#1 4. Juli 2010 Hallo Freunde. Mein Kumpel hat mich gerade angerufen und ist total verzweifelt. =/ Folgendes: Ich habe ihn am 1.07.2010 ca. gegen 12 Uhr abgeholt, weil wir zum See gefahren sind. Die Tage darauf hat er bei mir gepennt, weil wir das großartige Deuschtlandspiel geguckt haben. Nun habe ich ihn heute 04.07.2010 nach Hause gebracht. Er wohnt in 5. Stock. Man hat seine Tür und die Tür unter ihm aufgebrochen (Notdienst). Bei meinem Kumpel ist ein Ventil kaputt gegangen, wodurch extrem viel Wasser runtergelaufen ist. Dies soll am 01.07.2010 gegen ca 14 Uhr gewesen sein. Auch bei 2 weiteren Nachbarn unter ihn. =/ Die Türen wurden nun erneurt usw. Der Notdienst hat behauptet, dass es absichtlich gewesen sein muss, um die Wohnung zu überschwemmen -.- Jedoch war ich ja mit oben, als ich ihn abgeholt habe. So.. und nun, wer zahlt diesen Schaden? Über seiner Mutter ist er nicht mehr Versichert. Muss der Vermieter den Schaden zahlen? Seine Ausbildung hat er am 30.06.2010 erfolgreich beendet. Er hatte nun auch bereits ALG1 und 2 beantragt, um über die Runden zu kommen bis er in September zur Schule kann. Er selbst ist nicht Versichert =/... Was kann man nun tun? + Multi-Zitat Zitieren
#2 4. Juli 2010 AW: Wasserschaden nach Ende der Ausbildung anwalt, gerichtskostenhilfe. sprich mit dem sozialamt. + Multi-Zitat Zitieren
#3 5. Juli 2010 AW: Wasserschaden nach Ende der Ausbildung Vielleicht hat der Vermieter des(Mehr?)Familienhauses auch eine Gebäudeversicherung o.ä. die sowas einschließt. Sonst gibts es doch auch nocht so ein Mieterbund, bei dem er mal nachfragen kann. + Multi-Zitat Zitieren
#4 6. Juli 2010 AW: Wasserschaden nach Ende der Ausbildung Schäden die bei den anderen entstanden sind sind über deren Hausratversicherung gedeckt. Ansonsten sollte die Wohngebäude des Vermieters dafür aufkommen. + Multi-Zitat Zitieren
#5 7. Juli 2010 AW: Wasserschaden nach Ende der Ausbildung es wird erstmal ein gutachter entscheiden wie es zustande gekommen ist und ob deinem kumpel grobe fahrlässigkeit zur last fällt. sollte dies der fall sein, wird er selber blechen müssen, denn dann wird keine versicherung zahlen. bzw. wird die versicherung (sofern vorhanden) zahlen, aber deinen kumpel in regress nehmen. da es hierbei um erhebliche summen gehen kann, empfehle ich einen anwalt anzurufen. + Multi-Zitat Zitieren
#6 10. Juli 2010 AW: Wasserschaden nach Ende der Ausbildung Mutwillig verursacht? Man kanns ich ja einiges zusammenreimen, aber das? Anwalt;Oder einfach sparen + Multi-Zitat Zitieren