang an auf die " " haut!
     
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