Freundin droht Rauswurf wenn sie 18 wird - was dann ?

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von dont_leech, 11. Juli 2010 .

  1. 11. Juli 2010
    Moin,
    meiner Freundin droht wahrscheinlich der Rauswurf wenn sie 18 wird.
    Aber was dann sie hat keine Ausbildung sind die Eltern nich verpflichtet ihr dann ne Wohnung zu zahlen ? Was wenn sie das nicht können ?

    Mach mir irgwie sorgen dass sie dann total abstürzt...


    Danke
     
  2. 11. Juli 2010
    AW: Freundin droht Rauswurf wenn sie 18 wird - was dann ?

    Wennse wirklich rausgeworfen wird, dann bekommt sie unterstützung, entweder müssen die Eltern das machen oder sie bekommt was vom Jugendamt.

    Macht sie was? Schule, Ausbildung, nichts? Kann sie sich selbst finanzieren oder wird sie eh schon finanziert?
     
  3. 11. Juli 2010
    AW: Freundin droht Rauswurf wenn sie 18 wird - was dann ?

    zur not arbeitslosen geld oder an eine stelle wenden um eine ausbildung zu bekommen oder zuminstest hilfe beim finden einer ausbildung
     
  4. 11. Juli 2010
    AW: Freundin droht Rauswurf wenn sie 18 wird - was dann ?

    Sicher ich mein sie hat keine ausbildung und wenns gut läuft bekommt sie vll nen FSJ ?
    Und nein sie würde sich nich selber finanzieren können
     
  5. 11. Juli 2010
    AW: Freundin droht Rauswurf wenn sie 18 wird - was dann ?

    na das heißt dann jugendwohngruppe oder hartz4
     
  6. 11. Juli 2010
    AW: Freundin droht Rauswurf wenn sie 18 wird - was dann ?

    naja...sie würde Geld bekommen, wenn sie studiert (bis 26 Jahre - falls Zivi/Bund bis 27 Jahre, da es sich aber um deine FreundIN handelt, ist dies hier nicht der Fall) oder eine Ausbildung macht, sind die Eltern gesetzlich VERPFLICHTET den Kindern einen angemessenen Unterhalt zu zahlen! Wenn Sie aber Schule/Ausbildung/Sonst. BEENDET hat, müssen sie nichts mehr zahlen.
     
  7. 11. Juli 2010
    AW: Freundin droht Rauswurf wenn sie 18 wird - was dann ?

    Das gilt aber auch nur für den ersten Versuch eine Ausbildung zu erlangen.


    Angenommen sie studiert, bricht dann aber ab weil es ihr keinen Spass macht. Dann erlischt jeglicher Anspruch.
     
  8. 11. Juli 2010
    AW: Freundin droht Rauswurf wenn sie 18 wird - was dann ?

    das kann gut sein, da lasse ich mich gerne korrigieren
     
  9. 11. Juli 2010
    AW: Freundin droht Rauswurf wenn sie 18 wird - was dann ?

    War auch nur eine Ergänzung.
    Denke aber nicht, dass sie wirklich rausfliegen wird. Ich mein, Eltern sagen das mal so, aber oftmals meinen die das doch nicht ernst.

    Und wenn dann ans Jugendamt wenden. Die regeln das dann schon.
     
  10. 11. Juli 2010
    AW: Freundin droht Rauswurf wenn sie 18 wird - was dann ?

    naja, teilweise kann ich aber die Eltern verstehen, wenn sie ihre Kinder aus dem Haus rausschmeißen ^^ deine Freundin wird auch nich Ohne sein, wenn sie das von den Eltern angedroht bekommt... und keine Ausbildung, kein Studium und nur einen (vermutlich schlechten) Schulabschluss ist auch eine Sache, die man einfach vermeiden sollte (und.. sorry.. auch in der Regel ohne Probleme vermeiden kann...)
     
  11. 12. Juli 2010
    AW: Freundin droht Rauswurf wenn sie 18 wird - was dann ?

    wieso sollte die freundin h4 bekommen? Die hat doch noch garnichts eingezahlt.

    Unterstützung vom jugendamt ist da eher angebracht!
     
  12. 12. Juli 2010
    AW: Freundin droht Rauswurf wenn sie 18 wird - was dann ?

    Gut, dass die ganzen Einwanderer ihr Hartz IV selber mitbringen um es dann hier zu verbrauchen. Es bekommen genug Leute mehr als sie eingezahlt haben. Allerdings muss man gearbeitet haben um Hartz IV zu beziehen?!
     
  13. 12. Juli 2010
    AW: Freundin droht Rauswurf wenn sie 18 wird - was dann ?

    Wenn sie harz 4 beantragt, so kann sie vielleciht in eine wg ziehen o.ä.
    Dann soltel sie sich vielleicht um einnen job kümmenr, akssiererin, etc. braucht man keine ausbildung für..
    oder regale einräumen
     
  14. 12. Juli 2010
    AW: Freundin droht Rauswurf wenn sie 18 wird - was dann ?

    fuer hartz iv muss man vorher nicht gearbeitet haben. fuer arbeitslosengeld 1 muss man nur vorher gearbeitet haben, da dies eine versicherung ist.

    deine freundin wird bei einem rauswurf hartz iv beantragen koennen. dann muss geprueft werden, ob denn nicht die eltern ihrer unterhaltspflicht nachkommen koennten. hierzu kann aus der ferne nicht so viel gesagt werden (wer mehr weiss kann es natuerlich aber gerne versuchen :] aber unterhaltspflicht gilt auch noch auch wenn kind ueber 18, aber keine abgeschlossene ausbildung oder so!) falls die eltern das nicht koennen, gibt es dann hartz iv.
     
  15. 12. Juli 2010
    AW: Freundin droht Rauswurf wenn sie 18 wird - was dann ?

    aaalso folgendes:

    die eltern sind verpflichtet ihr kind bis zum 25. lebensjahr zu versorgen. wenn sie ihr kind also eigenmächtig rauswerfen, wird der staat dafür sorgen, dass die eltern ihr unterhalt + verpflegung zahlen. sie braucht keine angst haben
     
  16. 12. Juli 2010
    AW: Freundin droht Rauswurf wenn sie 18 wird - was dann ?

    /sign

    die eltern sind VERPFLICHTET für sie zu sorgen wenn sie sie rauswerfen und wenn sie das nicht können und es unüberbrückbare differenzen gibt dann übernimmt das jugendamt das. Und wenn alles schief geht, nimm du sich doch auf =)

    MfG
    setsetset888
     
  17. 12. Juli 2010
    AW: Freundin droht Rauswurf wenn sie 18 wird - was dann ?

    hartz 4 könnte sie noch nicht beantragen da sie anscheinend noch nie gearbeitet hat


    einfach zum jugendamt gehn, dann kommt die in ein wohnheim oder die wohnung wird ihr bezahlt.
     
  18. 12. Juli 2010
    AW: Freundin droht Rauswurf wenn sie 18 wird - was dann ?


    Hartz4 ist genau für die, die noch nie gearbeitet haben!
    Das was du meinst ist ALG1.
     
  19. 12. Juli 2010
    AW: Freundin droht Rauswurf wenn sie 18 wird - was dann ?

    oh dann hab ich das verwechselt ^^ sorryyy die schule verwirrt mich vor den ferien anscheinend zu sehr :O
     
  20. 12. Juli 2010
    AW: Freundin droht Rauswurf wenn sie 18 wird - was dann ?


    ist so nicht richtig.
    wird das Studium vor Abschluss des 3ten Semesters gewechselt bestehet weiterhin voller Unterhaltsanspruch.
    Funktioniert bei ner Ausbildung wiederum nicht.
     
  21. 12. Juli 2010
    AW: Freundin droht Rauswurf wenn sie 18 wird - was dann ?

    nö, man muss gearbeitet haben um arbeitslosengeld zu bekommen.
    hartz4 ist der auffang aller, da ists egal was wo und wie.
     
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