Rundfunkbeauftragter - Rechtsverbindliche Bestätigung

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von stamper, 29. Juni 2010 .

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  1. 29. Juni 2010
    Moin Leute,

    eben war ein Rufu-Vertreter vor meiner Tür und wollte Geld von mir haben.
    Natürlich hab ich kein Radio und keinen PC mit Internet in meiner Wohnung...
    Daraufhin hat er mich aufgefortert ihm innerhalb einer Woche eine 'Rechtsverbindliche Bestätigung' zuzusenden.
    Ist sowas empfehlenswert oder kann ich das auch bleiben lassen, habt ihr damit Erfahrungen?
    Was passiert wenn ich es nicht tue, was passiert, wenn ich es tue?

    Gruß
    Stamper
     
  2. 29. Juni 2010
    AW: Rundfunkbeauftragter - Rechtsverbindliche Bestätigung

    Einfach nicht drauf antworten. Die wollen dir nur Angst einmachen etc.

    Ingore es einfach. Dann wird dir auch nichts passieren.
     
  3. 29. Juni 2010
    AW: Rundfunkbeauftragter - Rechtsverbindliche Bestätigung

    also auf garkeinen bezahlen!!
    es muss ja nicht sein das er dich verarschen will. vielleicht ist das ja auch nur ein missverständnis.
    bei mir war ein änlicher fall das sogar bis ins gericht ging. ich hab gewonnen (war auch ein fehler bei den angegebenen daten)
    mein rat bezahle nicht

    gruzzz
    zentohero
     
  4. 29. Juni 2010
    AW: Rundfunkbeauftragter - Rechtsverbindliche Bestätigung

    Dankeschön euch beiden soweit, zu bezahlen hatte ich ohnehin nicht vor,
    ich wollte mich nur erkundigen ob es stressfreier ist dem Vertreter schriftlich zu bestätigen, dass ich keine Geräte hab, oder ihn einfach zu ignorieren.
     
  5. 30. Juni 2010
    AW: Rundfunkbeauftragter - Rechtsverbindliche Bestätigung

    Also der Typ war doch von der GEZ, oder?

    Bei der GEZ hat man keine Auskunftspflicht, wenn man keinen Empfang hat. In diesem Fall wollte der Typ dich nur unter Druck stellen. Zahle also nicht, und schicke ihm auch nichts! Da kann ja jeder kommen...
    Es kann zwar sein dass der Typ dich nicht mehr belästigt, wenn du ihm diesen Wisch schickst, aber ich würde den Typen lieber ein paar weitere Male abwimmeln, als ihm irgend ein unterschriebenes Dokument zu geben. Wenn du nichts in Anspruch nimmst, musst du weder etwas zahlen, noch irgend einen Wisch abgeben.
     
  6. 30. Juni 2010
    AW: Rundfunkbeauftragter - Rechtsverbindliche Bestätigung

    Ja danke, so in etwa hatte ich das auch aus dem §4 Abs. 5 herausgelesen, ich bin demnach kein Rundfunkteilnehmer und Anhaltspunkte über Empfangsbereite Geräte liegen ihm auch nicht vor, somit besteht auch keine Auskunftspflicht.
    Vielen Dank soweit.
     
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