#1 9. Juli 2010 Moin, und zwar bin ich momentan nicht auf den Aktuellsten Stand, ich habe meine Wohnung in meiner WG gekündigt, ich war nur als Untermieter eingetragen. Jetzt habe ich eine E-Mail bekommen das ich die Wohnung neu streichen sollte, nichts davon steht aber in meinem Mietvertrag. So wie ich es mit bekommen habe, ist es doch so, dass die Wohnung nur Besen rein verlassen werden muss, wenn keine weiteren Angaben im Vertrag stehen. Bei mir steht im Vertrag nur das, wenn ich ausziehe die Schlüssel Übergabe von 13-18 Uhr erfolgen muss und falls ich ein Schlüssel verloren habe, Schadensersatz von 10€ zahlen müsste. Danke für eure Hilfe + Multi-Zitat Zitieren
#2 9. Juli 2010 AW: Bei Auszug neu Streichen nein musst du nicht. beim auszug muss der vermieter nur dann neustreichen, wenn entweder schäden an den wandfarben vorliegen oder er eine besonders ungewöhnliche farbwahl für die wand gewählt hat. es besteht keine pflicht für mieter die wände beim auszug weis zu streichen + Multi-Zitat Zitieren
#3 9. Juli 2010 AW: Bei Auszug neu Streichen ...ausser, Du hast es komplett versaut. Wenn ne Miezekatze Tapeten oder so angekratzt hat, dann bist du schon verpflichtet. Allein das normale Wohnen verpflichtet dich nicht dazu. + Multi-Zitat Zitieren
#4 9. Juli 2010 AW: Bei Auszug neu Streichen damit wäre ja alles gesagt was es zu sagen gibt. nichts hinzuzufügen. EUR: mascarade: na überleg mal... streichst du etwa deine tapeten? + Multi-Zitat Zitieren
#5 9. Juli 2010 AW: Bei Auszug neu Streichen Wenn das auf die Katze bezogen ist...ich hab keine...-) Und: Natürlich streich ich die Tapeten beim Auszug, wenn ich sie wirklich versaut hab in einer Art, die über das normale Wohnen hinausgeht. Es besteht keine Pflicht dazu aber mal im Ernst: Ein absoluter Freifahrtschein ( falls wirklich was beschädigt wurde ), ist das ja nun nicht, oder? + Multi-Zitat Zitieren
#6 9. Juli 2010 AW: Bei Auszug neu Streichen Also wenn es nicht ausdrücklich im Mietvertrag steht, dass die Wohnung geweißt zu übergeben ist (ja auch raufasertapete kann man weiß streichen), dann musst du nicht streichen. Selbst bei Beschädigungen nicht. Dann wird es allerdings so sein, dass dein Vermieter ne Firma beauftragt und das von der Kaution abgeht, die du beim Einzug sicher hinterlegt hast + Multi-Zitat Zitieren
#7 9. Juli 2010 AW: Bei Auszug neu Streichen wobei hier zu empfehlen ist es selbst zu machen, denn der vermieter hat keinen anspruch auf die leistung eines handwerkers. meist nehmen die das geld dann einfach von der kaution aber lassen es gar nicht machen. würde ich denen nicht gönnen du musst es übrigens auch neu streichen, wenn die fristen für die schönheitsreperaturen verstrichen sind. das is je nach raum-verwendung unterschiedlich (bekannt als 7-5-3 regelung). viele vermieter drücken jetzt auch quotenklauseln bzgl. der schönheitsreperaturen in den mietvertrag. d.h., dass du je nachdem wie lang du drinn gewohnt hast, einen anteil an den ggf. noch nicht fälligen schönheitsreperaturen zu übernehmen hast. und das streichen der wände zählt zu den schönheitsreperaturen. mfG + Multi-Zitat Zitieren
#8 10. Juli 2010 AW: Bei Auszug neu Streichen alles klar, danke für die Info, ich wohne erst 2 Jahre hier also sind keine fristen verstrichen. + Multi-Zitat Zitieren
#9 10. Juli 2010 AW: Bei Auszug neu Streichen Aus aktuellem Anlass: http://www.focus.de/immobilien/mieten/tid-17503/wohnflaeche-darf-der-vermieter-die-miete-erhoehen_aid_488217.html Da sind alle Fragen geklärt und zudem ist es ne vernünftige Quelle. + Multi-Zitat Zitieren
#10 10. Juli 2010 AW: Bei Auszug neu Streichen Schönheitsreparaturen – Muß der Mieter bei Auszug streichen? | Rechtsanwalt News Denke da steht so einiges was dir die Angst nimmt. Wollte auch mal umziehen und er hat es als optimale "Studentenbude" bezeichnet den ersten Monat mietfrei aber als ich da war, war alles verhunzt er meinte deswegen ist 1 Monat mietfrei (350Euro Miete und der Schaden ging über 700 nur Material). Aber google beantwortet deine Frage eigtl auch wenn er mit sowas kommt dann halte ihn die passenden Richtlinien/Gesetze vor oder frag beim Mieterschutzbund nochmal nach. Gruß + Multi-Zitat Zitieren